Lincoln sucht sein für-immer-zu-Hause
500 €
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Weitere Informationen & TippsBeschreibung
Lincoln, eine arme Seele mit trauriger Vergangenheit! Unser Lincoln wurde als Baby von einer Familie in Rumänien gerettet. Leider überschätzten sie sich…Lincoln wuchs und wuchs und wurde seine Kindheit über viel in einen Zwinger eingesperrt. Hier litt der hübsche Rüde sehr. Ständig versuchte er auszubrechen und hat sich dabei auch zwei Eckzähne abgebrochen. Die Familie hatte einfach keine Zeit für Lincoln und verstand nicht, was artgerechte Haltung für einen großwerdenden Rüden bedeutet. Selten wurde mit ihm Gassi gegangen und auch erzogen wurde er nicht. Wenn er mal außerhalb seines Zwingers war, schaffte er es über Zäune zu springen, die Nachbarn beschwerten sich…ein ewiges Hamsterrad, dass nun endlich durchbrochen ist.
Lincoln konnte in eine Pflegestelle nach Deutschland reisen und hofft nun, dass er bald eine liebe Familie findet. Lincoln ist aktuell ca. 4,5 Jahre alt und hat mit 70 cm und 50 kg eine stattliche Größe. Er ist ein freundlicher Rüde, sowohl zu Menschen als auch Artgenossen – ein verspieltes und aktives Kraftpaket.
Er zeigt sich verträglich mit anderen Hunden. Nur bei fremden Menschen hat er noch große Angst. Lincoln ist ein Herdenschutzmix und wir vermuten, dass er auch ein Kangal-Mix sein könnte. Er kennt das Laufen an der Leine und genießt Streicheleinheiten von Menschen sehr.
Der große Bär ist verspielt und verkuschelt und genießt diese Zuwendung in vollen Zügen. Leider hat man ihm in Rumänien schon als Welpe die Ohren und die Rute kupiert.
Als Herdenschutzhund wird Lincoln, nachdem er sich in seinem neuen Zuhause eingelebt hat, diese Eigenschaften auch zeigen. Man sollte sich daher vorher mit den Eigenschaften einer solchen Rasse auseinandersetzen und auch überlegen, ob der Hund in das persönliche Umfeld passt. Herdenschutzhunde sind keine Stadt- oder Bürohunde. Toll wäre für ihn daher ein großes Grundstück, das er bewachen kann. Da das Territorium eines Herdenschutzhundes so weit reicht, wie er gucken kann, sollte das Grundstück eingezäunt sein.
Herdenschutzhunde sind eigenständige Persönlichkeiten, die Konsequenz und Einfühlungsvermögen durch den Besitzer voraussetzen und die Fähigkeit, sich mit einem intelligenten, selbständig handelnden, großen Hund auseinandersetzen zu können. Sie bringen viele tolle Eigenschaften mit. Menschen, die bereits Erfahrung mit Herdenschutzhunden gemacht haben, wollen keine anderen Rassen mehr haben, da sie trotz ihres Dickschädels sehr treue und loyale Begleiter sind.
Unser Lincoln ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und besitzt seinen EU-Heimtierausweis und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in sein eigenes Zuhause ziehen. Lincoln kann gerne in seiner Pflegestelle besucht werden.
https://youtu.be/vaxzE1Vw78g
https://einherzfuerstreuner.de/project/lincoln/
Rechtliche Angaben
Angaben gemäß § 5 TMG:
Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.