Sanja wartet auf ihr für-immer-zu-Hause
500 €
Verantwortungsvoll Tiere vermitteln
Kaufe Tiere nie aus Mitleid oder auf offener Straße! Du förderst damit Tierleid, riskierst Strafen und hohe Folgekosten. Halte dich stets an unsere Tipps und nutze unseren Musterkaufvertrag.
Weitere Informationen & Tipps- Art Mischlinge
- Alter 12 Monate oder älter
- geimpft und gechipt Ja
- Behördliche Erlaubnis Ja
Beschreibung
81739 München. Else (jetzt Sanja) ist bereits seit Sommer 2022 in Deutschland. Da ihr Frauchen leider erkrankt ist, sucht die liebenswerte, ruhige Hündin eine neue Familie.
Else wiegt knappe 30 Kilo und ist 66 cm groß. Die Rute wurde ihr (in Rumänien) ein Stück gekürzt und auch an ihrem linken Ohr wurde ein Stück weggeschnitten. Beides fällt kaum auf da sie viele lange Haare hat. Sie ist eine ruhige gemütliche Hündin. Stundenlange Spaziergänge braucht sie nicht. Kleine genügen ihr vollkommen. Else geht super an der Leine, andere Hunde ignoriert sie meistens. Kommen Hunde zu ihr ist sie neutral oder manchmal auch etwas ängstlich.
Die schöne Else bellt nicht, wenn Besuch kommt oder wenn jemand an der Haustür klingelt, auch nicht, wenn sie ein paar Stunden allein zu Hause ist. Allein bleiben ist kein Problem für sie. Auto fahren hingegen möchte sie nicht. Oft wird ihr dabei übel und sie bricht. Sie ist eine große Schmusebacke und liebt es gestreichelt zu werden. Sie ist ein unterwürfiger Hund und überhaupt nicht aggressiv. Kinder, auch kleine, mag sie gerne.
Auch mit Katzen kommt sie gut zurecht und teilt sich sogar ihr Bett mit ihnen. Auf das Bürsten des Fells könnte sie verzichten, lässt es jedoch anstandslos über sich ergehen. Auch Tierarztbesuche sind kein Problem.
Als sie aus Rumänien kam, hatte sie vor allen Männern furchtbare Angst. Das hat sich deutlich gebessert, aber manchmal geht sie vor Männern immer noch ins Meideverhalten und will fliehen.
Else ist kastriert, gechipt, geimpft und besitzt einen EU-Heimtierausweis und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 500 Euro in ihr neues Zuhause ziehen. Gerne kann sie in München besucht werden.
https://einherzfuerstreuner.de/project/else-2/
Rechtliche Angaben
Angaben gemäß § 5 TMG:
Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.