Schenkst du Berna ein Körbchen
500 €
Verantwortungsvoll Tiere vermitteln
Kaufe Tiere nie aus Mitleid oder auf offener Straße! Du förderst damit Tierleid, riskierst Strafen und hohe Folgekosten. Halte dich stets an unsere Tipps und nutze unseren Musterkaufvertrag.
Weitere Informationen & Tipps- Art Mischlinge
- Alter 12 Monate oder älter
- geimpft und gechipt Ja
- Behördliche Erlaubnis Nein
Beschreibung
37412 Herzberg. Berna ist gut in ihrer Pflegefamilie angekommen. Sie findet sich im vorhandenen Hunde Rudel super zurecht. Sie ist ein aufgewecktes, hellwaches Hundemädchen von der Rasse her ein Deutsch-Drahthaar, hat aber bisher keinerlei Jagdtrieb. Berna achtet sehr auf ihre Menschen und liebt es zu kuscheln. Sie hat viel nachzuholen und möchte immer dabei sein. Sie ist absolut stubenrein von Beginn an.
Sie kennt das Leben im Haus, trotz ihres Handicaps sind wenige Treppen kein Problem. Jedoch wäre ein ebenerdiges zu Hause wünschenswert. Zu fremden Menschen ist sie freundlich, aufgeschlossen und zugänglich. Bei Hundebegegnungen zeigt sie sich vorsichtig bis desinteressiert. Da sie körperlich nicht sehr stark ausgelastet werden kann machen ihr Schnüffeln und Suchspiele besonders viel Spaß.
Durch den alten Bruch des rechten Beines kann sie keine längeren Spaziergänge machen. Kurze Strecken sind aber gut möglich. Ein Garten im neuen zu Hause würden Berna sicher auch reichen. Sie liegt gerne in der Sonne und beobachtet alles um sie herum. Für Berna wäre eine Familie mit Kindern nicht geeignet, das würde sie überfordern. Ein ruhiges zu Hause auf dem Land, gerne auch bei älteren Menschen wäre toll. Ein netter Hundekumpel könnte auch im neuen zu Hause sein, dabei ist es egal ob Rüde oder Hündin.
Aktuell beginnt Berna eine Physiotherapie, damit sie noch besser mit ihrem rechten Bein zurechtkommt. Sie liebt es übrigens auch schwimmen zu gehen! Berna ist lt. Pass 9 Jahre alt, die Pflegefamilie glaubt jedoch dass sie um einiges jünger sein dürfte, sie ist 50 cm groß und wiegt ca. 20 kg. Aufgrund ihrer kupierten Rute darf sie nicht in die Schweiz und Österreich einreisen.
Eine super liebe Hündin mit Handicap sucht eine liebevolle Menschen, die ihr ganz viel Liebe, Zeit und Zuwendung geben können.
Wer gibt Berna die Chance auf ein schönes Zuhause?
https://www.einherzfuerstreuner.de/project/berna/
Rechtliche Angaben
Angaben gemäß § 5 TMG:
Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.