Waffensachkunde Lehrgänge für berufliche Waffenträger von Profis!
440 €
Beschreibung
Sie suchen einen Waffensachkunde Lehrgang für:
- Geld- und Werttransporteure
- Personenschützer
- Bewachungsunternehmen für Liegenschaften, Bundeswehr etc.
- Sicherheitsdienstleister
- Oder alles andere, was mit dem Bewachungsgewerbe zu tun hat.
…und das mit einer Geld-zurück-Garantie?
Dann sind sie hier richtige, denn wir, die Profis im Bereich der Ausbildung an und mit Waffen, sind ein staatlich anerkannter Lehrgangsträger. Unsere Dozenten, Prüfer und Schießlehrer haben ausschließlich eine waffentechnische, munitionstechnische, rechtliche und/oder didaktische Ausbildung und wissen, durch ihre langjährige, tägliche Praxis, wovon sie reden und worauf es ankommt.
Ihre Waffensachkunde sollten sie schließlich bei denen machen, die etwas davon verstehen! Ihr Brot kaufen sie doch auch nicht beim Busfahrer oder Autoverkäufer.
Wir haben 2003 professionell angefangen in der Waffensachkunde auszubilden und haben durch ständige Weiter- und Ausbildungen unser Wissen stetig erweitert. Unsere Kompetenz sind 3000 erfolgreiche Waffensachkunde-Absolventen in den letzten 10 Jahren.
Wir arbeiten mit führenden Weiterbildungsträgern erfolgreich zusammen und werden auch von Behörde und Institutionen, aufgrund unserer Sachverständigentätigkeit, um Expertisen und Vorträge gebeten.
Seit zwei Jahren bilden wir in einem hauseigenes Schulungszentrum aus, nicht in lauten und dreckigen Hinterzimmern von Schießständen. Für das Schießen gehen wir dann auf einen eigens dafür angemieteten Schießstand.
Wir verfügen über spezielle, moderne und zum Teil eigens von uns dafür umgebaute, Lehrgangswaffen und können wirklich in JEDER nur erdenklichen Waffenart und an JEDEM Waffenmodell ausbilden!
Unser Lehrgangsleiter hat ein eigenes, mittlerweile sehr erfolgreiches, Buch über die Waffensachkunde verfasst. Diese Buch ist nun auch in einer aufwendigen, farbig reich bebilderten Print-Version käuflich erhältlich. Dieses Lehrgangsbuch ist mittlerweile sogar Grundlage bei einigen anderen Anbietern!
Unsere Waffensachkunde Lehrgänge erstrecken sich über 3 Lehrgangstage (Freitag/Samstag/Sonntag) die Prüfung ist in der Regel 7-14 Tage nach dem Lehrgang. Bei uns hat somit jeder Teilnehmer wirklich ausreichend Zeit, sich auf die Prüfung vorzubereiten und das gelernte zu verarbeiten. Mit diesem Prinzip verfahren wir seit vielen Jahren hervorragend und haben bislang die besten Ergebnisse. Selbstverständlich gehört unser umfangreiches Lehrmaterial mit dazu.
Da wir uns in der Durchführung von Prüfung auskennen, und spezielle didaktische Ausbildungen (Hochschulstudium) haben, können wir beispielsweise auch auf Teilnehmer mit Lese- und Rechtschreibschwäche gesondert eingehen. Sprechen sie uns bitte ohne Hemmungen persönlich an.
Unsere Lehrgänge und Prüfungszeugnisse sind deutschlandweit vor jeder waffenrechtlichen Behörde und für JEDEN Waffentyp gültig und anerkannt. Das garantieren wir für alle unsere Lehrgänge mit einer GELD-ZURÜCK-GARANTIE!
Wir führen ausschließlich Präsenzlehrgänge durch, da gerade die Handhabung an Waffen sich leider nicht am Computer erlernen lässt. Wir überlassen sie nicht dem Selbststudium, bei uns haben sie die Möglichkeit über die gesamte Lehrgangsdauer mit jedem Waffenmodell die Handhabung zu üben. Durch die ständige Anwesenheit zweier Dozenten sind die Hilfestellung für jeden Teilnehmer in jeder Lehrgangssituation gegeben. Wir legen ein Höchstmaß unserer Aufmerksamkeit auf das Thema Sicherheit im Umgang mit Waffen. Unser praktischer Ausbildungsteil umfasst nahezu 20-25% der Lehrgangszeit. Wir sind halt Profis auf unserem Gebiet.
Googlen sie uns im Internet, schauen sie über unsere Web-Site und lesen sie unsere Google-Rezensionen. Oftmals lohnt sich der weiteste Weg, um eine wirklich gute, fundierte und vertrauenserweckende Ausbildung zu bekommen. Hotels und Unterkünfte sind in räumlich Nähe ausreichend vorhanden.
