DENKMALSCHUTZ - STEUERN SPAREN; FÖRDERUNGEN ERHALTEN - exklusive Rendite-Immobilie mit 4 Wohnungen
499.000 € VB
- Wohnfläche 368,07 m²
- Grundstücksfläche 313 m²
- Provision Mit Provision
- Online-Besichtigung Nicht möglich
- Keller
- Garten/-mitnutzung
- Denkmalobjekt
Standort
Beschreibung
Kaufpreis:
Kaufoption 1 - Haus und Grundstück:
499.000,00 € Verhandlungsbasis
Kaufoption 2 - Haus und Grundstück incl. Projektierung:
569.000,00 € Verhandlungsbasis
Grundstücksfläche: Flur-Nr. 142 ca. 313 m²
Baujahr: ca. 1750
1. Genehmigungen
Es liegt eine rechtskräftige Baugenehmigung mit Bescheid vom 08.04.2022 (AZ: (400-6024)-2022/0140), erteilt vom LRA Donau-Ries, zur „Sanierung und Erweiterung eines Wohnhauses mit Anbau und insgesamt 4 Wohneinheiten“, vor. Hierzu gibt es ein Projektierungskonzept, das bei Interesse mit erworben werden kann – Kaufoption 2.
2. Kaufpreis Kaufoption 2
Im Kaufpreis sind beinhaltet:
a) Gebäudeerwerb
b) Projektierungskonzept D-E-N
c) Genehmigter Bauantrag
d) Leistungsphasen 1 – 4 (§ 34 HOAI 2021)
e) Leistungsphasen 5 – 9 (Grundlagen und unterstützende Begleitung, wenn Ausführung durch Fa. Taglieber, Oettingen erfolgt)
f) Zuschläge nach § 36 HOAI
g) Konzeptvorgaben für Licht- und Steckdosenplanung
h) Konzeptvorgaben für Grundlagen Küchenplanung
i) Konzeptbegleitung bei Materialauswahl
Denkmalschutz Lage und Historie Das Projekt liegt an der Schloßstraße, der sicher sehr wichtigen Verbindung zwischen der Hauptstraße und dem kurfürstlichen Wittelsbacher Schloss mitten im Stadtzentrum von Rain am Lech.
„Die alte Hausnummer war Nr. 94, früher Nr. 109, Flur Nr. 142 1505 wurde das Benefizium von dem Gerichtsschreiber und Grenzmautner Paul Stemmer gestiftet. Die Dotierung kam aus je einem Hof in Rohrenfels und Oberpeiching. Es sollten Messen auf dem Dreifaltigkeitsaltar gelesen werden.“ (Quelle: „Die Geschichte der alten Häuser in Rain, Antonie Brandmair/Heinrich Veh“)
Am 16. oder 29.09.1649 brannte das Anwesen sowie ca. 40 Weitere infolge der Explosion des nahe gelegenen Pulverturms vollständig nieder und wird ab da als „Brandstätte“ geführt. Unglücksursache war ein Blitzeinschlag. 1717: „Ein Gerichtsamtmann kauft die Brandstätte und erhebt sie. 1755/1756 Die Witwe Barbara Mauermayer gibt das Haus zum Stemmer Benefizium.1755 machten Barbara Mauermayer mit ihrem Haus mit Garten eine Zustiftung und 1759 Pfarrer Kaspar Fischer aus Haunstetten, ein ehemaliger Stemmer- Benefiziat eine Bar-Stiftung von 1000 fl.“ (Quelle: „Die Geschichte der alten Häuser in Rain, Antonie Brandmair/Heinrich Veh“)
Folgerung Auch an anderer Stelle ist bis mindestens 1717 von einer Brandstätte seit dem Schwedenkrieg die Rede, richtig ist aber die Explosion des Pulverturms von 1649. 1755 ist von einem Haus die Rede und für 1803 von Planungen und Berechnungen eines Maurermeisters für einen weiteren Umbau. Für 1824 sind 2 Sterbefälle für das Haus verzeichnet. Insgesamt können wir realistisch von einer Bauzeit um ca. 1750 ausgehen. Da bereits vorher ein Gebäude existierte kann auch davon ausgegangen werden, dass der Keller des abgebrannten Gebäudes für den Neubau mit verwendet wurde. Bei dem angebotenen Umbau von 1803 könnte der interne Höhenversatz im EG entstanden sein, bedingt durch die Errichtung von Wänden im EG und OG 1, die im Ursprung von 1750 sicher nicht existent waren. Siehe hierzu auch unter „bautechnische Besonderheiten“ meiner Semesterarbeit „Bauen mit Bestand WS2020/21“ bei Prof. Wollensak, HS Wismar.
