Smiley sucht sein eigenes Körbchen
500 €
Verantwortungsvoll Tiere vermitteln
Kaufe Tiere nie aus Mitleid oder auf offener Straße! Du förderst damit Tierleid, riskierst Strafen und hohe Folgekosten. Halte dich stets an unsere Tipps und nutze unseren Musterkaufvertrag.
Weitere Informationen & Tipps- Art Mischlinge
- Alter 12 Monate oder älter
- geimpft und gechipt Ja
- Behördliche Erlaubnis Ja
Beschreibung
26810 Westoverledingen. Smiley: ein Hund mit vielen Talenten
Die kleine Smiley ist gut in ihrer Pflegestelle in Westoverledingen angekommen und zeigt sich hier als Musterschülerin.
Sie lebt aktuell in einem Rudel von fünf Hunden, jeglicher Größe und jeglichen Geschlechts und kommt mit allen gut aus. Aber ihre große Liebe gilt den Menschen. Sie ist wahnsinnig aufgeschlossen und zugewandt, sie liebt alle Menschen, besonders Kinder findet sie auch ganz toll. Wir können uns die sehr gut, als Schulhund oder als Therapie Begleithund vorstellen. Sie hat viel Spaß an der Arbeit mit Menschen und geht nicht stürmisch, aber stets freundlich und aufgeschlossen auf alle Menschen zu, egal ob sie die kennt oder nicht.
Ebenso liebt sie es, kleine Aufgaben oder einen kleinen Parcours zu absolvieren. Sie hat vor keinem Hindernis Angst und geht überall und mit großer Freude gerne rüber, ihre größte Belohnung ist es dann, wenn sie ein bisschen mit ihrem Ball spielen oder darauf herumkauen kann. Sie ist total toll mit Spielzeug und auch mit Leckerli zu motivieren und hat großen Spaß an jeglichen Aufgaben. Smiley bleibt dabei auch stets ruhig und überdreht nicht. Sie ist wirklich ein sehr angenehmer und toller Hund. Ideal würde sie sich in einer Familie eignen, aber auch so eine Einzelperson würden wir sie gerne vermitteln. Sie ist einfach überall gut aufgehoben.
Sie ist etwa 2-3 Jahre alt, um die 35cm klein und 10kg schwer. Meldet euch, wenn ihr die kleine Hündin kennen lernen möchtet.
Smiley reist kastriert, entwurmt, gechipt, geimpft und entfloht nach Deutschland. Sie besitzt einen EU-Heimtierausweis und wird gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro und nach positiver Vorkontrolle vermittelt.
Rechtliche Angaben
Angaben gemäß § 5 TMG:
Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.