Wir stehen ihnen jederzeit zu den Bürozeiten, Mo-Fr von 10:00-18:00 unter 02041/31896-3 oder 0172/2814212 telefonisch zur Verfügung.
Rechtliche Angaben
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Aus- und Weiterbildungszentrum G. Schnitzler – 46238 Bottrop – Nordring 188
für die Buchung von Lehrgängen, Workshops, Informationsveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen.
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer (im Folgenden "Teilnehmer") an unseren Seminaren, Kursen, Konferenzen und sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden "Veranstaltung") und der Fa. Aus- und Weiterbildungszentrum G. Schnitzler, Nordring 188, 46238 Bottrop (im Folgenden "Ausbildungsbetrieb"). Abweichende oder ergänzende Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.
Zusätzlich gelten die den jeweiligen Lehrgängen und Veranstaltungen beigefügten "Allgemeinen Hinweise zu unseren Lehrgängen", welche mit der Anmeldebestätigung übersandt werden.
Für Verträge über Verkäufe, Lieferungen und Leistungen des Ausbildungsbetriebes, einschließlich Zurverfügungstellen elektronischer Produkte, gelten ausschließlich die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des Ausbildungsbetriebes.
2. Anmeldung/Anmeldebestätigung
Der Teilnehmer kann sich über das Anmeldeportal unserer Web-Site (www.waffen-sachkunde.org) oder schriftlich per Brief, mit den erforderlichen Daten, anmelden. Der Eingang der Anmeldung wird von dem Ausbildungsbetrieb geprüft und dann per E-Mail bestätigt. Mit der Annahme der Anmeldung und Absendung der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Ausbildungsbetriebes zustande. Der Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass die in den Lehrgangsbedingungen angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Ca. 7 - 14 Werktage vor dem Veranstaltungsdatum wird der Teilnehmer entsprechend abschließend über Ort, Uhrzeit und Dauer der Veranstaltung informiert. Der Teilnehmer sollte seine Anreise und Unterkunft erst nach Erhalt dieser Bestätigung buchen.
3. Stornierungen
Eine Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung durch den Teilnehmer ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von 25,- € nach der gesetzlichen Widerrufsfrist (14 Tage nach erfolgter Anmeldung) und bis zu vier Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn per E-Mail oder Postbrief möglich.
Da das Waffengesetz eine Meldung der Lehrgangsteilnehmer 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorschreibt, ist bei einer Stornierung bis zu drei Woche vor Veranstaltungsbeginn die Hälfte der Lehrgangsgebühr (50%) als Vorlaufkostenausgleich zu zahlen. Ab drei Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung ist die volle Teilnahmegebühr zur Zahlung fällig, da eine Löschung eines Teilnehmers aus der Meldeliste an die zuständige Genehmigungsbehörde ab diesem Zeitpunkt (3 Wochen vor Lehrgangsbeginn) nicht mehr möglich ist. Umbuchungen auf einen anderen Termin sind bis zu 3 Wochen vor dem eigentlichen Lehrgangstermin ohne weitere Berechnung möglich, wenn die Lehrgangsgebühr bis zu diesem Zeitpunkt voll umfänglich überwiesen ist. Die Stornierungsfristen werden nicht von der gesetzlichen Widerrufsfrist außer Kraft gesetzt. Die waffenrechtlichen Vorschriften sind insoweit zu beachten, dass nach dem Zeitpunkt der Meldung der Lehrgangsliste (3 Wochen vor dem Lehrgangstermin) auch eine stornierter Lehrgangsplatz frei bleibt da dann eine Nach- oder Ummeldung nicht mehr möglich ist.
Eine Stornierung bedarf immer der Schriftform (Mail oder Postbrief), mündliche, telefonische oder Stornierungen per Messenger-Dienste sind nicht rechtsgültig.
4. Absage von Veranstaltungen
Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen (z. B. wegen Erkrankung des Dozenten, ohne dass ein Ersatzdozent zur Verfügung steht) nicht möglich, ist der Ausbildungsbetrieb berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Die Teilnehmer werden umgehend informiert. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesem Fall für einen später anzusetzenden Termin angerechnet. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen. Auch eine Rückerstattung der Lehrgangsgebühren ist ausgeschlossen.
5. Absage durch den Teilnehmer
Eine Absage der Lehrgangsteilnahme durch den Teilnehmer wird, wie eine Stornierung behandelt. Es gelten hier die gleichen Fristen. Absagen aus gesundheitlichen- oder beruflichen Gründen sind für den Teilnehmer sehr bedauerlich allerdings niemals ein Grund die entsprechenden Gebühren nicht zu entrichten.
6. Änderungen des Veranstaltungsverlaufs
Der Ausbildungsbetrieb behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und den Ablauf der Veranstaltungen zu ändern oder einzelne Vorträge einer Veranstaltung zu ersetzen, umzugestalten oder entfallen zu lassen, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat.
