DENKMALSCHUTZ - STEUERN SPAREN, FÖRDERUNGEN ERHALTEN - historisches Wohnhaus in der Nähe von Ansbach mit sehr hohen Fördermitteln
59.000 € VB
- Wohnfläche 90 m²
- Grundstücksfläche 190 m²
- Provision Mit Provision
- Online-Besichtigung Nicht möglich
- Denkmalobjekt
Standort
Beschreibung
•Denkmalschutz •erhöhte steuerliche Abschreibung-Denkmal-AfA (Absprache mit dem BLfD nötig) •Zuschüsse und Förderungen möglich (Absprache mit dem BLfD nötig) •Teilweise unterkellert •Lt. FNP sind die Grundstücke als gemischte Baufläche ausgewiesen •Stark Sanierungsbedürftig
WEITERE INFORMATIONEN
weitere Infos unter: www.die-denkmalschutz-immobilie.de
Objektbeschreibung-Historie Wohnhaus, zweigeschossiger Fachwerkbau mit Walmdach und teilweise versteinertem Erdgeschoss, vor 1826, Umbau um 1920.
Besonderheit 1.Fördermittel Es wurden für das Objekt vom BLfD sehr hohe Fördermittel in Aussicht gestellt. Eine Förderung in der Größenordnung von bis zu 50 % der Gesamtsanierungskosten wäre tatsächlich nicht abwegig gewesen. Eine Förderung aus allen Denkmalfördermitteln zusammen kann zudem stets maximal in Höhe des denkmalpflegerischen Mehraufwandes ausfallen. Es stand bereits einmal der E-Fonds für die vorgelegte, abgestimmte Planung mit der jetzigen Eigentümerin im Raum. Ob dies zu einem späteren Zeitpunkt unter einem anderen Eigentümer und mit anderer Planung erneut in Frage kommt, kann derzeit jedoch nicht beurteilt werden.
2.Voruntersuchung 2022/2023 wurde eine Befunduntersuchung durchgeführt. Die folgenden Unterlagen sind über unser Büro erhältlich: a.)Aufmaß b.)Statik c.)Dendrochronologische Untersuchung d.)Restauratorische Voruntersuchungen e.)Nutzungskonzept mit Kostenberechnung
Baurechtliche Hinweise Die baulichen Maßnahmen und geplanten Nutzungen bzw. Nutzungsänderungen sind mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Die im Exposé genannten Maßnahmen sind lediglich Vorschläge / Ideen. Die notwendigen baurechtlichen Voraussetzungen müssen dazu erst noch geschaffen werden. Die erforderlichen Anträge sind zu stellen und die Genehmigungen sind einzuholen. Die Bebaubarkeit richtet sich nach dem BauGB u.a. Vorschriften. Die Fa. Denkmalschutz Immobilien eGbR übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Die in diesem Exposé angegebenen Maße sind jeweils „ca.-Maßangaben“ ohne einen „Maßstab“. Dies gilt für alle genannten Maßangaben im Exposé, Plänen, Grundrissen, Lagepläne, Katasterauszügen, usw.
Zuschüsse / Fördermittel Sehr hohe Fördermittel werden in Aussicht gestellt. Es wurden für das Objekt vom BLfD sehr hohe Fördermittel in Aussicht gestellt. Eine Förderung in der Größenordnung von bis zu 50 % der Gesamtsanierungskosten wäre tatsächlich nicht abwegig gewesen. Eine Förderung aus allen Denkmalfördermitteln zusammen kann zudem stets maximal in Höhe des denkmalpflegerischen Mehraufwandes ausfallen. Es stand bereits einmal der E-Fonds für die vorgelegte, abgestimmte Planung mit der jetzigen Eigentümerin im Raum. Ob dies zu einem späteren Zeitpunkt unter einem anderen Eigentümer und mit anderer Planung erneut in Frage kommt, kann derzeit jedoch nicht beurteilt werden.
In Abhängigkeit von der vorgesehenen Nutzung und dem angestrebten Instandsetzungskonzept kämen nach Aussage des BLfD die unterschiedlichsten Fördermittelgeber in Frage (z.B. Dorferneuerung / Städtebauförderung, Kreis, Bezirk, Deutsche Stiftung Denkmalschutz, usw.), so auch grundsätzlich der Entschädigungs-Fond.
Auf Wunsch erstellen wir ihnen ein Nutzungskonzept und beantragen für Sie die zur Sanierung erforderlichen Fördermittel und Zuschüsse. Nach dem Kauf können wir Ihnen bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen, nach den Richtlinien des Denkmalschutzes behilflich sein. Ausführliche Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserer Homepage.
