Schenkst du Tudor das Ticket ins Glück?
500 €
Verantwortungsvoll Tiere vermitteln
Kaufe Tiere nie aus Mitleid oder auf offener Straße! Du förderst damit Tierleid, riskierst Strafen und hohe Folgekosten. Halte dich stets an unsere Tipps und nutze unseren Musterkaufvertrag.
Weitere Informationen & Tipps- Art Mischlinge
- Alter 12 Monate oder älter
- geimpft und gechipt Ja
- Behördliche Erlaubnis Ja
Beschreibung
46487 Wesel. Tudor konnte Anfang Februar in seine Pflegestelle reisen!
Seine Geschichte:
Fantanele, Rumänien. Unser Wuschel-Tudor wartet auf seine Herzensmenschen! Tudor konnten wir aus dem öffentlichen Shelter in Zalau befreien und ihm so sein Leben schenken. In Zalau wird leider noch immer getötet. Jetzt lebt Tudor in einem kleinen, privaten Shelter. Leider sind die Bedingungen hier nur gering besser, aber Tudor ist in Sicherheit.
Der hübsche Rüde wird auf etwa 7 Jahre geschätzt und bringt mit etwa 52 cm und 28 kg eine mittlere Größe mit. Wir kennen seine Vergangenheit nicht, aber wir können ihm noch eine glückliche Zukunft schenken. Tudor wird uns als freundlicher, neugieriger Rüde beschrieben, der schon ganz gut an der Leine geht und Streicheleinheiten sehr genießt. Er ist verträglich mit anderen Hunden und mit seinem Zottel-Fell schließt man ihn ohnehin ganz schnell ins Herz, oder?
Tudor weiß wahrscheinlich nicht wie man sich in einem Haushalt benimmt. Aber mit Menschen an seiner Seite, die Lust darauf haben ihm es beizubringen wird er sicher schnell lernen. In seinem neuen Leben möchte er neben dem Hunde ABC sich auch nie wieder sorgen müssen oder etwas schlimmes erleben. Daher wünschen wir uns Menschen für ihn, die von einem positiven Erziehungsstil überzeugt sind und Tudor gerne an der Pfote nehmen und ihm die schöne Welt zeigen. Er freut sich schon auf schöne Ausflüge in die Natur, den regelmäßigen Kontakt mit seinen Artgenossen und gemeinsame Zeit und Kuscheleinheiten mit seinen Menschen.
Unser Tudor ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Er bringt seinen EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in sein neues Leben reisen.
https://youtu.be/5SypX-rreuE
Weitere Informationen zu Tudor findest du auf unserer Homepage: https://www.einherzfuerstreuner.de/project/tudor/
Rechtliche Angaben
Angaben gemäß § 5 TMG:
Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.