sanierungsbedürftiges Ein- bis Zweifamilienwohnhaus; Mindestgebot 65.000,00 Euro; Exposee beachten!

65.000 € VB

  • Wohnfläche 167 m²
  • Zimmer 11
  • Grundstücksfläche 177 m²

Weitere Informationen

Standort

Kirchstraße 7, 06458 Sachsen-Anhalt - Wedderstedt

Beschreibung

# OBJEKTBESCHREIBUNG

Bei dem Objekt handelt es sich um ein teilweise unterkellertes Wohnhaus (Ein- bis Zweifamilienhaus) mit Garage. Das Hauptgebäude besteht aus zwei Vollgeschossen und einem nicht ausgebauten Dachgeschoss. An das Hauptgeäbude ist südseitig ein eingeschossiger Anbau mit Garage angebaut. Das Objekt besitzt einen kleinen Innenhof. Die Grundstücksgrenzen enden an der Hauskante. Die straßenseitige Grünfläche gehört nicht zum Vertragsgrundstück. Die Außentreppe an der Eingangstür in der Kirchstraße ist in den öffentlichen Straßenraum überbaut. Die Grundstücksgrenzen im Innenbereich konnten nicht genau festgestellt werden. Im Innenhof gibt es eine Ausgangstür zum Nachbargrundstück. Jedoch besteht kein Nutzungs- bzw. Wegerecht über das Nachbargrundstück. Das Wohnhaus wurde vermutlich um 1910 erbaut. Das Objekt ist nicht beräumt.

**ENERGIEAUSWEIS**

Wesentliche Energieträger: Öl

Energie­ausweistyp: Bedarfsausweis

Endenergiebedarf: 231 kWh/(m²\*a)

Energie­effizienz­klasse: G

**Weitere Einzelheiten: siehe beigefügtes Exposee!**

# LAGE

Das Vertragsgrundstück befindet sich in zentraler Ortslage von Wedderstedt und bildet ein Eckgrundstück an zwei Nebenstraßen.

# SONSTIGES

Die Ausschreibung erfolgt im Auftrag des Grundstückseigentümers - Land Sachsen-Anhalt und einer Privatperson - durch die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, nach den Richtlinien der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA).

Der Zuschlag wird grundsätzlich für das Höchstgebot erteilt. Die Zuschlagserteilung ist nicht rechtsmittelfähig. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten.

Notariats- und Gerichtskosten sowie alle mit der Durchführung des Vertrages entstehenden sonstigen Gebühren und Kosten sind vom Käufer zu tragen.

Sollte die Abgabe eines Gebotes nicht im eigenen Namen erfolgen, so ist dies kenntlich zu machen und dem Gebot eine formlose Vollmacht beizufügen.

Ein Gebot zum Erwerb der ausgeschriebenen Immobilie hat durch Einreichung des Erwerbsantrages (siehe Exposee) zu erfolgen.

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