Waffansachkunde 2.0 – Das Buch
35 €
Beschreibung
Waffansachkunde 2.0 – Das Buch
Das Buch, Waffensachkunde 2.0, ist ein Muss für jeder, der vor der Waffensachkunde Prüfung steht. Ob er nun Sportschütze oder beruflicher Waffenträger ist, hier wird nahezu jede Frage im Zusammenhang mit der Waffensachkunde beantwortet. Und nebenbei macht es auch noch Spaß zu lesen. Der Autor beschreibt auf seine unnachahmliche Weise komplexe und komplizierte Dinge in der Waffensachkunde auf eine leichte und lustige Art, bei der das Lesen nie langweilig wird.
Der Autor hat seinen beruflichen Werdegang 1980 in einem ortsansässigen Waffengeschäft und Büchsenmachereibetrieb begonnen. Schnell war im bewusst, dass Waffen seine zukünftige Profession sein werden. Frühzeitig hat er den Filialbetrieb seines Ausbildungsbetriebes geleitet und dort mit die Jungjägerausbildung nachhaltig geprägt. In den frühen 90er Jahren hat er einen Büchsemacherbetrieb und Waffenhandel in einer großen Ruhrgebietsstadt übernommen und weiter ausgebaut. Nach vielen weiteren Stationen, Weiterbildungen und Workshops hat er sich nach 2003 gänzlich der Ausbildung verschrieben. Er hat da die Waffensachkundeausbildung komplett neu gestaltet und aufgestellt. Nach Gründung des Ausbildungsbetriebes ist dieser stetig weiter gewachsen und kann mittlerweile auf mehr als 3500 Absolventen in der Waffensachkunde zurückblicken, hinzu kommen die vielen anderen Lehrgangs- und Ausbildungsformen.
Im Gegensatz zu vielen anderen Ausbilder in der Waffensachkunde hat der Autor seinen Beruf von der Pike auf erlernt. Viele Andere die in der Ausbildung der Waffensachkunde tätig sind, haben ihr Wissen selbst nur von einem Ausbilder in der Waffensachkunde erlernt, vielleicht sogar von dem Autor selbst, wenn sie Glück hatten.
Das Buch können sie über unsere Internetseite: www.waffen-sachkunde.org, bestellen. Es wird ihnen dann mit Rechnung schnellstmöglich zugestellt.
Rechtliche Angaben
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Aus- und Weiterbildungszentrum G. Schnitzler – 46238 Bottrop – Nordring 188
für die Buchung von Lehrgängen, Workshops, Informationsveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen.
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer (im Folgenden "Teilnehmer") an unseren Seminaren, Kursen, Konferenzen und sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden "Veranstaltung") und der Fa. Aus- und Weiterbildungszentrum G. Schnitzler, Nordring 188, 46238 Bottrop (im Folgenden "Ausbildungsbetrieb"). Abweichende oder ergänzende Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.
Zusätzlich gelten die den jeweiligen Lehrgängen und Veranstaltungen beigefügten "Allgemeinen Hinweise zu unseren Lehrgängen", welche mit der Anmeldebestätigung übersandt werden.
Für Verträge über Verkäufe, Lieferungen und Leistungen des Ausbildungsbetriebes, einschließlich Zurverfügungstellen elektronischer Produkte, gelten ausschließlich die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des Ausbildungsbetriebes.
2. Anmeldung/Anmeldebestätigung
Der Teilnehmer kann sich über das Anmeldeportal unserer Web-Site (www.waffen-sachkunde.org) oder schriftlich per Brief, mit den erforderlichen Daten, anmelden. Der Eingang der Anmeldung wird von dem Ausbildungsbetrieb geprüft und dann per E-Mail bestätigt. Mit der Annahme der Anmeldung und Absendung der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Ausbildungsbetriebes zustande. Der Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass die in den Lehrgangsbedingungen angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Ca. 7 - 14 Werktage vor dem Veranstaltungsdatum wird der Teilnehmer entsprechend abschließend über Ort, Uhrzeit und Dauer der Veranstaltung informiert. Der Teilnehmer sollte seine Anreise und Unterkunft erst nach Erhalt dieser Bestätigung buchen.
