Kuschelt sich Stizzi in dein Herz?
250 €
Verantwortungsvoll Tiere vermitteln
Kaufe Tiere nie aus Mitleid oder auf offener Straße! Du förderst damit Tierleid, riskierst Strafen und hohe Folgekosten. Halte dich stets an unsere Tipps und nutze unseren Musterkaufvertrag.
Weitere Informationen & Tipps- Art Hauskatze
- Alter jünger als 12 Monate
- geimpft und gechipt Ja
- Behördliche Erlaubnis Ja
Beschreibung
15378 Rüdersdorf bei Berlin. Stizzi konnte Anfang März in seine Pflegestelle reisen!
Seine Geschichte:
Onesti, Rumänien. Aufgepasst, hier kommen Stizzi, Rosalie & Tabea! Rasselbande auf der Suche nach ihrem nächsten Abenteuer.
Die drei zuckersüßen Katzenkinder wurden Mitte September von unserer Helferin Alexandra ganz allein neben einer stark befahrenen Straße gefunden. Wahrscheinlich wurden sie, wie so viele vor ihnen einfach zum Sterben ausgesetzt. Gott sei Dank konnte sie die Kitten aufnehmen, nun sind sie bereit und wollen endlich ihr Zuhause finden.
Stizzi der Tiger-weiße Kater mit seiner lustigen Maske im Gesicht ist ein echter Hingucker. Er ist super aufgeschlossen, alterstypisch verspielt und neugierig. Gleichzeitig strahlt er dennoch so eine Ruhe aus. Mit seinen Artgenossen versteht er sich prächtig und auch Hunde hat er in seiner Pflegestelle bereits kennengelernt. Aufgrund seiner sozialen Kompetenz soll er in jedem Fall zu einem oder mehreren bereits vorhandenen Katzen ziehen. Wenn es noch keine anderen Samtpfoten im neuen Daheim gibt, bringt er sehr gern jemanden aus seiner jetzigen Unterkunft als Verstärkung mit.
Unser Stizzi hat sich gut an das Leben in Wohnungshaltung gewöhnt, kann jedoch nach einer bestimmten Eingewöhnungszeit und in einer sehr ländlichen und sicheren Umgebung an Freigang gewöhnt werden. Bei Wohnungshaltung freut er sich jedoch bestimmt sehr über einen katzensicheren Balkon, von dem aus er in den Sommermonaten die Vögel beobachten kann.
Bei seiner Ausreise ist der tolle Kater natürlich bereits kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und wurde negativ auf FIV und FeLV getestet. Einen EU-Heimtierausweis hat er dann auch bereits eingepackt und nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 250 Euro kann er dann bei dir einziehen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://einherzfuerstreuner.de/project/stizzi/
Rechtliche Angaben
Angaben gemäß § 5 TMG:
Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.