Toby und Happy - Schmusekatzen suchen Familie
190 €
Verantwortungsvoll Tiere vermitteln
Kaufe Tiere nie aus Mitleid oder auf offener Straße! Du förderst damit Tierleid, riskierst Strafen und hohe Folgekosten. Halte dich stets an unsere Tipps und nutze unseren Musterkaufvertrag.
Weitere Informationen & Tipps- Art Britisch Kurzhaar
- Alter 12 Monate oder älter
- geimpft und gechipt Ja
- Behördliche Erlaubnis Ja
Beschreibung
Nicht gesucht, aber dennoch gefunden.
Toby und Happy sind mittlerweile beste Freund und unzertrennlich. Daher suchen sie ein gemeinsames Zuhause. Beide lieben es zu kuscheln und zu spielen.
Geboren: Happy (06/21) Toby (12/21)
Geschlecht: Kater
Kastriert: Ja
Geimpft, gechipt, entwurmt, auf evtl. Parasiten behandelt: Ja
Verträglich mit Artgenossen: Ja
Kindergeeignet: Ja
Höhe der Schutzgebühr: 190€/Katze (die Schutzgebühr deckt einen Teil unserer Kosten und ist nicht verhandelbar)
Beide benutzen brav das Katzenklo und wünschen sich ein Zuhause in Wohnungshaltung. Ein gesicherter Balkon wäre toll.
Die Stubentiger können nach positiver Vorkontrolle mit Schutzvertrag gegen Schutzgebühr in ihr eigenes Zuhause ziehen.
Rechtliche Angaben
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
PfotenLife e.V.
Schlesienstraße 75
63773 Goldbach
Vertreten durch:
Vorsitzende Katja Kortenkamp
1. stellv. Vorsitzende Jana Breuhahn
2. stellv. Vorsitzende Romina Anton
Kontakt:
Telefon: 06021 45 44 160
Telefax: 06021 45 44 163
E-Mail: vermittlung@pfotenlife.de
Registereintrag:
Eintragung im Vereinsregister.
Registergericht: Aschaffenburg
Registernummer: VR 200738
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
PfotenLife e.V.
Vorsitzende Katja Kortenkamp
1. stellv. Vorsitzende Jana Breuhahn
2. stellv. Vorsitzende Romina Anton
Schlesienstraße 75
63773 Goldbach
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Bescheid über die Gemeinnützigkeit / Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsgemäßen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO liegt vom Finanzamt Aschaffenburg 23.01.2020 vor.
zuständiges Finanzamt: Aschaffenburg