Mobile Tankanlage 1.000 l, MTA1000
2.585 € VB
- Art Baumaschinen
Beschreibung
Kleinsttankstelle für durchgängigen Maschineneinsatz auf Baustellen, Deponien, Betriebshöfen etc.
Zeitersparnis durch Wegfall von Tankfahrten
Vollverzinkter Außen- und Innenbehälter aus Stahl, integrierte Staplertaschen
Zapfpistole mit Automatikstop, Schlauch 6m
Grenzwertgeber, Füllstandsanzeige, Druchflussmengenmesser
Einfüllöffnung NW 50 mit TW-Kupplung VK 50 und MB 50, geschützte Armaturen durch verschließbaren Deckel mit Schlosskonstruktion
Kein Genehmigungsverfahren zur Aufstellung der Anlage erforderlich (TÜV geprüft)
Transport ohne Einschränkung von Flammpunkt und Wassergefährdungsklasse erlaubt
Beim Transport kein ADR-Führerschein sowie keine Fahrzeugbeschilderung erforderlich
EDV 154081
Rechtliche Angaben
Es gelten ausschließlich die AGB`s der Zeppelin Rental GmbH
IMPRESSUM
Angaben gem. § 5 TMG
Sitz:
Zeppelin Rental GmbH
Graf-Zeppelin-Platz 1
85748 Garching bei München
Tel.: +49 89 32 000 220
Fax: +49 89 32 000 222
E-Mail: info-rental@zeppelin.com
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter
HRB 234370
USt-ID-Nr.: DE 815070341
Vertreten durch:
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Michael Heidemann
Geschäftsführer:
Arne Severin (Vorsitzender)
Peter Schrader
Verantwortlicher im Sinne von § 55 Abs. 2 RStV
Gaby Bieger
Zeppelin Rental GmbH
Graf-Zeppelin-Platz 1
85748 Garching bei München
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:
www.ec.europa.eu/consumers/odr
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nehmen auch nicht freiwillig an einem solchen Verfahren teil.
Angabe zur Frauenquote
Gemäß dem „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst“ wurden in der Zeppelin Renal GmbH Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, der Geschäftsführung sowie in den obersten Managementebenen festgelegt. So wurde vereinbart, dass die bestehenden Werte von 0 % im Aufsichtsrat und der Geschäftsführung sowie von 14% auf der Ebene GF-1 und 6% auf der Ebene GF-2 mindestens beibehalten werden sollen. Bei den Managementebenen GF-1 und GF-2 handelt es sich jeweils um Bereichsleiterebenen.