- Wohnfläche 100 m²
- Zimmer 4
- Verfügbar ab Januar 2024
- Wohnungstyp Dachgeschosswohnung
- Baujahr 1900
- Provision Mit Provision
- Badewanne
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht eine kernsanierte Wohnung in der Schornsteinfegergasse 8 in 29221 Celle. Die Dachgeschoss Wohnung verfügt über 4 großzügig geschnittene, helle Zimmer, eine offene Küche, die an einen großen, offen gestalteten Wohn- und Essbereich angrenzt sowie ein modernes Bad mit Dusche und Badewanne. Die Wohnung hat circa 100qm. Ein Dachboden kann darüber hinaus als Nutzfläche genutzt werden. Fahrräder können hinter dem Haus in einem Fahrradschuppen abgestellt werden. Vor dem Haus stehen zahlreiche kostenfreie Parkplätze zu Verfügung.
Das 5-Parteien Haus wurde 1900 erbaut, die Dachgeschosswohnung wurde im Jahr 2023 komplett kernsaniert. Sie verfügt über neue Elektrik, hochwertige Vinylböden, ein neues und modern gefliestes Duschbad, neue zweifach-verglaste Fenster, glatt verputzte Wände mit Stuckleisten an den Decken sowie neue Zimmertüren.
Kleinere Restarbeiten werden derzeit noch erledigt. Besichtigungen sind ab sofort möglich.
# Weitere Angaben
Verfügbar ab: 15.01.2024
Objektzustand: saniert
Käuferprovision: 2,98 % inkl. gesetzl. MwSt.
# Lagebeschreibung
Die Wohnung befindet sich in zentraler Lage zur Celler Innenstadt und in unmittelbarer Nähe zum Neuen Rathaus sowie zum Französischen Garten. Einkaufsmöglichkeiten, Cafés, Restaurants, Schulen und Kindergärten sind ebenfalls schnell zu erreichen.
# Sonstiges
Verbraucherinformation
Für unsere Maklerkunden gemäß § 312d BGB i.V.m. Art. 246 a § 1 EGBGB sowie Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
# Energie
Energieausweis: Energieverbrauchsausweis
Wesentliche Energieträger: Gas
Energieverbrauch: 152,30 kWh(m²*a)
Energieeffizienzklasse: E
Gültig bis: 2028-11-22
Baujahr (gemäß Energieausweis): 1990
Letzte Modernisierung: 2023
Heizungsart: Etagenheizung
Wesentliche Energieträger: Gas
Anbieter-Objekt-ID: 0073
Rechtliche Angaben
Firma: Schlossgarten Immobilien GmbH
Vertretungsberechtigter: Geschäftsführer: Steffen Müller
Strasse: Mühlenstraße 8a
PLZ/Ort: D-29221 Celle
Telefon: 015237714174
E-Mail: info@schlossgartenimmobilien.de
Homepage: www.schlossgartenimmobilien.de
Handelsregister: Amtsgericht Lüneburg
Handelsregisternummer: HRB210797
Online-Streitbeilegung: Verbraucherinformation zur Online-Streitbeteiligung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeteiligung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht verpflichtet, an einem Streitbeteiligungsverfahren teilzunehmen und nehmen daran auch nicht teil.
Weiteres: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schlossgarten Immobilien GmbH
1. Aufgaben
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Inhalt eines Angebots beruht auf Informationen des Auftraggebers. Die Objektangaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
2. Weitergabe und Kontaktaufnahme
Weitergabe von Exposés und anderen Dokumenten sowie Informationen vom Auftraggeber an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Schlossgarten Immobilien GmbH. Wird die Zustimmung erteilt, so ist der Vertragspartner verpflichtet, den Dritten darüber aufzuklären, dass Maklerleistungen, die der Dritte nach Erhalt der Dokumente oder Informationen vom Auftragnehmer in Anspruch nimmt, bei ihm eine Provisionspflicht im Falle des Zustandekommens des Hauptvertrages auslösen. Erhält der Auftraggeber Kenntnis von einem Interessenten, sind dessen Kontaktdaten unverzüglich an den Makler weiterzugeben. Nur der Makler ist berechtigt, den weiteren Kontakt herzustellen. Bei direkten Verhandlungen der Beteiligten ist auf uns Bezug zu nehmen. Nimmt der Auftraggeber dennoch selbst Verhandlungen mit einem Dritten bzw. Interessenten auf, so handelt er vertragswidrig. Ein solches Handeln kann Schadensersatzansprüche gegenüber dem Makler auslösen.
3. Benachrichtigung
Ist dem Auftraggeber das Angebot/Objekt bzw. die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Zugang des Angebotes, schriftlich mitzuteilen. Im Falle der Unterlassung dieser Mitteilung kann er sich in Höhe vergeblich aufgewendeter Kosten, die der Makler in Unkenntnis der Vorkenntnis des Auftraggebers eingegangen ist, regresspflichtig machen.
4. Honorarhöhe
Das Honorar beträgt die Höhe der vereinbarten Provision, fällig bei Vertragsabschluss. Optionen, Vorkaufs- und Erbbaurechte werden auf gleicher Basis hälftig bewertet. In Zweifelsfällen bzgl. der Honorarhöhe gilt der im Angebot angegebene Betrag als Rechnungsgrundlage oder, falls fehlend, das ortsübliche Maklerhonorar.
