Vermietete 2 Zim.Dach-Whg.,ruhige Lage RO-Süd mit Bergblick

237.000 € VB

  • Wohnfläche 62 m²
  • Zimmer 2
  • Schlafzimmer 1
  • Badezimmer 1
  • Etage 3
  • Wohnungstyp Dachgeschosswohnung
  • Baujahr 1984
  • Hausgeld 379 €
  • Provision Mit Provision
  • Balkon
  • Einbauküche
  • Keller
  • Garage/Stellplatz
  • Aktuell vermietet

Standort

Schwarzenbergstr. 28, 83026 Bayern - Rosenheim

Beschreibung

Wir verkaufen in gefragter Lage am südl. Stadtrand von Rosenheim eine sicher vermietete 2 Zimmer Wohnung im Dachgeschoß eines Mehrfamilienhauses aus den 80ger Jahren.

In ruhiger Lage mit Bergblick (Stadtteil-Pang) liegt diese großzügige 2 Zimmer-Wohnung im 3.Stock und ist seit einigen Jahren gut und sicher vermietet.

Aktuelle Nettomiete 632,50 € incl. TG-Stellplatz.

Die Wohnfläche beträgt hier ca. 62 m².

Die Wohnung verfügt über eine Dachgaube mit Weitblick in die Berge und einen kleinen Westbalkon.

Zur Wohnung gehört noch ein Kelleranteil und ein TG-Stellplatz.

*Kaufkonditionen:

Kaufpreis Wohnung 237.000,00 € * Verhandlungsbasis
plus TG-Stellplatz 10.000,00 €
Hausgeld 379,00 €
Miete: 632,50 €

Auf den Kaufpreis fallen noch die üblichen Kaufnebenkosten an:
wie z. B. Maklerprovision 2,38 % auf den Kaufpreis, inklusivse Mwst, die Notar- /Grundbuchkosten, die Grunderwerbssteuer, usw.


Bei Interesse bitte E-Mail schicken oder anrufen. Wir schicken Ihnen gerne das komplette Expose zu.

ICM Immobilien Mühlbauer
Büro 08031/8093073
oder 0151/26899020

Bei der Provisionsverteilung gilt: Wer eine Wohnung oder Einfamilienhaus kaufen oder verkaufen will, ist verpflichtet, mindestens die Hälfte der Maklerprovision zu zahlen.

Hiermit machen wir Sie darauf aufmerksam, daß unsere Tätigkeit im Erfolgsfall die Verpflichtung zur Zahlung einer Maklercourtage in Höhe von 2 % zuzüglich 19 % gesetzlicher MWSt, insgesamt also 2,38 % inkl. MWSt, auf den Verkaufspreis, durch den Käufer zur Folge hat, fällig und zahlbar bei notariellem Abschluß an die Fa. ICM Immobilien Mühlbauer. Der Immobilienmakler hat einen provisionspflichtigen Maklervertrag mit dem Verkäufer in selber Höhe abgeschlossen.
Diese Handhabung der Provisionsregelung entspricht den Anforderungen des seit 23.12.20 gültigen
neuen Maklerrechts nach § 656 c BGB.

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