Über den Umfang der Sanierung entscheidet der Eigentümer und die Notwendigkeit des Gebäudezustandes, sowie die geplante Nutzung nach Abstimmung mit dem BLfD und den zuständigen Behörden. Dies jedoch nur im Rahmen der finanziellen und persönlichen Möglichkeiten des Eigentümers.
Bei der Durchführung steht das BLfD beratend und unterstützend zur Seite. Das BLfD hat auch die Möglichkeit, den Eigentümer bei finanziellen Problemen mit Fördermitteln
zu unterstützen. Eine finanzielle Unterstützung ist sowohl bei der Voruntersuchung und der Sanierung, als auch später bei dringend notwendigen Erhaltungsmaßnahmen und Reparaturen möglich.
Zu diesem Zweck stehen auch weitere Fördermittelgeber, wie z.B. die Gemeinde, der Landkreis, der Bezirk, die zuständige Regierung, Bayer. Landesstiftung, u.a. zur Verfügung.
Eigenleistungen sind hier jederzeit möglich und werden auch vom BLfD anerkannt. Diese sind nach Rücksprache mit dem BLfD abzustimmen und sachgerecht auszuführen. Für den sogenannten Verwendungsnachweis werden vom BLfD 13,- €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen und 15,50 €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen von Facharbeitern, anerkannt. Stunden- und Tätigkeitsnachweise sind zu führen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel und Zuschüsse. Die angegebenen Beträge oder Bescheide sind immer mit dem zuständigen Fördermittel- und Zuschussgebern abzustimmen. Käufer und Verkäufer sind jeweils selbst für die Beantragung, Auszahlung oder Übertragung (von z.B. bereits ausgezahlten Mittel) und der dazu gehörigen Bescheide verantwortlich. Übertragungen von bereits ausgereichten Mitteln sind oftmals nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei der Beantragung und Ausreichung der Fördermittel und Zuschüsse erfolgen in der Regel immer Einzelfallprüfungen durch die Fördermittel- und Zuschussgeber, bezogen auf die neuen Eigentümer, das Objekt und auf das Nutzungs- und Sanierungskonzept. Wichtige Faktoren sind dabei die Denkmalwerte, denkmalpflegerischer Mehraufwand, Zumutbarkeit und Haushaltslage. Ebenso sind die notwendigen Fördermittel- und Zuschussvoraussetzungen einzuholen und zu beachten. Dem Käufer ist bekannt, dass die Angaben zu möglichen Fördermitteln und Zuschüssen ausschließlich vom Verkäufer oder Dritten stammen und nicht in der Verantwortung des Maklers liegen. Die Angaben wurden nicht auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Der Makler übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Steuern sparen! Als eine der letzten Steueroasen bleibt die erhöhte steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler. Für vermietete Objekte gemäß §§ 7 i, h EStG und für Ihr eigengenutztes Gebäude gemäß § 10 f EStG. Die Immobilie eignet sich auch als Kapitalanlage mit Sicherheit, Schutz vor Inflation und großem Wertzuwachs. Je nach Höhe des Sanierungskosten-Eigenanteils und des persönlichen Steuersatzes sind hier teilweise erhebliche steuerliche Einsparungen möglich. Fragen Sie Ihren Steuerberater !
mögliche Dienstleistungen
· Kauf - Verkauf
· Voruntersuchung
· Sanierung
· Projektentwicklung / Nutzungskonzepte
· Fördermittel / Zuschüsse
· Bauträgermodelle
· Finanzierung
PROVISION FÜR KÄUFER
Die Maklerprovision für den Käufer beträgt 4,0% vom Kaufpreis + 19 % Mwst. (0,76 %) = 4,76 %, mindestens jedoch 4.950,- € + 19 % Mwst. (940,50 €) = 5.890,50 €
Rechtliche Angaben
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Die Denkmalschutz Immobilie
Karlshof 1
91792 Ellingen
Fon 0049 (0) 9141 - 8732101
Fax 0049 (0) 9141 - 873972
kontakt(at)die-denkmalschutz-immobilie.de
Geschäftsführer: Gunar Gronauer
Die Erlaubnis zur Tätigkeit nach § 34c Gewerbeordnung wurde
erteilt vom Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.
USt-IdNr.: DE 815214815
Aufsichtsbehörde: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Konzept und Gestaltung:
Grafikbüro Weinberg, Nürnberg
www.grafikbuero-weinberg.de
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Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Verbraucher für die Beilegung einer Streitigkeit nutzen können und auf der weitere Informationen zum Thema Streitschlichtung zu finden sind.
Außergerichtliche Streitbeilegung
Wir sind weder verpflichtet noch dazu bereit, im Falle einer Streitigkeit mit einem Verbraucher an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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