5. Honoraranspruch
Unser Honorar entsteht für die Vermittlung und/oder den Nachweis eines Objektes/ einer Geschäftsgelegenheit oder eines Käufers/Mieters und ist fällig und verdient bei Vertragsabschluss. Der Honoraranspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird, schließlich, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Dies beinhaltet den Kauf/die Miete weiterer Objektflächen, sowie die Anmietung/den Erwerb nachbarschaftlicher Objekte des nachgewiesenen. Eine Anmietung des nachgewiesenen Objektes ohne den Abschluss eines Vertrages (Verzögerung, Aufschiebung, Unterlassung) gilt durch den Einzug/Nutzung als Vertragsvollzug und berechtigt ab Einzug/Nutzung zu vollem Honoraranspruch. Der Honoraranspruch entsteht auch bei Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch bei Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Der Anspruch auf Honorar bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag rückgängig gemacht oder infolge von Anfechtung oder aus sonstigem Rechtsgrund hinfällig oder für unwirksam erklärt wird. Dies betrifft auch die Auflösung infolge aufschiebender Bedingungen. Dabei ist der Vertragsteil zur Zahlung des Gesamthonorars verpflichtet, bei dem der Grund der Aufhebung des Vertrages liegt. Bei Gemeinschaftsgeschäften gilt der jeweils höhere Honorarsatz. Abwicklung und Bezahlung des Honorars erfolgt über uns.
6. Maklervertrag
Unsere Verpflichtungen ergeben sich im Übrigen aus den Vorschriften des BGB über den Maklervertrag.
8. Nebenabreden
Änderungen, Ergänzungen, mündliche Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrags haben nur Gültigkeit, wenn Sie schriftlich getroffen werden: die Einhaltung der Schriftform ist unabdingbare Wirksamkeitsvoraussetzung.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand?Erfüllungsort und Gerichtstand ist für beide Seiten Celle.
10.Inhalt der Internetpräsenz Schlossgarten Immobilien GmbH übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereit-gestellten Informationen die Bereitstellung der Informationen wird durch die angeschlossene/-n, selbstständige/-n Lizenzmakler/-in - die ebenfalls keinerlei Gewähr für die Richtigkeit übernehmen - auf Grundlage der Daten, die ihnen die Eigentümer/-in der jeweiligen Objekte zur Verfügung gestellt haben, dargestellt. Haftungsansprüche gegen Schlossgarten Immobilien GmbH welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern von der jeweiligen Maklerin/des jeweiligen Maklers, kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.?Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die im Objekt genannte Maklerin/Makler behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
11. Salvatorische Klausel?Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, falls einzelne Vorschriften davon sich als unwirksam erweisen.
Celle, 01.11.2022
Verbraucherinformationen
Verbraucherinformation
Für unsere Maklerkunden gemäß § 312d BGB i.V.m. Art. 246 a § 1 EGBGB sowie Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
1. Wesentliche Eigenschaften der Maklerleistung
Der Maklervertrag verpflichtet die Schlossgarten Immobilien GmbH zum Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder zur Vermittlung eines Vertrages (z. B. Kauf-, Miet-, Pachtvertrag usw.) über eine Immobilie (z. B. unbebautes/bebautes Grundstück) als Gegenleistung für die Zahlung des Maklerhonorars („Maklercourtage“) durch den Maklerkunden. Die Schlossgarten Immobilien GmbH wird durch den Maklervertrag zu intensiven Nachweis- oder Vermittlungsbemühungen verpflichtet. Dies beinhaltet neben der Auswertung des vorhandenen Bestandes auch, individuell nach einem geeigneten Vertragspartner zu suchen. Im Allgemeinauftrag, d.h. ohne Ausschließlichkeit in der Beauftragung des Maklers, erfüllt die Schlossgarten Immobilien GmbH ihre allgemeine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit, die im Wesentlichen auf die Auswertung des vorhandenen Bestandes (Bestandsdatei) ausgerichtet ist, ohne hierbei eine Verpflichtung zu werblichen Aktivitäten zu haben.
2. Identität des Unternehmers, ladungsfähige Anschrift und Adressat für Beschwerden
Schlossgarten Immobilien GmbH?Geschäftsführer: Steffen Müller?Handelsregister: HRB 210797; Amtsgericht Lüneburg?Genehmigung nach § 34 c GewO durch die Stadt Celle?Sitz der Gesellschaft: Mühlenstraße 8A, 20221 Celle
Kontakt:?Telefon: 015237714174?E-Mail: info@schlossgartenimmobilien.de?Internet: www.schlossgartenimmobilien.de
3. Maklercourtage
Die Maklercourtage kann aufgrund der Beschaffenheit der Maklerleistung im Voraus nicht benannt werden. In der Regel wird sie als ein Bruchteil des wirtschaftlichen Wertes des vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrages bzw. als ein Vielfaches der Monatsmiete/-pacht berechnet. Sie orientiert sich grundsätzlich an der Ortsüblichkeit.
4. Zahlungs- und Leistungsbedingungen
Die Schlossgarten Immobilien GmbH beginnt unverzüglich nach Abschluss des Maklervertrages mit der Erbringung der von ihr geschuldeten Dienstleistung. Die Maklercourtage ist fällig und zahlbar mit Wirksamkeit des nachgewiesenen Vertrages. Die unter Ziffer 1 beschriebenen Maklerleistungen werden bis zum Eintritt des Erfolges (wirksamer Abschluss des angestrebten Vertrages) oder bis zum Wirksamwerden einer Kündigung des Maklervertrages erbracht.
5. Laufzeit des Maklervertrags
Die Laufzeit des Maklervertrages und dessen Kündigungsmöglichkeiten ergeben sich aus der individuell geschlossenen Vereinbarung und den gesetzlichen Regelungen.
Stand November 2022