Investor gesucht! Hohe Rendite ca. 8% - Ärztehaus in Ostfriesland
VB
Standort
Beschreibung
Lage:
Der Standort in einem Luftkurort in Ostfriesland bietet nicht nur eine hohe Lebensqualität, sondern zieht auch zahlreiche Patienten und Besucher an, die die medizinischen Dienstleistungen und die entspannende Umgebung schätzen.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, in eine renditestarke Immobilie zu
investieren, die sowohl historische Bedeutung als auch moderne Nutzungsmöglichkeiten vereint. Bei Interesse stehen wir Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung!
Objektbeschreibung:
Wir freuen uns, Ihnen ein einzigartiges Immobilienangebot präsentieren zu dürfen: Ein historisches Gebäude, das einst als Gulfhof diente und heute als Ärztehaus und Kurmittelhaus genutzt wird. Diese Immobilie befindet sich in einem malerischen Luftkurort in Ostfriesland und bietet eine hervorragende Gelegenheit für Investoren.
Gebäudestruktur und Zustand:
Das Gebäude besticht durch seine sehr gute Struktur und befindet sich in einemTop-Zustand. Die liebevoll erhaltenen historischen Elemente verleihen der Immobilie einen besonderen Charme, während moderne Renovierungen den Komfort und die Funktionalität für die aktuellen Mieter gewährleisten.
Rendite und Mieterstruktur:
Mit einer attraktiven Rendite von derzeit über 6% ist diese Immobilie eine solide Investition. Perspektivisch sind 8% realisierbar. Das Ärztehaus umfasst vier Praxiseinheiten, die durch eine stabile und zuverlässige Mieterstruktur gekennzeichnet sind. Dies sorgt für eine kontinuierliche Einnahmequelle und minimiert das Risiko für Investoren.
Perspektiven:
Optional besteht die Möglichkeit ein erschlossenes Baugrundstück
mit positivem Bauvorbescheid zu erwerben.
Das Grundstück grenzt unmittelbar an die angebotene Liegenschaft.
Zusatzinformationen:
Für detaillierte Informationen zu Preisvorstellung, Mieterstruktur, Mietverträgen
sowie Grundrisszeichnungen sprechen Sie uns bitte direkt an.
Tel. 0172–4311662
Tel. 0151–25520671
Rechtliche Angaben
Timberlae Immobiien
Ankerweg 2
26629 Großefehn Timmel
Telefon: 01724311662 oder 015125520671
info@timberlae-immobilien.de
Steuernummer: 54/234/24603
Geschäftsinhaber: Anja Höschel-Meyer, Peter Harms
Geschäftsführer: Anja Höschel-Meyer, Peter Harms
Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO, Ausstellende Behörde: Landkreis Aurich,
Fischteichweg 7 - 13, 26603 Aurich
Verbraucherinformationen: Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE
AGB
Die Firma Timerlae Immobilien, ist als Maklerunternehmen tätig und übernimmt die Vermittlung von Grundbesitz, grundstücksgleichen Rechten sowie von Mietverträgen.
Diese Tätigkeiten setzen zwischen Auftraggeber und Makler ein besonderes Vertrauensverhältnis voraus, wobei sich der Makler zu ordnungsgemäßem Geschäftsgebaren verpflichtet.
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen fassen wir wie folgt zusammen:
1.) Sämtliche Angaben, die wir in unseren Angeboten sowie Briefen und auch mündlich machen, basieren auf uns erteilten Informationen unserer Auftraggeber. Wir haben diese nicht überprüft. Auch wenn wir bemüht sind, stets richtige und vollständige Angaben über Objekte zu erhalten, können wir keine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Irrtum, Änderungen und Auslassungen bleiben vorbehalten, ebenso Zwischenverkauf bzw. Vermietung. Schadensersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen.
2.) Unsere Angebote sind ausschließlich für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung, nicht zugänglich gemacht werden. Handelt der Empfänger dieser Verpflichtung zuwider und kommt infolge unbefugter Weitergabe von Adressen oder Angaben ein Vertrag zustande, so haftet dieser in voller Höhe der entgangenen Provision. Der Nachweis der durch unsere Firma angegeben Objekte gilt als anerkannt, sofern der Empfänger nicht binnen 5 Tagen seine Vorkenntnis mit Angabe der Quelle schriftlich mitteilt.
3.) Wir sind berechtigt, auch für die Gegenseite provisionspflichtig tätig zu werden. Die Provision für Nachweis oder Vermittlung von Kaufobjekten wird jeweils im Exposé angegeben und beträgt mindestens 2,5 % zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten beträgt die Provision ebenfalls 3 % zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Berechnung der Provision erfolgt hierbei nach folgenden Schema: 1.) Erbbauzins x 12 = Jahreswert; 2.) Jahreswert x Vervielfältiger (Anlage 9A Bewertungsgesetz) = Gegenleistung; 3.) Provisionssatz x Gegenleistung = Provisionshöhe. Die Provision ist fällig am Tage der notariellen Beurkundung. Bei Zahlungsverzug werden die banküblichen Zinsen berechnet.
Die Provision bei Mietobjekten (Wohnimmobilien) beträgt nach erteiltem Suchauftrag 2 Nettomieten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Provision bei Pacht- oder Gewerbe-Mietobjekten beträgt bei Verträgen bis zu 5 Jahre Laufzeit 2,5 Nettomieten und bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahre 3 % einer 10-Jahresmiete, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Optionsrechte gelten als Vertragslaufzeit. Die Provision ist fällig nach Unterschrift des Mietvertrages.
Für Nachweis oder Vermittlung bei Vor- oder Ankaufsrechten beträgt unsere Provision 1 % vom Verkehrswert zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, im Zusammenhang mit einer Vermietung zusätzlich zur Mieterprovision.
Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen. Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Ferner bleibt der Provisionsanspruch bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag auf Grund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag auf Grund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird.
4.) Mit Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit unseren Geschäftsbedingungen einverstanden. Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird. Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie die Auswertung von uns gegebener Nachweise, genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen. Die Vertragspartner des Maklerunternehmens sind mit der Speicherung gegebener Daten einverstanden und dürfen von diesem auch kontaktiert werden.
5.) Ist ein Alleinauftrag erteilt, so sind direkte oder durch andere Personen oder andere Makler benannte Interessenten an uns zu verweisen. Eine etwaige frühere Objektkenntnis des Interessenten ist hier unbeachtlich. Wir verpflichten uns, die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bearbeiten und alle Unterlagen, soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbar, vertraulich zu behandeln.
6.) Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer bzw. Interessent) darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten. Außerdem erheben wir Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschlüssen und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind.
7.) Jegliche Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme grobfahrlässigen Handelns, ausgeschlossen. Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.
8.) Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Bonn Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, soweit im internationalen Gerichtsabkommen nichts anderes geregelt ist.
9.) Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.