Voll vermietetes, teil saniertes Zweifamilienhaus bietet solide Investitionsmöglichkeit - attraktive Renditemöglichkeit 10.279,00 NKM p.a.
179.000 €
- Wohnfläche 210 m²
- Zimmer 6
- Schlafzimmer 3
- Badezimmer 2
- Grundstücksfläche 481 m²
- Etagen 3
- Baujahr 1950
- Provision Mit Provision
- Balkon
- Terrasse
- Keller
- Aktuell vermietet
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Der Energieausweis ist in Bearbeitung und liegt bei Besichtigung vor.
Das angebotene Zweifamilienhaus präsentiert sich als solides, voll vermietetes Wohnobjekt in Hannovers Münden. Mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 210m² und einem großzügigen Grundstück von etwa 480m² bietet diese Immobilie eine ideale Investitionsmöglichkeit.
Die aktuelle netto Kaltmiete beläuft sich auf 10.279,00 Euro jährlich
Das Haus wurde ursprünglich in den 1950er Jahren errichtet und in den 60er- und 70er-Jahren umfassend ausgebaut. In den Jahren 2017, 2018 und 2021 erfolgten umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen, die das Anwesen auf den neuesten Stand der Technik brachten. Im Innenbereichen müssten nun nur noch die Wände, Decken und Böden erneuert und fertiggestellt werden.
Die Immobilie zeichnet sich durch eine gelungene Kombination aus traditionellem Charme und zeitgemäßen Annehmlichkeiten aus.
# Ausstattung
Die Bäder wurden im Rahmen der Renovierungsarbeiten vollständig erneuert, wobei sowohl Wasser- als auch Stromleitungen auf den aktuellen Standard gebracht wurden. Eine 10 cm starke Dämmung wurde installiert, um die energetische Effizienz des Hauses zu steigern. Das Dach wurde ebenfalls ausgebaut und gedämmt, um optimale Wohnbedingungen zu gewährleisten. Die Haupteingangstür wurde im Zuge der Modernisierung erneuert, was nicht nur die Sicherheit, sondern auch das ästhetische Erscheinungsbild des Gebäudes verbessert.
Das Zweifamilienhaus besteht aus zwei Wohneinheiten – eine mit etwa 120m² und die andere mit circa 90m² Wohnfläche. Die obere Wohneinheit erstreckt sich über zwei Etagen, was eine großzügige Raumaufteilung ermöglicht. Beide Wohnungen sind derzeit dauerhaft vermietet, und die Mieten wurden seit mehr als vier Jahren nicht erhöht, was eine solide und verlässliche Rendite verspricht.
Beide Wohnungen sind derzeit dauerhaft vermietet, und seit mehr als vier Jahren wurden keine Mietsteigerungen vorgenommen. Dies unterstreicht die stabile und verlässliche Rendite, die dieses Objekt bietet.
Aktuelle Mieteinahmen sind rein netto kalt 11.400,00 Eur p.a.
# Weitere Angaben
Separate WCs: 1
Verfügbar ab: sofort
Objektzustand: modernisiert
Bodenbelag: Fliesen, Laminat, Kunststoff
Käuferprovision: 5,95 % Käuferprovision inkl. 19 % MwSt.
Provisionshinweis: Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis.Für ein Exposé und weitere Informationen zum Objekt sowie einen Besichtigungstermin füllen Sie bitte die nachfolgenden Angaben im Kontaktformular aus:- vollständiger Name/Anschrift- E-Mail-Adresse- Telefon/Mobilnummer
Grundstücksfläche: ca. 481 m²
Vermietbare Fläche: ca. 210 m²
# Lagebeschreibung
Zum Objekt gehören zwei Außenstellplätze, die jeweils den zugehörigen Wohnungen zugeordnet sind. Dies bietet den Mietern bequemen Parkraum direkt am Haus
Das voll vermietete Zweifamilienhaus in Hannovers Münden präsentiert sich als attraktive Investitionsmöglichkeit mit einer gelungenen Kombination aus historischem Charme und zeitgemäßer Modernisierung. Die langfristigen Mieter sowie die durchgeführten Renovierungen machen dieses Objekt zu einer lohnenden Investition für Kapitalanleger, die auf der Suche nach einer stabilen Rendite sind.
