Mofaringstechen, Rennen, Zeitfahren, Ringstechen, Mofa
10 €
Nur Abholung- Art Ersatz- & Reparaturteile
Beschreibung
Das Mofaringstechen in Wester-Ohrstedt zur Rockfete geht am 08.06.24 in die 2. Runde (Bilder in der Anzeige aus 2023)
Neu:
1. Ringstechen normale Runden
2. Königsstechen
3. Königsstechen
Dieses Mal ist das Rennen und Zeitfahren neu und kann leider nur bei ausreichender Teilnehmerzahl stattfinden. Mitmachen kann jeder ob frisiert oder Originalzustand. Bei Fragen zum Rennen oder Stechen einfach PN oder ne Email (Plakat).
Wahl best of LowBudget sowie best of show and shine
ANMELDUNGEN nur zum Stechen oder Rennen möglich
Also sattelt die Zwiebackfräse und auf geht´s nach Wester-Ohrstedt
Wie ist der weitere Ablauf?
Kontakt mit Mail oder PN dann bekommt ihr einen WhattsappGrp Zugang, hier werden bis zum Rennen / Stechen alle wichtigen Informationen ausgetauscht. Bilder und Teilebörse beginnen hier ebenso kann man Gegner abchecken
"Ritzel 13" und "Deich Rider EV" danke für Eure weite Anreise
Rechtliche Angaben
„Ich kann es mir ja mal ansehen“ Sitz in 25885 Oster – Ohrstedt GewA1 01054101,
Es handelt sich um ein Gewerbe mit Anmeldung nach §14 oder §55c der Gewerbeordnung.
Ab 01.04.2022 bin ich unter der Telefonnummer 01522 -1430648 telefonisch oder per WhatsApp zu erreichen
zusätzlich:
Impressum
Inhaber Andreas Ahrens
Ich kann es mir ja mal ansehen
Postanschrift:
Süderstraße 3
25885 Oster – Ohrstedt
Kontakt
Telefon 01522 1430648
E-Mail Olt_Ahrens@web.de
Vertreten durch
Andreas Ahrens Gew A1 01054101
Betriebsnummer: 7203319, Handwerkskammer Flensburg
Ich bin nicht bereit gem § 36 VSG zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - VSBG)
§ 36 Allgemeine Informationspflicht
(1) Ein Unternehmer, der eine Webseite unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, hat den Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich
1.
in Kenntnis zu setzen davon, inwieweit er bereit ist oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und
2.
auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen, wenn sich der Unternehmer zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet hat oder wenn er auf Grund von Rechtsvorschriften zur Teilnahme verpflichtet ist; der Hinweis muss Angaben zu Anschrift und Webseite der Verbraucherschlichtungsstelle sowie eine Erklärung des Unternehmers, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, enthalten.
(2) Die Informationen nach Absatz 1 müssen
1.
auf der Webseite des Unternehmers erscheinen, wenn der Unternehmer eine Webseite unterhält,
2.
zusammen mit seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben werden, wenn der Unternehmer Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet.
(3) Von der Informationspflicht nach Absatz 1 Nummer 1 ausgenommen ist ein Unternehmer, der am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hat.