Toilettenwagen/ Toilettenanhänger zu Vermieten
VB
Beschreibung
Sie Planen eine Feier? Wir haben den passenden Toilettenwagen zur Vermietung.
Dieser beinhaltet: 2 Damen Toiletten, 1 Herren Toilette, 2 Urinal und Waschbecken.
Tagespreis: 250,00€
Wochenende: (Fr-So) 350,00€
Schützenfest Woche (Mi.-Mi.) 400,00€
Spätestens bei Lieferung werden der Mietpreis und eine Kaution in Höhe von 200,00€ fällig.
(Die Kaution wird bei Abholung und Unversehrtheit des Anhängers wieder ausgezahlt.)
Die Preise sind inkl. Anlieferung in einem 5 km Radius um 41470 Neuss.
Bei größeren Entfernungen liefern wir auch gerne, dann mit zusätzlicher Gebühr.
Mit seiner Gesamtlänge von 6,40m und Breite 2,25m (+ ca. 60cm für die Treppe) benötigt er ausreichend Stellplatz auf Ihrem Gelände..
Der Toilettenwagen benötigt zum Betrieb zwingend folgende Gegebenheiten:
-230V Anschluss (Stromanschlusskabel ca. 50m, bringen wir mit)
-Frischwasseranschluss mit Garden oder Geka Kupplung (Schlauch ca. 25m, bringen wir mit)
-Abwasseranschluss, auf Ihrem Gelände (bei nutzung eines öffentlichen Abfluss müssen Sie die Genehmigungen selbst einholen) 25m Abwasserleitung, bringen wir mit
Weiterhin Verfügt der Wagen über 3 Hebeanlagen mit Zerhacker, die das Abwasser 25m wegpumpen können. Die Urinale werden Wasserlos betrieben.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Zerhacker, keinerlei Fremdkörper in die Toiletten gelangen dürfen, andernfalls werden diese Beschädigt und die Kaution wird einbehalten.
Sie brauchen noch mehr für Ihre Veranstaltung?
Wir haben auch Kühlwagen, 10x4m Zelt und die passende Beschallung im Angebot.
Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.
Rechtliche Angaben
Stephan Siegert
Rosellener Kirchstraße 1
41470 Neuss
015127053780
Toiletten-wagenverleih@web.de
Steuernummer:
122/5584/0144
Allgemeine Geschäftsbedingungen Siegert Toiletten/- Kühlwagen Verleih- Stand 09/2025
A. Allgemeine Regelungen
1. Geltungsbereich
a) Die nachfolgenden Bedingungen der Toiletten/- Kühlwagen Verleih, vertreten durch Stephan Siegert (“Auftragnehmerin”) gelten für alle zwischen ihr und ihren Vertragspartnern (“Auftraggeber”) abgeschlossenen Verträge, insbesondere über die Vermietung von Toilettenwagen, Kühlanhänger und ähnlichen Einrichtungen (“Mietgegenstand”). Die besonderen Regelungen dieser Bedingungen für bestimmte Vertragstypen finden bei dem Abschluss eines entsprechenden Vertrages zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin zusätzlich zu den allgemeinen Regelungen Anwendung. b) Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Sie werden nur dann und nur insoweit anerkannt, wie sie von der Auftragnehmerin zuvor schriftlich bestätigt wurden. Die Geltung dieser AGBs wird zugleich für alle zukünftigen Verträge vereinbart.
2. Mietvertrag
a) Verträge über die Aufstellung von Toilettenwagen, Kühlanhänger und ähnlichen Einrichtungen sind Mietverträge. Alle von der Auftragnehmerin gelieferten Sachen verbleiben, sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, Eigentum der Auftragnehmerin. b) Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen wird das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Miete wird nach Tagen bemessen. c) Das Mietverhältnis beginnt mit dem Tag der Bereitstellung und endet mit dem Tag der Abholung. d) Bei der Lieferung wird der Mietgegenstand durch die Auftragnehmerin Aufgestellt und soweit wie der Auftraggeber wünscht Angeschlossen, ebenso bei der Abholung wieder abgeklemmt. Jede weitere Anfahrt der Auftragnehmerin wird mit 100€ zusätzlich in Rechnung gestellt, insbesondere für neu oder zusätzliche Anschlüsse oder bei nicht durch die Auftragnehmerin verursache Schäden, Verstopfungen, defekte.
e) Sollte der zu mietende Anhänger nicht schriftlich festgelegt sein, oder der Anhänger nicht rechtzeitig von der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellt werden können, behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor einen anderen Ersatzanhänger zur Verfügung zu stellen; andernfalls ist auch die Auftragnehmerin berechtigt die Reservierung rückgängig zu machen. Nur im letzten Fall erhält der Auftraggeber seine bis dahin geleistete Zahlungen zurück, jeder weitere Schadensersatzanspruch wird zwischen den Parteien ausdrücklich ausgeschlossen. f) Fahrpersonal und das Servicepersonal vor Ort sind ausdrücklich nicht bevollmächtigt, im Namen der Auftraggeberin Willenserklärungen abzugeben, insbesondere nicht zu Willenserklärungen, die auf die Änderungen des Vertrages sowie Nebenabreden gerichtet sind. g) Mit der Annahme unseres Angebots erklären Sie sich auch mit den AGB einverstanden.
3. Zahlungsbedingungen
a) Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise, Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UstG. b) Die Auftragnehmerin kann eine Anzahlung, i.H.v. 50% des Mietpreises, verlangen die mit dem Mietpreis verrechnet werden. c) Die Bezahlung des gesamten Mietpreises inkl. der Kaution erfolgt im Voraus per Überweisung an die Bankverbindung oder bei Lieferung vor Ort in Bar. d) Sollten von b abweichend, Zahlung auf Rechnungen vereinbart worden sein, sind diese sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. e) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlich geregelten Höhe – § 288 BGB – zu fordern und für jede Mahnung pauschal 5,00 Euro Mahngebühren zu verlangen. Kann die Auftragnehmerin einen höheren Schaden nachweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen.
