Wohnen in der Stadt! Geräumige Wohnung in guter Lage.
336 €
- Wohnfläche 43,10 m²
- Zimmer 2
- Schlafzimmer 1
- Badezimmer 1
- Etage 2
- Wohnungstyp Etagenwohnung
- Nebenkosten 130 €
- Heizkosten 150 €
- Warmmiete 616 €
- Altbau
- Haustiere erlaubt
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Schicke kleine Wohnung in der Waltroper Innenstadt.
Bilder folgen zeitnah.
Kontaktanfrage bitte nur per Kontaktformular über Kleinanzeigen oder immowelt.
# Ausstattung
Die Wohnung ist wie folgt aufgeteilt.....
- geräumiger Eingangsbereich
- Wohnzimmer
- Schlafzimmer
- Badezimmer
- Küche
# Weitere Angaben
Verfügbar ab: 01.02.2024
Objektzustand: gepflegt
Bodenbelag: Laminat
Hinweis zur Kaution: 1008
# Lagebeschreibung
Alle Geschäfte des täglichen Lebens, sowie Schulen, Kindergärten, etc. sind gut auch zu Fuss zu erreichen.
Waltrop, eine Stadt im Kreis Recklinghausen mit rund 30.000 Einwohnern, liegt im Städtedreieck Datteln - Lünen - Castrop-Rauxel. Waltrop liegt zwischen der Kernzone des Ruhrgebietes und dem ländlichen Münsterland, - ideal für Pendler: in ca. 30 min Fahrzeit erreichen Sie jeweils Selm, Lünen, Dortmund, Bochum, Herne und Gelsenkirchen. Gemeinsam mit Datteln, Oer-Erkenschwick und dem Halterner Stadtteil Flaesheim bildet Waltrop die Region Ostvest.
# Sonstiges
Konnten wir Ihr Interesse wecken??
Dann nehmen Sie am besten noch heute Kontakt mit uns auf, wir freuen uns auf Ihre Mail !!
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtümer und Zwischenvermietung vorbehalten. Dem Mieter gegenüber entsteht keine Maklerprovision. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Mietvertrag.
# Energie
Wesentliche Energieträger: Gas
Heizungsart: Zentralheizung
Wesentliche Energieträger: Gas
Anbieter-Objekt-ID: 4573206#TNEvBr
Rechtliche Angaben
Ludger Ernesti
Bissenkamp 21 (Auf dem Kirchplatz)
45731 Waltrop
Telefon: 02309 6497999
Fax: 02309 6497990
EMail: info@ernesti-immobilien.de
Konzept und Realisierung von mister-ad.online
Steuer-Nummer: 340/0577/2805
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: Ludger Ernesti