HM Bau - Kreissägeblatt STEHLE 190 235 250 300 315 350 x 30 - NEU
35 €
Versand möglich- Zustand Neu
Beschreibung
Dieses Angebot beinhaltet Bau-Kreissägeblätter der Marke "STEHLE - Typ BKS (NAGELFEST)" - mit Flachzahn - beidseitig angefast und positivem Spanwinkel für Zuschnitte in Massivhölzern und Holzwerkstoffen - durchtrennt auch fest eingeschlagene Nägel. Bei dem Bild handelt es sich um ein Beispielfoto Typ "BKS".
Folgende Abmessungen erhältlich:
Ø190x3,0/2,0x30 Z=14 - 35,00€
Ø235x2,8/1,8x30 Z=16 - 39,00€
Ø250x3,2/2,2x30 Z=16 - 41,00€
Ø300x3,2/2,2x30 Z=20 - 46,00€
Ø315x3,2/2,2x30 Z=20 - 50,00€
Ø350x3,5/2,5x30 Z=24 - 55,00€
Ø400x3,5/2,5x30 Z=28 - 64,00€
Ø450x3,8/2,8x30 Z=30 - 85,00€
Ø500x3,8/2,8x30 Z=34 - 103,00€
Ø600x4,4/3,2x30 Z=36 - 173,00€
Ø700x4,6/3,2x30 Z=42 - 193,00€
Combi3 NL: 2/10/60 + 2/9/46 + 2/9,5/46,5 + 2/7/42 an allen Blättern vorhanden außer Blatt-Ø190, diese beinhaltet NL 2/7/42
Bohrungserweiterung gegen Aufpreis möglich !
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PREISE INKL. 19% MwSt - zzgl. Versand !
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Versand erfolgt von unserem Lager bzw. per Direktversand.
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Abholung nach Absprache in unserem Lager in 77746 Schutterwald möglich. Bezahlung per Vorkasse - Sie erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
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Rechtliche Angaben
Impressum
Angaben nach § 5 TMG
WERKZEUGE – Direkt e.k.
Christina-Ferkel-Straße 5
04159 Leipzig
Vertreten durch:
Luisa Teresa Schnebelt
Registergericht: Amtsgericht Leipzig HRA 19356
Kontakt
Telefon: 0781 / 9604-80
E-Mail: info@werkzeuge-direkt.com
Umsatzsteuer-ID
DE364414169
AGB's
1. Angebot und Vertragsabschluß
Allen Liefergeschäften liegen diese Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Unsere Angebote sind unverbindlich. Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt ist. Beschreibung des Liefergegenstandes und technische Angaben sind unverbindlich. Wir müssen uns Konstruktions- und Formänderungen bis zur Lieferung vorbehalten. Einmal erteilte Aufträge sind unwiderruflich.
2. Preise
Die Preisangabe in der Preisliste erfolgt in EURO. Es gelten die in der jeweils letzten alleingültigen Preisliste verzeichneten Preise. Die Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung und Transportkosten. Die Preise gelten für normale katalogmäßige Ausführung und Abmessung. Soweit der Besteller/Käufer hiervon abweicht, so führt dies auch ohne ausdrückliche vorherige Ankündigung zu einer neuen Preisbemessung durch den Verkäufer/Lieferant.
Soweit der Veräußerer für ein bestimmtes Produkt ein Sonderangebot gewährt, so ist er daran gebunden, wenn das Angebot seitens des Bestellers innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Angebot angenommen wird. Danach eingehende Annahmeerklärungen führen eine Bindung nicht mehr herbei.
3. Lieferung
Die Lieferzeit beginnt, sobald sämtliche Einzelheiten der Ausführung klargestellt und beide Teile über alle Bedingungen des Geschäfts einig sind, und bezieht sich auf Fertigstellung im Werk.
Soweit die Lieferfristen nicht eingehalten werden können, weil dies durch Fälle höherer Gewalt (Krieg, Streik, Betriebsstörungen, etc.) nicht möglich ist, so sind vereinbarte Liefertermine oder Fristen unverbindlich und berechtigen darüberhinaus den Verkäufer/Lieferanten dazu, in besonderen Fällen von der Ausführung der Aufträge zurückzutreten bzw. Teillieferungen vorzunehmen.