4. Kaution
Eine Kaution von 200€ bei Toilettenwagen und 100€ bei Kühlanhängern, wird bei Lieferung fällig und wird bei Unversehrtheit des Anhängers wieder ausbezahlt. Bei Schäden, die der Auftraggeber zu verantworten hat, wird ein Teil oder die gesamte Kaution zu Behebung der Schäden einbehalten.
5. Stornierungen
Im Falle einer Anmietung ist eine Stornierung bis 30 Tage vor dem vereinbarten Bereitstellungsdatum kostenfrei möglich, bei einer Stornierung 29-15 Tage vor dem Bereitstellungsdatum ist die Auftraggeberin berechtigt 50% des vereinbarten Mietpreises sowie das vereinbarte Entgelt für die Aufstellung zu berechnen. Bei einer Stornierung 14-8 Tage vor dem Bereitstellungsdatum sind 75% des vereinbarten Mietpreises zu entrichten sowie das vereinbarte Entgelt für die Aufstellung. Ab dem 7. Tag vor dem Bereitstellungsdatum ist bei einer Stornierung der vereinbarte Mietzins sowie das vereinbarte Entgelt für die Aufstellung zu 100 % zu zahlen.
6. Aufstellung und Versetzung
a) Die Mietgegenstände werden, zum vereinbarten Datum an den vereinbarten Aufstellungsort geliefert. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die Aufstellung der Mietgegenstände am Aufstellungsort rechtlich zulässig ist sowie tatsächlich möglich ist. Er teilt der Auftragsnehmerin bestehende Beschränkungen, Auflagen sowie tatsächliche Schwierigkeiten, die ein Aufstellen erschweren, unaufgefordert spätestens eine Woche vor dem Bereitstellungsdatum mit. Eine ggf. erforderliche behördliche Aufstellungsgenehmigung hat der Auftraggeber selbstständig auf eigene Kosten vor der Bereitstellung einzuholen. Wird der Auftragnehmerin bei der Bestellung keine konkrete Aufstellungsfläche zugewiesen, so ist die Auftragnehmerin berechtigt den Mietgegenstand nach eigenem Ermessen auf eine hierfür geeignete Fläche zu platzieren. b) Der Kunde ist nicht berechtigt den Mietgegenstand eigenständig zu versetzten oder in anderer Weise zu bewegen. Eine Versetzung ist lediglich durch die Auftragnehmerin möglich. Falls eine Versetzung des Mietgegenstandes notwendig ist, muss der Auftraggeber die Auftragnehmerin hiervor mindestens 3 Tage in voraus schriftlich informieren.
7. Sicherungspflichten des Auftraggebers
a) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Toilettenwagen/ Kühlwagen auf eigene Kosten – insbesondere gegen Wegrollen, Diebstahl, Vandalismus, Sturmschäden und unsachgemäßen Gebrauch durch Mitarbeiter und Dritte – zu sichern. Diese Pflicht schließt die Überwachung der Umgebung des Aufstellungsplatzes auf Gefahren für die Toilettenwagen, Kühlanhänger und ähnlichen Einrichtungen sowie deren rechtzeitige Beseitigung ein. b) Der Auftraggeber hat die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln. Er ist über die gesamte Laufzeit des Vertrages bis zur Abholung durch die Auftragnehmerin für die Einhaltung sämtlicher Verkehrssicherungspflichten verantwortlich. c) Die überlassenen Mietgegenstände (Toilettenwagen) sind ausschließlich für die Entsorgung menschlicher Exkremente und Toilettenpapier bestimmt. Das Einfüllen anderer Stoffe, insbesondere von Müll, Altöl, Beton oder Chemikalien ist untersagt. Ebenso untersagt ist die Verwendung der Mietgegenstände für nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, etwa als Umkleidekabinen oder Lagerräume. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Mietgegenstände im gebotenen Umfang gegen unsachgemäßen Gebrauch - insbesondere durch Einfüllen von anderen Stoffen - durch Dritte zu schützen. d) Die überlassenen Mietgegenstände (Kühlanhänger) sind ausschließlich für die Kühlung und Lagerung von Getränken bestimmt. Ebenso untersagt ist die Verwendung der Mietgegenstände für nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, wie z.b. Lagerung von Chemikalien oder Öl. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Mietgegenstände im gebotenen Umfang gegen unsachgemäßen Gebrauch auch durch Dritte zu schützen.
8. Haftung des Auftraggebers
a) Der Auftraggeber haftet gegenüber der Auftragnehmerin für jegliche Schäden, die auf eine Verletzung oben genannter Pflichten zurückzuführen sind. b) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Auftragnehmerin von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die durch die Verletzung seiner Pflichten ihr gegenüber entstanden sind. c) Der Auftraggeber haftet gegenüber der Auftragnehmerin insbesondere auch für die von Dritten verursachte Beschädigung, unsachgemäße Verwendung und für Diebstahl.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
a) Sofern sich aus dem Vertragsverhältnis nichts anderes ergibt, gilt der Geschäftssitz der Auftragnehmerin als Erfüllungsort. b) Für den kaufmännischen Geschäftsverkehr vereinbaren die Parteien den Geschäftssitz der Auftragnehmerin als Gerichtsstand.
10. Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages – gleich aus welchem Rechtsgrund – bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl wirksam.