7. Ablehnung einer Anmeldung
Der Ausbildungsbetrieb kann jederzeit ohne Angabe von Gründen eine Anmeldung eines Lehrgangsteilnehmers zu einem Lehrgang zurückweisen.
8. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung
Die Höhe der Lehrgangsgebühren ergibt sich aus dem jeweiligen Lehrgangsprogramm, das auf unserer Web-Site angeboten wird.
Für vereinzelte Lehrgangsformen (Schießleiter) fallen Anmeldegebühren an, die gesondert direkt nach der Anmeldung überwiesen werden müssen.
Die Lehrgebühren zu den Waffensachkunde-Lehrgängen sind auch mit der Anmeldung fällig. Informationen zu der Bankverbindung des Ausbildungsbetriebes werden in der Bestätigungs-E-Mail zur Anmeldung mitgeteilt. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nur in besonderen und bestätigten Ausnahmefällen möglich (zu späte Anmeldung, Versäumnisse bei der Überweisung etc.).
Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist der Ausbildungsbetrieb berechtigt, Verzugszinsen i. H. v. 5 % über dem gesetzlichen Basiszinssatz p. a. zu fordern. Ist bis zum Veranstaltungsbeginn die Teilnahmegebühr nicht beim Ausbildungsbetrieb eingegangen, hat er das Recht, dem Teilnehmer die Teilnahme an der Veranstaltung kostenpflichtig zu verwehren.
Muss eine Zahlungserinnerung/Mahnung ausgestellt werden, ist der Ausbildungsbetrieb berechtigt für den Aufwand pro Schriftwechsel bis zu 5,00€ in Rechnung zu stellen.
Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
Einer ordentlich erstellte Lehrgangsrechnung kann nicht widersprochen werden.
Wird die Lehrgangsgebühr auch nach zweimaliger Mahnung nicht beglichen, tritt der Ausbildungsbetrieb seine Forderung mit allen rechtlichen Konsequenzen einem Inkassounternehmen ab. Gleichzeitig wird die zuständige waffenrechtliche Genehmigungsbehörde über den Ausfall des Teilnehmers informiert.
9. Urheberrechte
Alle Lehrgangsunterlagen, in schriftlicher und elektronischer Form, sind urheberrechtlich geschützt. Der Ausbildungsbetrieb überlässt dem jeweiligen Teilnehmer die Lehrgangsunterlagen nur zur bestimmungsgemäßen Nutzung. Alle weiteren Unterlagen, Anmeldeformulare, Zeugnis- und Prüfungsformulare und sonstige den Lehrgang betreffende Unterlagen, unterliegen ebenso dem Urheberrecht.
Die Änderung der Lehrgangsunterlagen und die Nutzung geänderter Fassungen, die öffentliche Zugänglichmachung, insbesondere im Internet oder in anderen Netzwerken sowie die Verwendung in betriebsinternen Datenbanken sind nicht gestattet. Die - auch auszugsweise - Vervielfältigung, kostenlose oder entgeltliche Weitergabe an Dritte oder anderweitige Nutzung der Lehrgangsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Ausbildungsbetriebes gestattet.
Bei der Veranstaltung entstandene Fotos und Filmaufnahmen werden im Rahmen von Beiträgen oder Publikationen des Ausbildungsbetriebes u.a. im Internet veröffentlicht.
Eigene Film, Foto oder Tonaufnahmen der Teilnehmer sind nur mit besonderer Zustimmung der Referenten zulässig.
Werden jedwede Lehrgangsunterlagen veröffentlicht kann der Ausbildungsbetrieb Schadenersatz in dann noch zu beziffernder Höhe fordern.
Ein Zeugnis als Abschluss zu unserer Lehrgänge ist immer auch eine Urkunde.
10. Teilnehmerliste und Bild- und Tonaufzeichnungen
Der Ausbildungsbetrieb verpflichtet sich, die vom Teilnehmer überlassenen Daten vertraulich zu behandeln. Die überlassenen Fotos für die Ausweiskarten werden ausschließlich für diese genutzt. Wir verwenden die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung unserer Leistungen. Die Teilnehmer erscheinen mit ihren persönlichen Daten, die waffenrechtlich notwendig sind, auf der Teilnehmerliste der gebuchten Veranstaltung. Der Ausbildungsbetrieb ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Veranstaltungen zwecks Überprüfbarkeit mittels Bild und/oder Tonträgern aufzuzeichnen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er im Rahmen der Veranstaltung gefilmt und/oder fotografiert wird und diese Bild- und Tonaufzeichnungen verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen, und zwar in allen bekannten Medien einschließlich des Internets.
11. Allgemeines
11.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Teilnehmer den Seminarvertrag als Unternehmer abschließt, vereinbaren die Parteien Bottrop als ausschließlichen Gerichtsstand.
11.2 Sollte eine in diesen Bedingungen enthaltene Regelung unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.
11.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.