Ducati XDiavel
21.450 €
- Art Motorräder
- Marke Ducati
- Kilometerstand 8.314 km
- Erstzulassung 2021
- Hubraum 1.262 ccm
- Leistung 160 PS
- Getriebe Manuell
Beschreibung
Ausstattung:- Elektrostarter
- Koffer
- Katalysator
- Scheibe
- Sozius Paket
- Komfort Sitzbank
Sicherheit:- ABS
Motorrad, Chopper/Cruiser
Gebrauchtfahrzeug
Erstzulassung: 4/2021
Kraftstoffart: Benzin
Anzahl der Fahrzeughalter: 1
HU: Neu
Farbe (Hersteller): --
Farbe: Schwarz
Antriebsart: Riemen
Ausstattung
ABS, Elektrostarter, Katalysator, Koffer, Scheckheftgepflegt, Scheibe
Weitere Informationen bei
Rechtliche Angaben
Wild-East-Motorcycles
Paul-Gruner-Straße 68
DE-09120 Chemnitz
Telefon: +49371262380
Fax: +493712623829
eMail: info@wild-east.org
Umsatzsteuer-Identifikationsnr. nach § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE305734458
Vertretungsberechtigt: Alleininhaber
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Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Sollten einzelne Regelungen oder Formulierungen dieses Haftungsausschlusses unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit hiervon unberührt.
AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für den Verkauf von Zweiradfahrzeugen
I. Vertragsabschluss
Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Käufer die Annahme der Bestellung des Kaufgegenstandes sogleich oder innerhalb einer Frist
von 2 Wochen ab Bestellung schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist.
II. Preise
1. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto zuzüglich Umsatzsteuer (Kaufpreis). Vereinbarte Nebenleistungen (z.B.
Überführungs- / Zulassungskosten) werden zusätzlich berechnet.
2. Liegen zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als 6 Monate, so sind beide Parteien bei Änderungen der
gesetzlichen Umsatzsteuer berechtigt, eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen.
III. Zahlung
1. Der Kaufpreis und der Preis für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und nach Aushändigung oder Übersendung der
Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und
Diskontspesen.
3. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten sind oder für die ein rechtskräftiger
Titel vorliegt.
4. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
IV. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine oder Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, diese wurden schriftlich als verbindlich vereinbart. Lieferfristen
beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer
schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Diese Frist verkürzt sich bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind,
auf 10 Tage. Mit dieser Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
3. Der Verzugsschaden des Käufers beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf maximal 5 % des Kaufpreises.
4. Der Käufer kann im Fall des Verzugs dem Verkäufer auch schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen.
Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.
5. Verlangt der Käufer Schadensersatz statt der Leistung, ist dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 25 % des
Kaufpreises beschränkt.
6. Ist der Käufer ein Unternehmer, der den Kaufvertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit abschließt, ist
Schadensersatz statt Leistung bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers ausgeschlossen.
7. Wird dem Verkäufer während des Verzugs die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit der in diesem Abschnitt unter 3 u .5.
festgelegten Schadensbegrenzung.
8. Eine Haftung des Verkäufers besteht nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
9. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verändern die Liefertermine und Lieferfristen
um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Bei hierdurch eintretenden Lieferverzögerungen von mehr als
4 Monaten kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.
10. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers/Importeurs
bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer
zumutbar sind.
11. Sofern der Verkäufer oder Hersteller/Importeur zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstands Zeichen oder
Nummern gebraucht, können allein hieraus keine Rechte abgeleitet werden.
V. Abnahme
1. Der Käufer hat die Pflicht, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand beim Verkäufer
abzunehmen.
2. Bei ungerechtfertigter Nichtabnahme stehen dem Verkäufer die gesetzlichen Rechte zu.
3. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises.
Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer
nachweist, dass ein niedrigerer oder überhaupt kein Schaden eingetreten ist.
4. Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten schuldhaft beschädigt,
so haftet der Käufer für den dem Verkäufer entstandenen Schaden.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des
Verkäufers.
2. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes steht dem Verkäufer der Besitz des Kraftfahrzeugbriefes zu.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung Verpfändung, Sicherheitsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die
Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende Überlassung des Kaufgegenstandes sowie seine Veränderung nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung des Verkäufers zulässig.
Stand 30.09.2011
Wild-East-Motorcycles, Chemnitz
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für den Verkauf von Zweiradfahrzeugen
4. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts
einer Werkstatt, hat der Käufer dem Verkäufer sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den
Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung
des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
5. Der Käufer hat die Pflicht, alle vom Hersteller/Importeur vorgesehene Wartungsarbeiten und erforderliche Instandsetzungen -
abgesehen von Notfällen - vom Verkäufer oder von einer für die Betreuung des Kaufgegenstandes vom Hersteller/Importeur anerkannten
Werkstatt unverzüglich ausführen zu lassen.
6. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer
den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des
Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Ist der Käufer Verbraucher, gilt diese Rücknahme
bei Teilzahlungsgeschäften als Rücktritt.
7. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Zurücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, ermittelt nach Wahl des
Käufers ein öffentlich bestellter oder vereidigter Sachverständiger z.B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) den Schätzpreis. Der
Verkäufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand zu diesem Schätzpreis zu verrechnen.
8. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen