Mercedes Benz Sprinter 319 TDI BlueTec,EZ 2016,nur Anrufe,Tüv neu
21.950 € VB
- Marke Mercedes Benz
- Modell Sprinter
- Kilometerstand 187.500 km
- Fahrzeugzustand Unbeschädigtes Fahrzeug
- Erstzulassung März 2016
- Kraftstoffart Diesel
- Leistung 190 PS
- Getriebe Manuell
- Fahrzeugtyp Van/Bus
- Anzahl Türen 4/5
- Umweltplakette 4 (Grün)
- Schadstoffklasse Euro6
- Außenfarbe Blau
- Material Innenausstattung Stoff
- Klimaanlage
- Navigationssystem
- Radio/Tuner
- Bluetooth
- Freisprecheinrichtung
- Tempomat
- Antiblockiersystem (ABS)
- Scheckheftgepflegt
Beschreibung
Mercedes Benz Sprinter 319 TDI Blue Tec, 3,5 to, EZ 2016, Standheizung, Heckantrieb, 6 Zylinder, 5 Sitzplätze, Werkstatteinrichtung ohne Werkzeug, Dachträger,
Laufleistung ca.187000 km, gepflegte Langstreckenfahrzeuge, zzgl. 19% MwSt, 1. Hand !
Gesamthöhe mit Dachgepäckträger ca. 2,80 m
Materialien und Werkzeuge die auf den Bildern zu sehen sind werden nicht mit verkauft, nur die festeingebaute Werkstatteinrichtung und der Dachgepäckträger !!!!
Unsere Angebote sind freibleibend, wir übernehmen keine Haftung für etwaige Eingabefehler und verweisen ausdrücklich auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s), diese können jederzeit angefordert werden.
Verkauf nur an Gewerbekunden oder Export.
Kontaktaufnahme nur über Telefon, E-Mails werden nicht beantwortet !!!!!
Fa. LEMA, Handel & Vermietung
Gerd Lenerz
0170/5875602
Rechtliche Angaben
Unsere Angebote sind freibleibend, wir übernehmen keine Haftung für etwaige Eingabefehler und verweisen ausdrücklich auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s), diese können jederzeit angefordert werden.
Verkauf nur an Gewerbekunden oder Export.
Impressum:
Fa. LEMA, Handel & Vermietung
Keltenweg 13a
54558 Gillenfeld
Ladestelle/Umschlagplatz:
Gewerbegebietsstraße 2
54552 Mehren
Tel. 0170/5875602
Fax: 06573/953885
E-Mail: lenerzgerd@gmail.com
Ust.-Ident.-Nr. 172296472
Steuernummer: 13/103/81142
Allgemeine Verkaufsbedingungen des „LEMA“-Handels für den Verkauf von gebrauchten land- und forstwirtschaftlichen Maschinen, Baumaschinen, Baugeräten sowie sonstigen Fahrzeugen aller Art zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend: „Käufer“).
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge aller Art; insbesondere für Verträge über den Verkauf von gebrauchten land- und forstwirtschaftlichen Maschinen, Baumaschinen sowie Baugeräten.
3. Der Verkauf, Lieferungen und Angebote von „LEMA, Handel & Vermietung“ (nachfolgend: „Verwender“) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte, soweit es sich um solche gleicher Art handelt.
4. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht, es sei denn, sie werden von Seite des Verwenders schriftlich anerkannt.
5. Vorrangig vor diesen Vertragsbedingungen gelten im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Verwender.
II. Angebot, Vertragsschluss und Umfang der Lieferungspflicht
1. Die Angebote des Verwenders gelten als freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung ist für den Käufer für die Dauer von 14 Tagen verbindlich und kann während dieser Frist vom Verwender angenommen werden. Der Vertrag ist geschlossen, wenn der Verwender die Annahme der Bestellung innerhalb der genannten Frist schriftlich bestätigt oder die Leistung erbringt.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
3. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung durch den Verwender maßgebend.
III. Lieferung
1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von dem Verwender bei Annahme der Bestellung angegeben. Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verwender die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Naturkatastrophen, Epidemien, Kriege, politische Unruhen, Rohstoffknappheit, hoheitliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc. hat der Verwender nicht zu vertreten. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Behinderungen während eines Verzuges oder bei einem Unterlieferanten auftreten. Sie berechtigen den Verwender, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Verwender ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich über die Nichtleistung zu informieren und bereits bewirkte Leistungen des Käufers unverzüglich zurückzugewähren.
3. Der Eintritt des Lieferverzugs des Verwenders bestimmt sich nach gesetzlichen Vorschriften.
IV. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige am vereinbarten Ort abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verwender von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verwender Schadensersatz, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verwender einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
V. Gefahrenübergang
Sofern der Verwender die Maschine oder das Fahrzeug auf Wunsch des Käufers an diesen versandt, so geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer, oder beim Transport mit Beförderungsmitteln des Verwenders, die Gefahr auf den Käufer über.
VI. Sachmängelhaftung und allgemeine Haftungsbeschränkungen
1. Der Verkauf der gebrauchten Fahrzeuge und Maschinen erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung.
2. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch den Verwender, der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder weitergehenden Ansprüchen, soweit der Verwender aufgrund Gesetzes zwingend haftet.
3. Unberührt vom Haftungsausschluss nach Ziffer 1. des V. „Sachmängelhaftung und allgemeine Haftungsbeschränkungen“ bleiben zudem Schadensersatzansprüche des Käufers aufgrund von Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen sowie Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.
4. Eine Haftung des Verwenders bleibt zudem bei der fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflichten) bestehen. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Käufer vertraut hat und vertrauen durfte. Wird eine wesentliche Vertragspflicht jedoch fahrlässig verletzt, ist die Haftung des Verwenders auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
VII. Zahlungsbedingungen und Preise
1. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer und sind ohne Abzug bei Lieferung fällig.
2. Zahlungen sind ausschließlich auf die von dem Verwender angegebenen Konten zu leisten.
3. Gegen Ansprüche des Verwenders kann der Käufer nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag.
4. Der Käufer ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, sofern es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt im Eigentum des Verwenders bis zur Erfüllung der Forderung aus dem Kaufvertrag. Darüber hinaus bleibt der Kaufgegenstand im Eigentum des Verwenders bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen.
2. Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, zB Zahlungsverzug, ist der Verwender berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, wenn er dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Nimmt der Verwender die Vorbehaltsware zurück, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Der Verwender ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach Rücktritt zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten ist der Verwertungserlös mit den, dem Verwender, vom Kunden geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
3. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verwender zu.
4. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer nicht berechtigt über den Kaufgegenstand zu verfügen oder Dritten vertraglich eine Nutzung einzuräumen.
IX. Allgemeine Bestimmungen
1. Einheitlicher Erfüllungsort für sämtliche Lieferverpflichtungen des Verwenders und für die sonstigen Vertragsverpflichtungen beider Parteien ist der Geschäftssitz des Verwenders, es sei denn, es handelt sich bei dem Käufer weder um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder die Parteien haben abweichend einen anderen Erfüllungsort bestimmt. Insoweit bedarf es der schriftlichen Bestätigung des Verwenders.
2. Gerichtsstand für sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Daun bzw. das Landgericht Trier, es sei denn, es handelt sich bei dem Käufer weder um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Der Verwender ist jedoch berechtigt, alternativ auch am Sitz des Käufers zu klagen.
3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen und internationale Verträge. Die Geltung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf ist ausgeschlossen.
4. Die Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verwenders.
5. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Klauseln davon nicht berührt.
Stand: August 2023