# Sonstiges
Herr Martin Mijalkovic
Lizenzpartner der IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH
Kohlenstraße 120, 34121 Kassel
Tel.: 0171 6928151
Email: m.mijalkoviciad-immobilien.de
Aufsichtsbehörde nach § 34c Gewerbeordnung
Obere Königsstraße 8, Rathaus 34117 Kassel
# Energie
Letzte Modernisierung: 2021
Anbieter-Objekt-ID: KS-MM0051
Rechtliche Angaben
IAD
Immobilien Agentur Deutschland GmbH
Verwaltung: 0176 14148807 | E-Mail: verwaltung@iad-immobilien.de
Untere Bühlstraße 5 | 91338 Igensdorf
Benno-Strauß-Str. 7b | 90763 Fürth
Tel: 0176 14148800 | E-Mail: h.haenfling@iad-immobilien.de
www.iad-immobilien.de
Handelsregister Amtsgericht Bamberg HRB 7040
Sitz: Igensdorf
Maklererlaubnis nach 34c durch das Landratsamt Forchheim
Steuernummer 216/129/00040
Geschäftsführer: Johann Hänfling
Anmerkungen:
Alle Angaben stammen vom Eigentümer. Für die Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung. Bitte bedenken Sie, dass auch die beste Beschreibung keinen Besichtigungstermin ersetzen kann.
Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz(GwG) gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG.
Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.
Gerne sind wir Ihnen auch bei Fragen zur Finanzierung unter verwaltung@imagde.de behilflich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Sämtliche Angebote erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Sie werden durch den Empfänger* anerkannt, sofern er von diesen Angeboten Gebrauch macht, so z.B. durch Annahme einer Offerte bzw. einer Mitteilung (schriftlich oder mündlich) über das betreffende Objekt/Angebot. *Der besseren Lesbarkeit wird die männliche Form benutzt ohne dass hierdurch eine Diskriminierung erfolgen soll.
1. Angebote:
Das Angebot unserer Lizenzpartner* erfolgt aufgrund der den Lizenzpartnern vom Auftraggeber erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf/Vermietung bleiben vorbehalten.
2. Angebotsweitergabe an Dritte
Die Angebote der Lizenzpartner sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung des jeweiligen Lizenzpartners nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Weitergabe - auch auszugsweise - an Dritte ohne Zustimmung des jeweiligen Lizenzpartners haftet der Weitergebende für die volle Courtage, wenn ein Vertrag zustande kommt.
3. Tätigwerden für den anderen Vertragspartner
Unsere Lizenzpartner sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.
4. Weiteres Geschäft/ anderes Geschäft
Der Provisionsanspruch unserer Lizenzpartner wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande kommt (Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung statt Kauf, u. a.), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht. Das Gleiche gilt, wenn mit dem Käufer bzw. Verkäufer oder dem Mieter bzw. Vermieter ein anderes Geschäft als das beabsichtigte zustande kommt.
5. Vorkenntnis des Angebotsempfängers
Der Empfänger eines Angebots, dem das angebotene Verkaufs- oder Vermietungsobjekt bereits bekannt ist, ist verpflichtet, dies dem Lizenzpartner unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er diese Anzeige, ist er im Falle eines Vertragsabschlusses über das im Angebot nachgewiesene Objekt zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet.
6. Provision
Der Provisionsanspruch der Lizenzpartner besteht und wird fällig, sobald aufgrund des Nachweises bzw. der Vermittlung des Lizenzpartners bezüglich des vom Lizenzpartner benannten Objektes ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet worden ist. Eine Mitursächlichkeit der Tätigkeit des Lizenzpartners ist ausreichend.
Der Provisionsbetrag ist ohne Abzug, sofort nach Rechnungserteilung zu zahlen. Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner. Nach Verzugseintritt sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem Basissatz fällig.
Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der Vertrag aufgrund Eintritts einer auflösenden Bedingung erlischt oder ein Rücktrittsrecht ausgeübt wird, wenn die andere Partei den Rücktritt zu vertreten hat. Wird ein Anfechtungsrecht durch den Angebotsempfänger (den Kunden des Lizenzpartners) ausgeübt, welches nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Partei begründet ist, tritt an Stelle des Provisionsanspruches des Lizenzpartners ein Schadensersatzanspruch gegen den Anfechtenden.
