Besonderes Haus mit Grundstück in Olsberg-Antfeld im Sauerland

105.000 € VB

  • Wohnfläche 300 m²
  • Zimmer 14
  • Grundstücksfläche 2.085 m²
  • Verfügbar ab Mai 2024
  • Haustyp Bauernhaus
  • Etagen 2
  • Baujahr 1870
  • Provision Keine zusätzliche Käuferprovision
  • Möbliert/Teilmöbliert
  • Terrasse
  • Keller
  • Dachboden
  • Garage/Stellplatz
  • Garten/-mitnutzung
  • Denkmalobjekt

Standort

Oberdorf 10, 59939 Nordrhein-Westfalen - Olsberg

Beschreibung

Das vollständig mit Schieferschindeln verkleidete denkmalgeschützte WOHNHAUS ist trotz seiner langen Vernachlässigung auf eine besondere, klassisch-schlichte Weise schön, seine alte Bauweise ist in vieler Hinsicht anregend: Das alte Bauernhaus verdient seinen Schutz und eine Wiederinstandsetzung. Es kann sehr gut mit einem neuen Anbau anstelle und durch Recycling des noch vorhandenen ergänzt, neu erschlossen und modernisiert werden. Das Grundstück ist attraktiv und groß genug, so dass vielfältige nachhaltige Nutzungsmöglichkeiten vorstellbar sind.

Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Schloss Antfeld. Vom Haus aus gesehen erstreckt sich ein Teilgrundstück links entlang der Straße „Oberdorf“ und ein weiteres rechts hinter dem Haus bis zur Schlossmauer. Vor dem Wohnhaus und im Anschluss an die Scheune sind diese unbebauten Grundstückteile mit einem überbauten Durchgang miteinander verbunden. Es handelt sich insgesamt um Bauland, das allerdings auch aufgrund der direkten Nachbarschaft zum Schloss Antfeld bestimmten Auflagen unterliegt.

Als Wohnhaus eines großen Bauernhofs errichtet, barg das Hauptgebäude vormals auch die Poststelle Antfelds, wovon neben alten Fotografien noch ein einseitig sichtbares Schalterfenster zum Flur zeugt. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde von einer alteingesessenen Bauernfamilie im Haus auch einige Jahre eine Pension mit mehreren Gästezimmern betrieben – dies zeigt sich noch an der Nummerierung von neun Zimmertüren (Zi. 1-9). Auch einige alte Ansichtskarten bewerben die „Pension Kraft“.
Seit den 1980er Jahren wurde das Haus dann nur noch von einem alleinstehenden letzten Mitglied der Bauernfamilie bewohnt.
1992 wechselte das Hausgrundstück den Besitzer und wurde an den Bewohner verpachtet.
Seit 2023 ist das Hausgrundstück für die Erbengemeinschaft zugänglich und seither fanden umfangreiche Räumungs- und Sicherungsarbeiten auf dem gesamten Grundstück statt.

Aufgrund der jahrzehntelangen Vernachlässigung weist das Gebäude einen sanierungsbedürftigen Zustand auf. Das Dach des Wohnhauses wurde zuletzt 1944 erneuert und danach mehrfach über den Gauben repariert. Das Mauerfachwerk ist augenscheinlich funktional intakt. Die schönen alten Türen und Fenster sowie die Parkett- und Dielenböden sind sehr unterschiedlich gut erhalten.

1926 wurde das Wohnhaus um einen ANBAU und eine SCHEUNE (heute ca. 250 qm Gesamtfläche) ergänzt. Der Anbau diente als Stall für bis zu 30 Rindern, als Heuboden und Werkstatt. Zudem ergänzte er das alte Wohnhaus um WC und Badezimmer im ersten uns zweiten Stockwerk. Um im Wohnhaus Zugänge zum Anbau zu schaffen, wurden damals im 1. und 2. OG Zwischenwände gezogen und schmale Durchgangsflure eingerichtet. Im Juli 1989 brannte der Anbau bis auf den letzten Abschnitt zum Haupthaus ab.
Wasser und Strom bezieht das Haupthaus immer noch über Anschlüsse in diesem nunmehr abbruchreifen Anbau-Rest. Die einzigen, nunmehr desolaten sanitären Anlagen befinden sich auch im Anbau, ebenso die marode und nun abgeschaltete Ölheizungsanlage im Keller. Der Schornstein wurde gleich nach Übernahme gesichert und verschlossen.
Der vollgestellte Anbau sowie die Scheune werden weiterhin geräumt. Die Genehmigungspapiere der Unteren Denkmalschutzbehörde für ihren Abriss liegen vor.

In Zeiten von Klimawandel und Artensterben ist klar: Denkmalschutz und Nachhaltigkeit (ökologisch, sozial, kulturell und ökonomisch), der Schutz historischer Baukunst und klimaneutrales und soziales Sanieren und Bauen im Bestand müssen neu zusammengedacht und realisiert werden. Zukunftsfähige Gestaltung braucht Weitsicht, Mut und Engagement von Politik, Behörden – und künftigen Eigentümer*innen.

Neben verschiedener Unterstützungsleistungen für den Erhalt von Denkmälern und neuen baurechtlichen Entwicklungen für klimagerechtes Bauen (beispielsweise „Gebäudetyp E“) gibt es auch aktuelle Förderprogramme für avancierte gemeinschaftliche Nutzungskonzepte und deren Entwicklung und Ausbau im Bestand. Vieles ist denkbar!

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