Exklusives Architektenhaus mit Einliegerwohnung
1.689.000 €
- Wohnfläche 222 m²
- Zimmer 10
- Schlafzimmer 4
- Badezimmer 3
- Grundstücksfläche 645 m²
- Haustyp Andere Haustypen
- Etagen 2
- Baujahr 1981
- Provision Mit Provision
- Terrasse
- Einbauküche
- Fußbodenheizung
- Keller
- Garage/Stellplatz
- Garten/-mitnutzung
- Einliegerwohnung
Standort
Beschreibung
Willkommen in Heidelberg, der malerischen Stadt am Neckar! Hier erwartet Sie ein exklusives Architektenhaus in Uninähe mit Einliegerwohnung, das keine Wünsche offen lässt.
Auf einem großzügigen Grundstück von 645 m² bietet diese Immobilie mit einer Wohnfläche von ca. 183 m² im Haupthaus genügend Raum für die ganze Familie. Mit insgesamt 8 Zimmern, darunter 3 Schlafzimmer und 2 Badezimmer sowie zwei Gäste-WC, bietet das Haus ausreichend Platz für individuelle Wohnbedürfnisse.
Ein absolutes Highlight dieses Objektes ist der Kamin, der nicht nur an kalten Winterabenden für wohlige Wärme sorgt, sondern auch eine gemütliche Atmosphäre schafft. Entspannung pur verspricht zudem die hauseigene Sauna, in der Sie nach einem langen Arbeitstag oder am Wochenende die Seele baumeln lassen können.
Der Bodenbelag aus Terracotta-Fliesen punktet nicht nur durch seine Langlebigkeit und Pflegeleichtigkeit, sondern sorgt auch für ein angenehmes Raumklima. Die Fußbodenheizung und die Befeuerungsart Fernwärme garantieren zudem eine effiziente und gleichmäßige Wärmeverteilung im gesamten Haus.
Die Einliegerwohnung mit einer Wohnfläche von 39 m² verfügt über eine Wohnküche, ein Schlafzimmer und ein Badezimmer.
Lassen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen und werden Sie stolzer Besitzer dieses exklusiven Architektenhauses mit Einliegerwohnung in Heidelberg!
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Die Lage dieses Traumhauses in Uni-Nähe könnte nicht besser sein: In Heidelberg finden Sie eine ausgezeichnete Infrastruktur mit vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Kindergärten sowie einem erstklassigen medizinischen Versorgungsangebot. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist hervorragend, sodass Sie schnell und bequem alle Ziele in der Umgebung erreichen können. Auch für Freizeitaktivitäten bietet Heidelberg zahlreiche Möglichkeiten - sei es ein Spaziergang entlang des Neckars, ein Besuch im Schlosspark oder kulturelle Veranstaltungen in der Altstadt.
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Provision
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3,0 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
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Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers bzw. der Verkäuferin. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
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Wir weisen auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Durch weitere Inanspruchnahme unserer Leistungen erklären Sie die Kenntnis und Ihr Einverständnis.
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Bitte besuchen Sie für weitere Informationen unsere Website:
www.immovertis.de
Rechtliche Angaben
IMMOVERTIS Inh. Otmar Elze e.K. Immobilienvermittlung
Egge 4
31737 Rinteln
Telefon: 05754215300
Mobil: 01713269695
info@immovertis.de
Steuernummer: USt-IDNr DE43 569 302 180
Handelsregisternr.: Registergericht: Amtsgericht Rinteln, HRA 2067
USt-IdNr.: DE 66/122/11111
Geschäftsinhaber: Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Otmar Elze
Geschäftsführer: Otmar Elze, Aufsichtsbehörde: Ordnungsamt der Stadt Rinteln Genehmigung erteilt nach § 34c GewO
IMMOVERTIS
Inh. Otmar Elze e. K.
Immobilienvermittlung
Postanschrift
Egge 4
31737 Rinteln
mobil+49(0)1713269695
Fon +49(0)5754215300
Mail info@immovertis.de
Internet http://www.immovertis.de
Geschäftsführer:
Otmar Elze
Aufsichtsbehörde: Ordnungsamt der Stadt Rinteln Genehmigung erteilt nach § 34c GewO
Registergericht
Amtsgericht Rinteln
HRA 2067:
USt-IDNr DE43 569 302 180
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV:
Otmar Elze
Haftungshinweis:
Haftungsansprüche gegen IMMOVERTIS Inh. Otmar Elze e. K. , die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen oder durch fehlerhafte und unvollständige Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens IMMOVERTIS Inh. Otmar Elze e. K. kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
AGB
Gültigkeit
Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes erkennt der Nutzer die nachstehenden Bedingungen an. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.
