Stadthaus in Bestlage

995.000 € VB

  • Wohnfläche 233 m²
  • Baujahr 1710
  • Provision Mit Provision
  • Terrasse
  • Badewanne
  • Gäste-WC
  • Dachboden
  • Denkmalobjekt

Standort

Hauptstraße 69, 91052 Bayern - Erlangen

Beschreibung

Zum Verkauf steht ein geschichtsträchtiges Anwesen im Zentrum von Erlangen. Eine Gedenktafel am Haus erinnert an die historische Trennung von Alt- und Neustadt. Der Text *Wachthaus am Tor Pflasterzolleinnahme 1710-1757* dokumentiert die frühere Funktion des Hauses. Bis zum Verkauf an einen Privatmann im Jahr 1757 wurde dort der sogenannte Pflasterzoll erhoben. Einer alten Stadtchronik zufolge stand ab 1710 an dem Haus ein hölzernes Tor, das die Grenze zwischen den beiden Stadtteilen markierte. Die Trennung des alten und neuen Erlangen bestand bis 1812.

Das Haus wurde 1999 aufwändig generalsaniert und in einen technisch und optisch zeitgemäßen Zustand versetzt. Seit 1963 wird das Erdgeschoss des Anwesens für Gastronomie genutzt, über 40 Jahre als Cafe und Eisdiele. Derzeit befindet sich ein gutgehendes Burgerrestaurant im Anwesen. Die Betreiber des Restaurants bewohnen die darüber liegende 105 qm große Wirtewohnung über 2 Etagen und einer zusätzlich 18 qm großen sonnigen Dachterrasse. In der charmanten Wohnung wurden die unter Denkmalschutz stehenden alten Holzfachwerke und Treppen erhalten und restauriert.

Im Erdgeschoss befindet sich der ca. 54 qm große Gastraum, nach hinten erstrecken sich die Küche, die großen Lager- und Kühlräume sowie ein kleiner überdachter Innenhof. Die Gästetoiletten befinden sich über eine Treppe erreichbar im 1. OG.
In das Anwesen gelangt man auch über einen weiteren Eingang auf der Rückseite des Gebäudes. Im Rückgebäude befindet sich eine weitere Etage die derzeit als Büro bzw. Lager genutzt wird, diese könnte jedoch auch als zusätzlicher Wohnraum genutzt werden.

Vor dem Haus ist auf dem viel frequentierten Gehweg ein Bereich zur Außenbewirtung. Dieser ist gerade über die Mittagszeit wunderschön in der Sonne gelegen. Die große Eingangstür über die gesamte Breite des Hauses lässt sich im Sommer komplett öffnen und bietet so einen einladenden Blick in den modernen Gastraum.

Die Fassade zur Straße mit Fenstern und Türen wurden im Sommer 2020 in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde neu gestrichen. Die Innenräume wurden 2022 renoviert und sind in einem gepflegten Zustand.

Das Haus wird über eine Gaszentralheizung mit sehr guter Energieeffizienz beheizt . Alle Strom- und Wasserleitungen wurden bei der Generalsanierung 1998 erneuert. Ein Fettabscheider für die Gastroküche ist vorhanden und genehmigt.

Das Haus befindet sich in der Hauptgeschäftsstraße von Erlangen. In der unmittelbaren Umgebung befinden sich zahlreiche Restaurants und Bars mit einem lebendigen Nachtleben. Der Schlossgarten ist nur 300 m entfernt. Das in Süddeutschland bekannte E-Werk ist das kulturelle Zentrum schlechthin für Konzerte, Ausstellungen, Jugendtreff, Kino und Partys/Veranstaltungen und liegt nur 3 Minuten zu Fuß auf der Rückseite des Häuserblocks entfernt. Pro Jahr finden etwa eintausend Veranstaltungen statt, unter anderem über 200 Konzerte.

Bei Fragen zum Anwesen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Provision
Bei Erwerb verpflichtet sich der Käufer an BAUMANN IMMOBILIEN, An den Weinbergen 49, 91413 Neustadt a. d. Aisch, eine Maklerprovision in Höhe von 2,38 % (inkl. 19% USt.) aus dem Kaufpreis nach notariellem Vertragsabschluss zu bezahlen. Der Verkäufer hat sich bereits vertraglich zur Zahlung einer Provision in gleicher Höhe verpflichtet. Durch die weitere Objektanfrage bestätigen Sie die Vereinbarung und Anerkennung dieser Maklerprovision und stimmen ausdrücklich zu, dass Baumann Immobilien vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der von Ihnen beauftragten Dienstleistung beginnt. Ihnen ist bekannt, dass Sie bei vollständiger Vertragserfüllung durch Baumann Immobilien Ihr Widerrufsrecht verlieren (§ 356 ABS. 4 BGB).

Ferner beruhen die sämtliche Objektdaten auf Angaben des Verkäufers, für die Baumann Immobilien keine Gewähr übernimmt.

+ Hinweis zum Geldwäschegesetz +
Nach Paragraph 2 Absatz 1 Nr. 10 GWG ist jeder Immobilienmakler verpflichtet, bei Konta

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