Bei Sonderanfertigungen ist es dem Verkäufer/Lieferanten vorbehalten, eine Über- oder Unterlieferung bis zu 10% der bestellten Menge ohne weitere Vereinbarung vorzunehmen. Die Bestellmenge kann mindestens um 2 Stück über- oder unterschritten werden. Berechnet wird die Liefermenge.
4. Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung der Lieferung hat innerhalb von 8 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen, jeweils am Rechnungsdatum in bar ohne jeden Abzug beim Verkäufer/Lieferanten zu erfolgen.
Davon ausgenommen sind Reparatur- und Schärfaufträge. Diese sind nach Erhalt der Rechnung sofort ohne jeden Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer/Lieferant berechtigt, aus dem Rechnungsbetrag Zinsen mit 2% über dem jeweiligen Landesdiskontsatz zu verlangen.
Ist eine Teilzahlungsabrede getroffen und kommt der Besteller/Käufer mit mehr als zwei Teilzahlungen in Verzug, so wird der Restbetrag zur Gänze sofort fällig. Das gleiche gilt auch für den Fall, daß dem Verkäufer/Lieferant Tatumstände bekanntwerden, die die Sicherheit der Forderung desselben als gefährdet erscheinen lassen.
Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber und nur gegen Vergütung aller entstehenden Unkosten angenommen. Soweit dem Verkäufer/Lieferanten Tatumstände bekannt werden, welche die Sicherheit der Forderungen als gefährdet erscheinen lassen, so ist er berechtigt, auch vor Fälligkeit zahlungshalber angenommener Wechsel die sofortige Bezahlung des gesamten Kaufpreises zu verlangen.
5. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit Absendung ab Lieferwerk bzw. Lagerort auf den Besteller/Käufer über und zwar auch dann, wenn wir die Auslieferung übernommen haben.
Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt der Versand auf Rechnung des Käufers/Bestellers. Auf Wunsch des Käufers/Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Verkäufer/Lieferanten gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
6. Verpackung
Die Verpackungskosten sind vom Käufer/Besteller gesondert zu tragen. Die Berechnung erfolgt zum Selbstkostenpreis.
7. Eigentumsvorbehalt
Der Lieferant/Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Liefer-/Kaufgegenstand bis zur endgültigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Soweit Teillieferung vereinbart ist, bleiben sämtliche Teillieferungen im Eigentum des Lieferanten/Verkäufers, bis sämtliche Teillieferungen bezahlt sind. Der Eigentumsübergang an den Teillieferungen erfolgt erst nach Bezahlung auch der letzten Teillieferung.
Der Besteller/Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch dem Lieferanten/Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung der Forderung ist der Besteller/Käufer auch nach dieser Abtretung noch ermächtigt. Die Befugnis des Lieferanten/Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Lieferant/Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller/Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Lieferant/Verkäufer kann verlangen, daß der Besteller/Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörenden Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. Wird der Liefergegenstand/Kaufgegenstand zusammen mit anderen Waren, die dem Lieferanten/Verkäufer nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Bestellers/Käufers gegen den Abnehmer in der Höhe des zwischen dem Lieferanten/Verkäufer und dem Besteller/Käufer vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller/Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Der Dritte ist in jedem Fall über unsere Rechte zu informieren. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Kosten eines Vorgehens gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller/Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers/Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sein denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt oder der Kunde ist nicht Vollkaufmann. In der Pfändung der Ware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag.
Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Bestellers/Käufers abzüglich angemessener Verwertungskosten, in der Regel 10% des Warenwertes anzurechnen.
8. Rücktritt
Nimmt der Besteller/Käufer den Liefergegenstand nicht ab, so ist der Lieferant/Verkäufer berechtigt, dem Besteller/Käufer eine Nachfrist von 14 Tagen mit der Erklärung zu setzen, daß er nach Ablauf dieser Frist eine Auftragsausführung ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist der Lieferant/Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller/Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert.