§ 1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§ 2 Angebote
Das Angebot wurde nach den uns vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Informationen mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch kann eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht übernommen werden. Die Angaben sind unverbindlich, ggf. vom Käufer vor Vertragsabschluss neu zu prüfen; Zwischenverkauf ist vorbehalten. Eine gleichzeitige Tätigkeit für die andere Vertragsseite ist uns gestattet. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an. Sofern der Empfänger dieses Angebotes mit dem Verkäufer oder dessen Beauftragten direkt in Verbindung tritt, was ihm grundsätzlich nicht gestattet ist, ist unsere Firma zu benennen. Spätestens bei einem Vertragsabschluss ist unsere Firma hinzuzuziehen.
§ 3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
§ 4 Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
§ 5 Provisionspflicht
Die Maklerprovision ist verdient und fällig bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages bzw. bei Unterzeichnung des Miet- oder Pachtvertrages. Sie ist zahlbar lt. Rechnungslegung. Die Berechnung der Provision erfolgt nach der im Exposé genannten Höhe. Soweit nichts anderes vereinbart worden ist, beträgt die Provision für Käufer und Verkäufer jeweils 2,975% vom Kaufpreis, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir haben auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objekts vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet.
§ 6 Vorkenntnis
Der Auftraggeber hat für den Fall der Kenntnis des im Exposé bezeichneten Objektes (nachfolgend „Objekt“) bzw. des Eigentümers des Objektes diesen Umstand dem Makler unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, so hat der Empfänger dem Makler im Wege des Aufwendungsersatzes die in Erfüllung des Auftrages nutzlos gewordenen Aufwendungen zu ersetzen, die dem Makler dadurch entstanden sind, dass der Empfänger ihn nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
§ 7 Ersatz- und Folgegeschäfte
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
§ 8 Aufhebung
Der Gesamtprovisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag rückgängig gemacht oder infolge Anfechtung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinfällig wird. In diesem Fall ist die Vertragspartei zur Zahlung der Gesamtprovision verpflichtet, bei der der Grund der Aufhebung des Vertrages liegt.
§ 9 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. Der Makler haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
§ 10 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten diegesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 11 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
AGB
AGB
Gültigkeit
Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes erkennt der Nutzer die nachstehenden Bedingungen an. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.
§ 1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§ 2 Angebote
Das Angebot wurde nach den uns vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Informationen mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch kann eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht übernommen werden. Die Angaben sind unverbindlich, ggf. vom Käufer vor Vertragsabschluss neu zu prüfen; Zwischenverkauf ist vorbehalten. Eine gleichzeitige Tätigkeit für die andere Vertragsseite ist uns gestattet. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an. Sofern der Empfänger dieses Angebotes mit dem Verkäufer oder dessen Beauftragten direkt in Verbindung tritt, was ihm grundsätzlich nicht gestattet ist, ist unsere Firma zu benennen. Spätestens bei einem Vertragsabschluss ist unsere Firma hinzuzuziehen.
§ 3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
§ 4 Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
§ 5 Provisionspflicht
Die Maklerprovision ist verdient und fällig bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages bzw. bei Unterzeichnung des Miet- oder Pachtvertrages. Sie ist zahlbar lt. Rechnungslegung. Die Berechnung der Provision erfolgt nach der im Exposé genannten Höhe. Soweit nichts anderes vereinbart worden ist, beträgt die Provision für Käufer und Verkäufer jeweils 3,14% vom Kaufpreis, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir haben auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objekts vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet.
§ 6 Vorkenntnis
Der Auftraggeber hat für den Fall der Kenntnis des im Exposé bezeichneten Objektes (nachfolgend „Objekt“) bzw. des Eigentümers des Objektes diesen Umstand dem Makler unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, so hat der Empfänger dem Makler im Wege des Aufwendungsersatzes die in Erfüllung des Auftrages nutzlos gewordenen Aufwendungen zu ersetzen, die dem Makler dadurch entstanden sind, dass der Empfänger ihn nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
§ 7 Ersatz- und Folgegeschäfte
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
§ 8 Aufhebung
Der Gesamtprovisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag rückgängig gemacht oder infolge Anfechtung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinfällig wird. In diesem Fall ist die Vertragspartei zur Zahlung der Gesamtprovision verpflichtet, bei der der Grund der Aufhebung des Vertrages liegt.
§ 9 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. Der Makler haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
§ 10 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten diegesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 11 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
Cookies
Cookies kurz erklärt:
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