Schutzbleche Zündapp Schutzblech z 442
30 €
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Die silber matten habe ich von einer ZX sind leider (schlecht) lackiert. Das andere ist wohl Edelstahl passt auch an die Z Zx ZS ZL ZA von den Halterungen.
Habe die Bleche auch an die 442 Automatik gehalten passt auch.
Bleche weisen z.T. starke gebrauchsspuren auf.
Bei Fargen einfach schreiben. Achtung! Ich suche keine Brieffreunde.
Verkauft wird alles unter Ausschluß der Sachmangelhaftung.
Rechtliche Angaben
„Ich kann es mir ja mal ansehen“ Sitz in 25885 Oster – Ohrstedt GewA1 01054101,
Es handelt sich um ein Gewerbe mit Anmeldung nach §14 oder §55c der Gewerbeordnung.
Ab 01.04.2022 bin ich unter der Telefonnummer 01522 -1430648 telefonisch oder per WhatsApp zu erreichen
zusätzlich:
Impressum
Inhaber Andreas Ahrens
Ich kann es mir ja mal ansehen
Postanschrift:
Süderstraße 3
25885 Oster – Ohrstedt
Kontakt
Telefon 01522 1430648
E-Mail Olt_Ahrens@web.de
Vertreten durch
Andreas Ahrens Gew A1 01054101
Betriebsnummer: 7203319, Handwerkskammer Flensburg
Ich bin nicht bereit gem § 36 VSG zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - VSBG)
§ 36 Allgemeine Informationspflicht
(1) Ein Unternehmer, der eine Webseite unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, hat den Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich
1.
in Kenntnis zu setzen davon, inwieweit er bereit ist oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und
2.
auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen, wenn sich der Unternehmer zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet hat oder wenn er auf Grund von Rechtsvorschriften zur Teilnahme verpflichtet ist; der Hinweis muss Angaben zu Anschrift und Webseite der Verbraucherschlichtungsstelle sowie eine Erklärung des Unternehmers, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, enthalten.
(2) Die Informationen nach Absatz 1 müssen
1.
auf der Webseite des Unternehmers erscheinen, wenn der Unternehmer eine Webseite unterhält,
2.
zusammen mit seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben werden, wenn der Unternehmer Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet.
(3) Von der Informationspflicht nach Absatz 1 Nummer 1 ausgenommen ist ein Unternehmer, der am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hat.