Verlangt der Lieferant/Verkäufer Schadenersatz, so beläuft sich dieser auf 20% des Auftragspreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Lieferant/Verkäufer einen höheren oder der Besteller/Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
9. Stornierung
Storniert der Besteller/Käufer den Vertrag, so bedarf es zur Gültigkeit der Stornierung der schriftlichen Zustimmung des Lieferanten/Verkäufers. Soweit die Zustimmung erteilt wird, hat der Besteller/Käufer dem Lieferanten/Verkäufer sämtliche bis dahin entstandenen Kosten zu ersetzen. Im diesem Falle bleiben die vom Lieferanten/Verkäufer gefertigten Zeichnungen, Modelle, usw. Eigentum des Lieferanten/Verkäufers.
10. Gewährleistung
Die Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten/Verkäufer sind - nach Wahl des Lieferanten/Verkäufers - beschränkt auf das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Dem Besteller/Käufer wird jedoch ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
Der Lieferant/Verkäufer leistet keine Gewähr für solche Mängel, die durch fehlerhafte Behandlung, unsachgemäße Handhabung, eigenmächtige Veränderung oder falsche Anwendung entstehen. Soweit seitens des Bestellers/Käufers Beanstandungen geltend gemacht werden, sind die beanstandeten Teile zum Zweck der Prüfung mit genauen Angaben über die Einsatzbedingungen kostenlos an den Lieferanten/Verkäufer einzusenden.
Musterzeichnungen und sonstige Unterlagen, die zur Ausführung von Aufträgen seitens des Bestellers/Käufers zur Verfügung gestellt werden, bleiben im Besitz des Lieferanten/Verkäufers. Die Aufbewahrungspflicht beträgt 4 Monate. Die Rückgabe erfolgt nur nach ausdrücklichem Verlangen des Bestellers/Käufers.
11. Mängelrüge
Beanstandungen der Rechnungen des Gewichts und der Stückzahl müssen unverzüglich nach der Ankunft der Ware an dem vom Besteller/Käufer angegebenen Bestimmungsort schriftlich uns gegenüber gerügt werden. Soweit wir Werkzeuge liefern, müssen Beanstandungen der Beschaffenheit der Ware unverzüglich nach ihrer Wahrnehmung, spätestens innerhalb 3 Tagen nach Ankunft der Ware an dem vom Besteller angegebenen Bestimmungsort schriftlich gegenüber uns gerügt werden. Andernfalls finden sie keine Berücksichtigung. Für Werkzeuge, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach der Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen, wird keinerlei Haftung übernommen; ferner nicht für Schäden infolge natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrischer Einflüsse, Witterungs- oder anderer Natureinflüsse. Für Hartmetallwerkzeuge übernehmen wir nur die Gewähr für die Haltbarkeit der Lötstellen, leisten jedoch keinen Ersatz für gebrochenes oder gerissenes Hartmetall.
Bei unberechtigten Mängelrügen, die umfangreiche Nachprüfungen verursachen, können die Kosten der Prüfung dem Besteller/Käufer berechnet werden.
12. Haftung
Der Lieferant/Verkäufer haftet für zugesicherte Eigenschaften nach den gesetzlichen Vorschriften; im übrigen haftet er nur für Schäden, die auf grob fahrlässiger Vertragsverletzung seinerseits oder der eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen.
13. Rücksendungen
Die Rücksendung der Ware ist dem Besteller/Käufer nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Lieferanten/Verkäufer gestattet. Ohne eine solche schriftliche Genehmigung des Lieferanten/Verkäufers sind die Kosten der Rücksendung vom Besteller/Käufer zu tragen. Der Lieferant/Verkäufer ist berechtigt, unfrei zugesandte Rücksendungen nicht anzunehmen.
Sonderanfertigungen werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.
14. Technische Änderungen
Der Lieferant/Verkäufer behält es sich ausdrücklich vor, soweit erforderlich, technische Änderungen bei Werkzeugen und Maschinen vorzunehmen. Irgendwelche Rechte kann der Besteller/Käufer daraus nicht herleiten.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand sowie Sonstiges
Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergschäft und im Wechsel- und Scheckprozeß ist ausschließlich Offenburg.
Soweit der Besteller Privatperson oder Minderkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für ein gerichtliches Mahnverfahren ausschließlich Offenburg vereinbart.
Die Beziehungen zwischen uns und dem Besteller/Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.