3. Stornierungen
Eine Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung durch den Teilnehmer ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von 25,- € nach der gesetzlichen Widerrufsfrist (14 Tage nach erfolgter Anmeldung) und bis zu vier Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn per E-Mail oder Postbrief möglich.
Da das Waffengesetz eine Meldung der Lehrgangsteilnehmer 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorschreibt, ist bei einer Stornierung bis zu drei Woche vor Veranstaltungsbeginn die Hälfte der Lehrgangsgebühr (50%) als Vorlaufkostenausgleich zu zahlen. Ab drei Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung ist die volle Teilnahmegebühr zur Zahlung fällig, da eine Löschung eines Teilnehmers aus der Meldeliste an die zuständige Genehmigungsbehörde ab diesem Zeitpunkt (3 Wochen vor Lehrgangsbeginn) nicht mehr möglich ist. Umbuchungen auf einen anderen Termin sind bis zu 3 Wochen vor dem eigentlichen Lehrgangstermin ohne weitere Berechnung möglich, wenn die Lehrgangsgebühr bis zu diesem Zeitpunkt voll umfänglich überwiesen ist. Die Stornierungsfristen werden nicht von der gesetzlichen Widerrufsfrist außer Kraft gesetzt. Die waffenrechtlichen Vorschriften sind insoweit zu beachten, dass nach dem Zeitpunkt der Meldung der Lehrgangsliste (3 Wochen vor dem Lehrgangstermin) auch eine stornierter Lehrgangsplatz frei bleibt da dann eine Nach- oder Ummeldung nicht mehr möglich ist.
Eine Stornierung bedarf immer der Schriftform (Mail oder Postbrief), mündliche, telefonische oder Stornierungen per Messenger-Dienste sind nicht rechtsgültig.
4. Absage von Veranstaltungen
Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen (z. B. wegen Erkrankung des Dozenten, ohne dass ein Ersatzdozent zur Verfügung steht) nicht möglich, ist der Ausbildungsbetrieb berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Die Teilnehmer werden umgehend informiert. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesem Fall für einen später anzusetzenden Termin angerechnet. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen. Auch eine Rückerstattung der Lehrgangsgebühren ist ausgeschlossen.
5. Absage durch den Teilnehmer
Eine Absage der Lehrgangsteilnahme durch den Teilnehmer wird, wie eine Stornierung behandelt. Es gelten hier die gleichen Fristen. Absagen aus gesundheitlichen- oder beruflichen Gründen sind für den Teilnehmer sehr bedauerlich allerdings niemals ein Grund die entsprechenden Gebühren nicht zu entrichten.
6. Änderungen des Veranstaltungsverlaufs
Der Ausbildungsbetrieb behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und den Ablauf der Veranstaltungen zu ändern oder einzelne Vorträge einer Veranstaltung zu ersetzen, umzugestalten oder entfallen zu lassen, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat.
7. Ablehnung einer Anmeldung
Der Ausbildungsbetrieb kann jederzeit ohne Angabe von Gründen eine Anmeldung eines Lehrgangsteilnehmers zu einem Lehrgang zurückweisen.
8. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung
Die Höhe der Lehrgangsgebühren ergibt sich aus dem jeweiligen Lehrgangsprogramm, das auf unserer Web-Site angeboten wird.
Für vereinzelte Lehrgangsformen (Schießleiter) fallen Anmeldegebühren an, die gesondert direkt nach der Anmeldung überwiesen werden müssen.
Die Lehrgebühren zu den Waffensachkunde-Lehrgängen sind auch mit der Anmeldung fällig. Informationen zu der Bankverbindung des Ausbildungsbetriebes werden in der Bestätigungs-E-Mail zur Anmeldung mitgeteilt. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nur in besonderen und bestätigten Ausnahmefällen möglich (zu späte Anmeldung, Versäumnisse bei der Überweisung etc.).
Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist der Ausbildungsbetrieb berechtigt, Verzugszinsen i. H. v. 5 % über dem gesetzlichen Basiszinssatz p. a. zu fordern. Ist bis zum Veranstaltungsbeginn die Teilnahmegebühr nicht beim Ausbildungsbetrieb eingegangen, hat er das Recht, dem Teilnehmer die Teilnahme an der Veranstaltung kostenpflichtig zu verwehren.
Muss eine Zahlungserinnerung/Mahnung ausgestellt werden, ist der Ausbildungsbetrieb berechtigt für den Aufwand pro Schriftwechsel bis zu 5,00€ in Rechnung zu stellen.
Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
Einer ordentlich erstellte Lehrgangsrechnung kann nicht widersprochen werden.
Wird die Lehrgangsgebühr auch nach zweimaliger Mahnung nicht beglichen, tritt der Ausbildungsbetrieb seine Forderung mit allen rechtlichen Konsequenzen einem Inkassounternehmen ab. Gleichzeitig wird die zuständige waffenrechtliche Genehmigungsbehörde über den Ausfall des Teilnehmers informiert.
9. Urheberrechte
Alle Lehrgangsunterlagen, in schriftlicher und elektronischer Form, sind urheberrechtlich geschützt. Der Ausbildungsbetrieb überlässt dem jeweiligen Teilnehmer die Lehrgangsunterlagen nur zur bestimmungsgemäßen Nutzung. Alle weiteren Unterlagen, Anmeldeformulare, Zeugnis- und Prüfungsformulare und sonstige den Lehrgang betreffende Unterlagen, unterliegen ebenso dem Urheberrecht.
Die Änderung der Lehrgangsunterlagen und die Nutzung geänderter Fassungen, die öffentliche Zugänglichmachung, insbesondere im Internet oder in anderen Netzwerken sowie die Verwendung in betriebsinternen Datenbanken sind nicht gestattet. Die - auch auszugsweise - Vervielfältigung, kostenlose oder entgeltliche Weitergabe an Dritte oder anderweitige Nutzung der Lehrgangsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Ausbildungsbetriebes gestattet.
Bei der Veranstaltung entstandene Fotos und Filmaufnahmen werden im Rahmen von Beiträgen oder Publikationen des Ausbildungsbetriebes u.a. im Internet veröffentlicht.
Eigene Film, Foto oder Tonaufnahmen der Teilnehmer sind nur mit besonderer Zustimmung der Referenten zulässig.
Werden jedwede Lehrgangsunterlagen veröffentlicht kann der Ausbildungsbetrieb Schadenersatz in dann noch zu beziffernder Höhe fordern.
Ein Zeugnis als Abschluss zu unserer Lehrgänge ist immer auch eine Urkunde.
10. Teilnehmerliste und Bild- und Tonaufzeichnungen
Der Ausbildungsbetrieb verpflichtet sich, die vom Teilnehmer überlassenen Daten vertraulich zu behandeln. Die überlassenen Fotos für die Ausweiskarten werden ausschließlich für diese genutzt. Wir verwenden die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung unserer Leistungen. Die Teilnehmer erscheinen mit ihren persönlichen Daten, die waffenrechtlich notwendig sind, auf der Teilnehmerliste der gebuchten Veranstaltung. Der Ausbildungsbetrieb ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Veranstaltungen zwecks Überprüfbarkeit mittels Bild und/oder Tonträgern aufzuzeichnen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er im Rahmen der Veranstaltung gefilmt und/oder fotografiert wird und diese Bild- und Tonaufzeichnungen verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen, und zwar in allen bekannten Medien einschließlich des Internets.
11. Allgemeines
11.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Teilnehmer den Seminarvertrag als Unternehmer abschließt, vereinbaren die Parteien Bottrop als ausschließlichen Gerichtsstand.
11.2 Sollte eine in diesen Bedingungen enthaltene Regelung unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.
11.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.