Hartmann Kleinumzüge, Fernumzüge & Möbelmontage, Umzugshelfer
VB
Beschreibung
MiniCargoCar Hartmann
Kleinumzüge, Möbelmontage
in Gießen, Marburg, Wetzlar, Umland und deutschlandweit!
***mehr als 25 Jahren Erfahrung***
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Unser Umzugsteam:
Unsere Umzugshelfer und Möbelpacker
sind erfahren, fleißig, stark, zuverlässig, pünktlich.
Der Umzugswagen:
14-15m³ Ladevolumen
MERCEDES SPRINTER, hoch und lang,
für Umzüge voll ausgestattet mit Umzugsdecken, Sackkarre, Spanngurten, Werkzeug und mehr.
ACHTUNG WICHTIG!
Unsere Fahrzeuge Mercedes Sprinter aktuelle Generation,
werden regelmäßig bei der Mercedes Benz gewartet, die Fahrzeuge befinden sich in TOP-ZUSTAND.
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wir beantworten gerne Ihre Fragen!
TELEFONISCH, SMS oder WhatsApp
0 15 25 428 54 94
Auskunft erteilt, Herr Hartmann
Rechtliche Angaben
Adresse und Kontakt:
Ihr ServiceTeam MiniCargoCar
und Dienstleistungen
Büro: Kornblumenstraße 10
35396 Gießen / Wieseck
Tel. +49 (0) 641 - 79 79 880
Funktelefon 01525 - 4285494
e-mail: info@minicargocar.de
internet: www.minicargocar.de
Inhaber
Christofer Hartmann
Finanzamt Gießen
Steuernummer 020 825 03711
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Beauftragung eines weiteren Frachtführers:
Der Möbelspediteur kann weiteren Frachtführern zur Durchführung heranziehen.
2. Zusatzleistungen:
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.
3. Sammeltransport:
Der Umzug darf nach Absprache auch im Sammeltransport durchgeführt werden.
4. Trinkgelder:
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.
5. Erstattung der Umzugskosten:
Soweit der Absender gegenüber einem Jobcenter, einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen. Die Umzugskosten sind beim Entladen sofern nichts anderes vereinbart 100% in Bar zu bezahlen.
6. Transportsicherungen:
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten, fals anderes nichts vereinbart ist, fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
7. Elektro- und Installationsarbeiten:
Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
8. Handwerkervermittlung:
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.
9. Aufrechnung:
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
10. Abtretung:
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.
11. Missverständnisse:
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.
12. Nachprüfung durch den Absender:
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.
13. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts:
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung
nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 findet entsprechende Anwendung.
14. Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag:
Bei Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag gelten die einschlägigen Bestimmungen der §§ 415 HGB, 346 ff BGB.
15. Stornogebühren:
Stornogebühren: Auftragsdurchführungsabsage Kundenseits früher 14 als Tage vor dem Ausführungstermin-20% / 14-7 Tage-40% / 7-2 Tage-50% / 1 Tag oder Absage am Ausführungstag oder Auftragsdurchführungsabbruch Kundenseits-100%.
16. Schadenabwicklung und Schadenmeldefrist:
1 TAG die Frist "spätestens am Tag nach dem Umzug" für die offensichtliche Schäden .Zum Beispiel eine zerbrochene Vase, ein gebrochenes Stuhlbein sind solche Beispiele. Diese Schäden müssen innerhalb 24 Stunden nach Umzugsfertigstellung schriftlich festgehalten werden, an uns und von uns an unsere Versicherung gemeldet oder, wenn der Umzugskunde einverstanden ist, können durch uns repariert bzw. ersetzt.
14 TAGE Zeit haben Sie bei verdeckten Schäden handelt. Hier handelt es sich um Schäden, die nicht sofort erkennbar sind.
30 Tage für sonstige Schäden . Zum Beispiel der beschädigte Treppenaufgang oder das zerkratzte Fussboden in der alten oder neuen Wohnung. Da wir am Umzugsorten immer zusammen mit den Kunden Protokolle ausfüllen, ist diese Schadenart bei uns fast ausgeschlossen.
Nach dem Ablauf der Meldefrist sind Schadenmeldungen unzulässig.
17. Lagervertrag:
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt.
18. Gerichtsstand:
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund des Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
19. Rechtswahl:
Es gilt deutsches Recht.