Robinie, Schnittholz, Blockware oder Bohlen 32, 40, 50 od. 60 mm

VB

Versand möglich
15898 Brandenburg - Neuzelle
26.01.2017

Beschreibung

Die besten Stämme werden beim Schneiden der Robinie zu Bohlen verarbeitet.
Es sehr viel Tischlerqualität, unbesäumt und sägerau.

Im Angebot sind Bohlen in folgenden Dicken:
32 mm, 40 mm, 50 mm und 60 mm

Breiten ab 25 cm bis zu max. 40 cm (in Ausnahmefällen auch darüber)

Längen: 1,00 m, 1,50 m, 2,00 m, 2,50 m und 3,00 m sind Standard

4,00 m, 5,00 m und 6,00 m sind auf Bestellung auch möglich.

Bestens geeignet sind die Bohlen für Treppenstufen, Tische, Gartenmöbel und rustikale Einrichtungsgegenstände.

Da die Ideen und Wünsche sehr unterschiedlich sind, kann ich nur auf Ihre Anfrage ein Angebot unterbreiten.
Oder rufen Sie mich an. Ich berate Sie gern.

Eine Lieferung kann gegen Kostenübernahme erfolgen.

Mein komplettes Angebot finden Sie unter: www.Kaminholz-LOS.de

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir Harald Helm, Waldstraße 12, 15898 Neißemünde Tel.: 0160/97821820 mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

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