Hochdruckreiniger
10 €
Versand möglich- Art Gartengeräte
Beschreibung
Der Sommer steht vor der Tür und das bedeutet das viel Arbeit im Garten ansteht . Mit dem Hochdruckreiniger von Kärcher lassen sich sämtliche Verschmutzungen entfernen .
Mieten Sie sich das Gerät jetzt bei uns !
10€ 4 Stunden
15€ Tagesmiete
20€ Freitag bis Montag
50€ Miete für 7 Tage
100€ Kaution
Auf Wunsch wird eine Kabeltrommel oder ein Verlängerunskabel beigegeben.
Rechtliche Angaben
Abholung
Wir behalten uns vor, bei Geräteabholung eine Kaution mindestens in Höhe des voraussichtlichen Mietpreises zu berechnen. Bei verspäteter Rückgabe wird für jede angefangene Stunde 20% vom Tagesmietpreis berechnet.
Mietverlängerung:
Sollte das Gerät vom Mieter länger als vorgesehen benötigt werden, so ist grundsätzlich die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Verlängerungswünsche werden nur persönlich oder per Telefax angenommen, ein Telefonanruf alleine genügt grundsätzlich nicht.
Zustand der Mietgeräte:
Die Mietgeräte werden betriebsfähig und gereinigt dem Mieter übergeben. Abweichungen davon werden auf schriftlich fixiert (z.B.: Gehäuse des Airless-Spritzgerätes teilweise mit blauer Farbe behaftet).
Reinigung:
Die Mietgeräte sind gereinigt und funktionsfähig zurückzugeben (Zustand mindestens so gut wie bei Mietbeginn).
Bei unterlassener Reinigung wird eine Reinigungspauschale in Höhe von mindestens 30% des Tages-Basismietpreises sofort zur Zahlung fällig.
Gerätemängel:
Zeigt sich beim Betrieb der Geräte während der Mietzeit ein offensichtlich technischer Mangel, so hat der Mieter den Vermieter sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden. Der weitere Gebrauch der Geräte ist unverzüglich zu unterlassen. Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht grundsätzlich nicht. Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz der Mietgeräte. Aufgetretene Schäden am Mietgerät, die der Mieter zu vertreten hat, werden auf Kosten des Mieters von einem Fachbetrieb instandgesetzt.
Haftung:
Der Mieter verpflichtet sich, die Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften für das jeweilige Gerät zu beachten und die gegebenenfalls vorgeschriebene Schutzkleidung zu tragen.
Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen. Der Vermieter haftet auch nicht für einen eventuellen Verdienstausfall des Mieters aufgrund der Unbrauchbarkeit des Mietobjektes. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter am Gebrauch der Mietgeräte gehindert wird (z.B. Arbeitsverbot am Wochenende wegen Lärmbelästigung, etc.)
Verlust:
Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportunfälle etc., gehen voll zu Lasten des Mieters (Wiederbeschaffungswert). Die Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters.
Versicherung:
Informieren Sie ihren Haftpflichtversicherer über den Gebrauch der Mietgeräte, da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Geräte haften.
Legitimation:
Als Neukunde bitten wir Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen (Personalausweis oder Führerschein mit Kfz-Schein). Visitenkarten oder sonstige Zettel werden nicht als Ausweis anerkannt, da wir leider auf den zuverlässigen Nachweis einer Wohnadresse bestehen müssen.