In der weiteren Historie pachtet Engelbert Würmseher das Haus in den 1950er Jahren von der Katholischen Stadtpfarrpfründestiftung St. Johannes Baptist, in der Folge wurde daraus Eigentum der Würmseher GmbH & Co KG. Erst im Jahre 2020 konnte der auf „Unendlichkeit“ angelegte Pachtvertrag von der Kirche abgelöst werden. (Recherche Peter Würmseher)
Zielsetzungen -Erhalt und Renovierung der historischen Fassaden an der Süd- und Ostseite (Schloßstraße)
\-Aufwertung des Gesamtkomplexes -Revitalisierung der bedeutenden Immobilie -Fortführung des historischen Bestandes mit zeitgerechten Anpassungen -Neue Bauteile nur an zurückgesetzten Plätzen
\-Erlebbarkeit der Baugeschichte z. B. an der als sichtbar zu erhaltenden Dachkonstruktion, einem Kehlbalkendach mit doppelt verstärktem liegendem Stuhl
Neuer Wohnraum im Dachgeschoss und im neuen Anbau-Penthaus
Attraktive Außenbereiche für jede Wohnung
Stellplätze für Fahrräder und KFZ
Energieeffizienz -Wärmeschutz mind. auf Neubaustandard KFW 55 (Altbau-Teil) und KFW 40 (Penthaus-Teil) -Einbau einer Luft-Wärmepumpe-Heizung mit kontrollierter Wärmerückgewinnung -Wärmeübertragung durch Fußbodenheizung -Warmwasserzeugung durch Solarthermie und Gas-Brennwerttechnik -Eigenstromerzeugung durch Photovoltaik - -im Dachbereich: Vollständig integrierte Photovoltaik- und Solarthermie-Anlage mit Modulen in Form und Farbe von roten Biberschwanz Dachziegeln (Rahmenlos und Entspiegelt) -im Fassadenbereich: Balkonbrüstungen mit Lamellen-Photovoltaik -im rückläufigen Nebengebäude und auf nicht einsehbare Bereiche.
Baurechtliche Hinweise Es liegt eine rechtskräftige Baugenehmigung mit Bescheid vom 08.04.2022 (AZ: (400-6024)-2022/0140), erteilt vom LRA Donau-Ries, zur „Sanierung und Erweiterung eines Wohnhauses mit Anbau und insgesamt 4 Wohneinheiten“, vor.
Die Bebaubarkeit richtet sich nach dem BauGB u.a. Vorschriften. Die Fa. Denkmalschutz Immobilien übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Die in diesem Exposé angegebenen Maße sind jeweils „ca.-Maßangaben“ ohne einen „Maßstab“. Dies gilt für alle genannten Maßangaben im Exposé, Plänen, Grundrissen, Lagepläne, Katasterauszügen, usw.
Steuern sparen !
Als eine der letzten Steueroasen bleibt die steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler. Für vermietete Objekte gemäß §§ 7 i, h EStG und für Ihr eigengenutztes Gebäude gemäß § 10 f EStG. Die Immobilie eignet sich auch als Kapitalanlage mit Sicherheit, Schutz vor Inflation und großem Wertzuwachs. Je nach Höhe des Sanierungskosten-Eigenanteils und des persönlichen Steuersatzes kann es sich hier um steuerliche Einsparungen in Höhe von bis zu ca. 512.024,90 € (siehe Seite 4 Nr. 3) handeln. Fragen Sie Ihren Steuerberater !