Wird der Vertrag zu anderen als den vom Lizenzpartner ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des vom Lizenzpartner nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch des Lizenzpartners nicht, sofern das zustande kommende Geschäft mit dem vom Lizenzpartner angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.
Entsprechendes gilt auch, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertragstyp infolge unserer Vermittlungstätigkeit geschlossen wird.
7. Provisionssätze
Es gelten die in den Angeboten und Exposés angegebenen Provisionssätze als vereinbart.
Soweit nichts anderes angegeben ist, gilt die ortsübliche Provision gemäß § 653 BGB als vereinbart.
8. Vertragsverhandlungen und Abschluss
Der Lizenzpartner ist berechtigt, beim Vertragsschluss anwesend zu sein. Ein Termin ist dem Lizenzpartner daher rechtzeitig mitzuteilen. Der Lizenzpartner hat des weiteren Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Erfolgen Vertragsverhandlungen und/oder der Vertragsabschluss ohne Anwesenheit des Lizenzpartners, so ist der Kunde verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand als auch die Vertragskonditionen Auskunft zu erteilen.
9. Maklerverträge mit Immobilienbesitzern
Sie können die Lizenzpartner schriftlich oder mündlich beauftragen. Bei mündlichen Maklerverträgen besteht grundsätzlich seitens des Lizenzpartners keine Tätigkeitsverpflichtung. Rechtsverbindliche Makleraufträge benötigen die schriftliche Zustimmung des Lizenzpartners der Firma IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH.
10. Lizenzpartner
Die als Lizenzpartner der Firma IAD Deutschland GmbH tätigen Makler arbeiten grundsätzlich eigenständig. Diese können gegenüber Dritten keine rechtsverbindlichen Erklärungen im Namen von IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH abgeben. Vereinbarungen, die zwischen dem Lizenzpartner und dem Kunden getroffen werden, sind nur zwischen dem Lizenzpartner und der jeweiligen dritten Person (Interessent/ Auftraggeber) vertraglich verbindlich.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Erlangen, ansonsten der Wohnsitz des Kunden.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
13. Verbraucherinformationen:
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur
Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: ec.europa.eu/consumers/odr
14. Widerruf durch Verbraucher/Widerrufsbelehrung
Im Falle eines zu Stande kommenden Vertrages haben Verbraucher das folgende Widerrufsrecht:
Ausübung Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den Lizenzpartnern über die IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH, Untere Bühlstr. 5 in 91338 Igensdorf, Telefon 0911-50716997, Telefax 0911-50716998
E-Mail: verwaltung@imagde.de mittels einer eindeutigen Erklärung - z. B. per Telefon, ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail - über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Muster-Widerrufsformular:
http://www.imagde.de/de/muster_widerrufsformular.php
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Dienstleitung vollständig erbracht haben.
Erlöschen des Widerrufsrechtes
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Sie eine Anfrage zu dem beworbenen Objekt an den Lizenzpartner der IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH senden und dieser die Dienstleistung vollständig erbracht und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem Sie als Verbraucher Ihre ausdrückliche Zustimmung zur sofortigen Ausführung der Dienstleistung gegeben und gleichzeitig bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Lizenzpartner verlieren.
Mir ist bekannt, dass ich bei einer vollständigen Vertragserfüllung durch den von mir beauftragten Makler mein Widerrufsrecht verliere.
Lizenzpartner
der IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH
Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent, sollten Sie eine Anfrage zu diesem Objekt an uns senden, beauftragen Sie uns für Sie tätig zu werden. Wir wollen Ihre Anfrage und Ihr Anliegen umgehend beantworten und wenn Sie wünschen auch kurzfristig einen Besichtigungstermin vereinbaren. Wir weisen daraufhin, dass gemäß Fernabsatzgesetz hiermit ein Vertragsverhältnis nachgewiesen werden kann, und dass bei Vertragsabschlüssen von Kaufverträgen die im Expose ausgewiesene Courtage zu zahlen ist. Widerrufsbelehrung:
Sie können dieses Vertragsverhältnis innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Die Frist beginnt mit Versenden Ihrer Anfrage. Im Falle eines Fernabsatzvertrages erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn ein Kaufvertrag von beiden Seiten, auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wird, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben (§ 312d Absatz 3 BGB).