Quadheber Motorrad Heber Eigenbau 42 cm hoch kompakt

12 € VB

+ Versand ab 10,49 €
90461 Nürnberg (Mittelfr) - Südstadt
17.04.2024

Beschreibung

Ich biete zum Kauf einen selbstgemachten Quadheber an, der einfach gebaut ist und aufgrund seines Gewichts und Größe mit auf eine Tour mitgenommen werden kann, um z.B. bei Pannen schnell Rad zu wechseln, oder was drunter zu legen.

Das Ende des Hebels geht bis max. 42cm hoch. Man könnte jedoch die Höhe mithilfe einer Unterlage nochmals vergrößern.

Mit dem Teil habe ich die Hinterachse meines Quads (CFMoto CForce 625 Touring- Leermasse 400kg) komplett problemlos angehoben (unter der Anhängerkupplung hingestellt) und somit waren gleichzeitig zwei Hinterräder frei.
Vorne musste ich leider jede Seite einzeln anheben, weil dort die Unterboden-Kunststoffverkleidung ist. Ansonsten, wäre es natürlich auch keine Problem, das vordere Teil des Gefährts anzuheben.

Die Gesamtlänge des Hebers ist ca. 116cm (mit ausgeklappten Fuß). Eingeklappt um ca. 36cm kürzer.

Die Bilder sagen mehr als Worte.

Für einen Besichtigungstermin schreiben Sie mich bitte über Kleinanzeigen an.

Die Ware muss in 90461 Nürnberg (Bleiweißviertel) in bar bezahlt und abgeholt werden.

Falls nur Versand in Frage kommt, bitte ich um eine kurze Mitteilung. Dann werde ich die Kosten ermitteln bzw. einen passenden Karton suchen.

Das übliche „Kleingedruckte“: Ich bin ein privater Verkäufer und "Da mittlerweile auch Privatverkäufer ein Jahr Gewährleistung geben müssen, erkläre ich hiermit ausdrücklich, dass auf meine Privat an Privat verkauften Artikel keine Gewährleistung, Wandlung oder Rückgabe besteht. Mit dem Kauf erklären sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf nach dem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie völlig zu verzichten. Ich verkaufe hiermit unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Der Käufer akzeptiert mit seinem Kauf, dass es sich um einen Erwerb im Sinne des §3 Abs.5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Käufer, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt. Irrtümer vorbehalten!"

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

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