Schöne Doppelhaushälfte in Menslager Siedlungslage
185.000 €
- Wohnfläche 116 m²
- Zimmer 4
- Grundstücksfläche 310 m²
- Haustyp Doppelhaushälfte
- Baujahr 1995
- Provision Mit Provision
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Diese interessante Doppelhaushälfte wurde in 1995 auf einem 301 m² großen Eigentumsgrundstück in Massivbauweise erbaut. Derzeit ist die Immobilie noch vermietet. Auf ca. 116 m² Wohnfläche können Sie sich künftig wohlfühlen. Das ca. 63 m² große Erdgeschoss bietet Ihnen ein großzügiges Wohnzimmer mit Zugang zur überdachten Terrasse, eine geräumige Küche, ein Gäste-WC und einen Flur. Im Dachgeschoss finden Sie auf ca. 54 m² Wohnfläche drei Schlafzimmer, ein Badezimmer mit Dusche und Badewanne sowie einen Flur vor.
Über eine Zugtreppe können Sie den gedämmten Spitzboden begehen. Hier befindet sich auch die Heizungsanlage. Die Immobilie ist voll unterkellert. Dort steht Ihnen ein Waschraum und drei weitere Räumlichkeiten für Hobby, Hausrat und Handwerk zur Verfügung. Ihren PKW können Sie in der Flachdachgarage parken. Gartengeräte und Co. finden ihren Platz in einer Gartenhütte. Die überdachte Terrasse, sowie der gen Süd-Osten ausgerichtete Garten vervollständigen diese tolle Doppelhaushälfte. Haben wir Ihr Interesse geweckt, wünschen einen Besichtigungstermin oder haben Fragen? Dann melden Sie sich gerne und fordern Sie das Exposee an.
# Ausstattung
- Gaszentralheizung mit Warmwasserspeicher aus 2011
- Kunststoff-Fenster mit Doppelglas aus 1995
- Strom
- öffentliche Kanalisation
- Kreiswasseranschluss
- Eigentumsgrundstück
Käuferprovision: 3,57 % inkl. gesetzl. MwSt.
Provisionshinweis: Die Provision ist an die Kreissparkasse Bersenbrück fällig, wenn ein notarieller Kaufvertrag zum genannten Objekt zustande kommt. Die Kreissparkasse Bersenbrück hat einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe mit dem Verkäufer abgeschlossen.
Grundstücksfläche: ca. 310 m²
# Lagebeschreibung
Die Immobilie befindet sich in ruhiger Siedlungslage in Menslage. Menslage ist eine Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Artland im Norden des Landkreises Osnabrücks und ist Teil des Erholungsgebietes Hasetal im Artland. Die Gemeinde bietet Ihren ca. 2.500 Einwohnern Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf. Für größere Einkäufe in Fachmärkten oder Discountern kann die Busverbindung nach Quakenbrück genutzt werden, wo auch die weiterführenden Schulen besucht werden können. Kita, Kindergarten und Grundschule sind in Menslage vor Ort. Die nächste Bahnverbindung steht Ihnen ebenso im ca. 10 km entfernten Quakenbrück zur Verfügung. Menslage ist bekannt für die Pferdezucht, so dass hier bei der Freizeitgestaltung neben den Radwanderwegen des Hasetals auch der Reitsport eine große Rolle spielt.
# Energie
Energieausweis: Energiebedarfsausweis
Wesentliche Energieträger: Gas
Endenergiebedarf: 145,00 kWh(m²*a)
Energieeffizienzklasse: E
Ausstellungsdatum: 30.04.2024
Gültig bis: 2034-04-30
Baujahr (gemäß Energieausweis): 1995
Wesentliche Energieträger: Gas
Anbieter-Objekt-ID: 1342
Rechtliche Angaben
Firma: Kreissparkasse Bersenbrück
Vertretungsberechtigter: Vorsitzende(r) des Vorstandes: Bernd Heinemann
Mitglied(er) des Vorstandes: Lars Pfeilsticker
Vorsitzender des Verwaltungsrates: Helmut Tolsdorf
Strasse: Lindenstraße 4-6
PLZ/Ort: D-49593 Bersenbrück
Telefon: 05439 63-0
Fax: 05439 63-33210
E-Mail: info@ksk-bersenbrueck.de
Homepage: www.ksk-bersenbrueck.de
Handelsregister: Amtsgericht Osnabrück
Handelsregisternummer: HRA 6990
Berufsaufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 D - 53117 Bonn und Marie-Curie-Straße 24-28 D - 60439 Frankfurt am Main
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 117700958
Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeteiligungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen.
Die E-Mail-Adresse der Sparkasse lautet: info@ksk-bersenbrueck.de
Schlichtungsstelle: Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu wenden.
Das Anliegen ist in Textform an folgende Adresse zu richten:
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.
Schlichtungsstelle
Charlottenstraße 47
10117 Berlin
Internet: http://www.dsgv.de/schlichtungsstelle
Näheres regelt die Verfahrensordnung der DSGV-Schlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.
Die Kreissparkasse Bersenbrück nimmt am Streitbeteiligungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Es besteht ferner die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen.
Hinweise Datenschutz: https://www.ksk-bersenbrueck.de/de/home/toolbar/datenschutz.html?n=true&stref=footer
Verbraucherinformationen
Informationen zu Nachweis-Bestätigung und Maklervertrag
Wesentliche Leistungsmerkmale und Preise
Die Kreissparkasse Bersenbrück weist dem Auftraggeber die in der Vertragsurkunde bezeichneten Objekte nach. Sofern ein Kaufvertrag über eines der nachgewiesenen Objekte zustande kommt, erhält sie eine Provision vom Auftraggeber, die sich nach der Höhe des Kaufpreises einschließlich Mehrwertsteuer bemisst. Die Höhe der Provision ergibt sich aus der in Nr. 1 und Nr. 4 der Vertragsurkunde getroffenen Vereinbarung. Der Auftraggeber hat die Provision auch dann zu entrichten, wenn er die vertraulichen Nachweise ohne Zustimmung der Sparkasse an einen Dritten weitergibt und der Dritte einen Kaufvertrag über das nachgewiesene Objekt abschließt. Bei steuerlichen Fragen sollte sich der Auftraggeber an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. Kosten, die dem Auftraggeber von Dritten in Rechnung gestellt werden (z.B. für Telefon, Internet, Porti) hat der Auftraggeber selbst zu tragen. Darüber hinaus gehende Telekommunikationskosten werden seitens der Sparkasse nicht in Rechnung gestellt.
Zahlung und Erfüllung des Vertrages
Die Sparkasse erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag, indem sie dem Auftraggeber die in der Vertragsurkunde bezeichneten Objekte nachweist. Es werden keine von den gesetzlichen Vorschriften (§ 271 BGB) abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart.
Kündigungsregeln
Ein vertragliches Kündigungsrecht wird nicht vereinbart. Kündigungsrechte des Auftraggebers aus wichtigem Grund richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 314 BGB).
Mindestlaufzeit des Vertrags
Der Vertrag endet nicht vor Verkauf der nachgewiesenen Objekte.