Fördermittel / Zuschüsse Auf Wunsch beantragen wir für Sie die zur Sanierung erforderlichen Fördermittel und Zuschüsse. Nach dem Kauf können wir Ihnen bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen, nach den Richtlinien des Denkmalschutzes behilflich sein. Ausführliche Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserer Homepage.
Über den Umfang der Sanierung entscheidet der Eigentümer und die Notwendigkeit des Gebäudezustandes, sowie die geplante Nutzung nach Abstimmung mit dem BLfD und den zuständigen Behörden. Dies jedoch nur im Rahmen der finanziellen und persönlichen Möglichkeiten des Eigentümers.
Bei der Durchführung steht das BLfD beratend und unterstützend zur Seite. Das BLfD hat auch die Möglichkeit, den Eigentümer bei finanziellen Problemen mit Fördermitteln zu unterstützen. Eine finanzielle Unterstützung ist sowohl bei der Sanierung, als auch später bei dringend notwendigen Erhaltungsmaßnahmen und Reparaturen möglich.
Eigenleistungen sind hier jederzeit möglich und werden auch vom BLfD anerkannt. Diese sind nach Rücksprache mit dem BLfD abzustimmen und sachgerecht auszuführen. Für den sogenannten Verwendungsnachweis werden vom BLfD 13,- €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen und 15,50 €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen von Facharbeitern, anerkannt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel und Zuschüsse. Die angegebenen Beträge oder Bescheide sind immer mit dem zuständigen Fördermittel- und Zuschussgebern abzustimmen. Käufer und Verkäufer sind jeweils selbst für die Beantragung, Auszahlung oder Übertragung (von z.B. bereits ausgezahlten Mittel) und der dazu gehörigen Bescheide verantwortlich. Übertragungen von bereits ausgereichten Mitteln sind oftmals nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei der Beantragung und Ausreichung der Fördermittel und Zuschüsse erfolgen in der Regel immer Einzelfallprüfungen durch die Fördermittel- und Zuschussgeber, bezogen auf die neuen Eigentümer, das Objekt und auf das Nutzungs- und Sanierungskonzept. Wichtige Faktoren sind dabei die Denkmalwerte, denkmalpflegerischer Mehraufwand, Zumutbarkeit und Haushaltslage. Ebenso sind die notwendigen Fördermittel- und Zuschussvoraussetzungen einzuholen und zu beachten. Dem Käufer ist bekannt, dass die Angaben zu möglichen Fördermitteln und Zuschüssen ausschließlich vom Verkäufer oder Dritten stammen und nicht in der Verantwortung des Maklers liegen. Die Angaben wurden nicht auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Der Makler übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Steuern sparen ! Als eine der letzten Steueroasen bleibt die steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler. Für vermietete Objekte gemäß §§ 7 i, h EStG und für Ihr eigengenutztes Gebäude gemäß § 10 f EStG. Die Immobilie eignet sich auch als Kapitalanlage mit Sicherheit, Schutz vor Inflation und großem Wertzuwachs. Je nach Höhe des Sanierungskosten-Eigenanteils und des persönlichen Steuersatzes kann es sich hier um steuerliche Einsparungen in Höhe von bis zu ca. 512.024,90 € (siehe Seite 4 Nr. 3) handeln. Fragen Sie Ihren Steuerberater!
Rechtliche Angaben
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Die Denkmalschutz Immobilie
Karlshof 1
91792 Ellingen
Fon 0049 (0) 9141 - 8732101
Fax 0049 (0) 9141 - 873972
kontakt(at)die-denkmalschutz-immobilie.de
Geschäftsführer: Gunar Gronauer
Die Erlaubnis zur Tätigkeit nach § 34c Gewerbeordnung wurde
erteilt vom Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.
USt-IdNr.: DE 815214815
Aufsichtsbehörde: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Konzept und Gestaltung:
Grafikbüro Weinberg, Nürnberg
www.grafikbuero-weinberg.de
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Fotos Startseite:
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Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Verbraucher für die Beilegung einer Streitigkeit nutzen können und auf der weitere Informationen zum Thema Streitschlichtung zu finden sind.
Außergerichtliche Streitbeilegung
Wir sind weder verpflichtet noch dazu bereit, im Falle einer Streitigkeit mit einem Verbraucher an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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