Drahterodiermaschine Agi CUT 20 P BJ 2007
32.700 € VB
Nur Abholung- Zustand Gut
Beschreibung
Sehr wenig Betriebsstunden !!!
Maschine kann unter Strom besichtigt werden!!!
Technische Daten:
CUT 20 P
Maschine:
Abmessung 2500x2500x2200mm
Gesamtgewicht der Anlage 2640 kg
Bodenfläche 3500x3500mm
Arbeitstisch:
Innenraumgröße 1050x765x560mm
Größe 700x480mm
Maximale Gesamtabmessung Werkstück 900x680x250mm
Maximales Werkstückgewicht 400kg
Druckluftzufuhr:
Druck 6~9bar
Durchfluss min. 100 l/min
Schlauchdurchmesser 8mm Außendurchmesser
Koordinatenachsen:
X/Y/Z Verfahrwege 350/250/250mm
U/V Verfahrwege 90/90mm
Max. Konikwinkel 80mm Höhe +-25
X/Y Minimalauflösung 0,1 Micrometer
U/V/Z Minimalauflösung 0,125 Micrometer
Dielektrikumseinheit:
Typ Deionisiertes Wasser
Saubertank 200l
Schmutztank 600l
Präzision der Filterpatrone 5 Micrometer
Patronentyp (Höhe/Durchmesser/Nummer) 450xD340x2-G3/4 mm
Deionisierharz 20l
Elektrode/Draht:
Standarddrahtführung 0,15,0,2,0,25,0,3mm
Max. Drahtgewicht 8kg
Programmierbarer Drahtzug 3~30N
Programmierbare Drahtgeschwindigkeit 30~330mm/s
Einfädelungsart AWT
Drahtausrichtung automatisch
Elektroschrank:
Standard Versorgungsspannung 3x380 V/3x400V
Stromfrequenz 50 Hz
Zulässige Schwankungen +-10%
Leistungsaufnahme 11 KVA
Nennstrom 17A
Maximaler Arbeitsstrom 35A
Bildschirm TFT 15``
Verfügbare Standardsprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch usw.
Speicherkapazität 40 GB
Schnittstellen USB, LAN
Betriebssystem Windows XP SP2
Anzahl der gesteuerten Achsen 5, vier gleichzeitig
Befehlsart Inkremental/Absolut
Maßeinheit Metisch/Zoll
Zulässige Umgebungsbedingungen:
Temperatur für optimale Präzision 20 +- 1°C
Temperatur für Anlagenbetrieb 15~30°C
Zulässige relative Luftfeuchtigkeit 40~80 %
Beleuchtungsstärke >200lx
Max. Geräuschemission der Maschine 76dB
Schutzklasse der elektrischen Anlage IP43
Vibrationen Es ist zwingend erforderlich, die Maschine von möglichen Vibrationsquellen entfernt aufzustellen
Höhe 200lx
Betriebsstunden 1600 (siehe Fotos)
Rechtliche Angaben
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat (einem Monat) ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Anschrift OptiCAMMS Formenbau GmbH
Gewerbepark Markfeld 8, 83043 Bad Aibling
Inhaber André Kunze
E-Mail: info@opticamms.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
Vereinbarung über die Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts
Sofern dem Kunden als Verbraucher (jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) ein Widerrufsrecht gemäß § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB zusteht, werden ihm bei Ausübung des Widerrufsrechtes die regelmäßigen Kosten der Rücksendung auferlegt, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Kunde die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. In allen anderen Fällen trägt der Verkäufer die Kosten der Rücksendung.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
OptiCAMMS Formenbau GmbH
1 Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäfts-, Einkaufs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäfts-, Einkaufs- und Zahlungsbedingungen abweichenden Bedingungen unserer Auftraggeber erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere allgemeinen Geschäfts-, Einkaufs- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren allgemeinen Geschäfts-, Einkaufs- und Zahlungsbedingungen abweichender Bedingungen unserer Auftraggeber die Lieferung an Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.
1.2 Diese Bedingungen sind Grundlage aller zukünftigen Leistungen und Lieferungen, auch wenn ihre Einbeziehung nicht erneut ausdrücklich vereinbart wird.
1.3 Unsere allgemeinen Geschäfts-, Einkaufs- und Zahlungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß § 310 Abs. 1 BGB.
2 Angebot, Angebotsunterlagen und Abschlüsse
2.1 Ist eine Bestellung von unseren Auftraggebern als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.
2.3 Unsere Angebote sind freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2.4 Die in Rundschreiben, Anzeigen, Katalogen, Prospekten, Preislisten, oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthalten Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewicht,-, Maß- und Leistungsbeschreibungen, Berechnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.5 Alle Eigentums- und Urheberrechte an dem Angebot und den beigefügten Unterlagen i.S.v. 2.4 verbleiben bei uns. Sie dürfen ohne unsere Genehmigung weder weitergegeben, veröffentlicht oder vervielfältigt noch für einen anderen Zweck benutz werden. Dritten dürfen diese ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
2.6 Änderungen, Nebenabreden, Vorbehalt, Ergänzungen oder mündliche Zusicherungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
2.7 Die Leistungsbeschreibung unseres Angebotes oder die im Pflichtenheft festgehaltenen und uns schriftlich bestätigten Leistungsbeschreibungen sind die Grundlage für unsere Leistung.
2.8 Zur Ausführung des Auftrages oder der Bestellung sind wir berechtigt, die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. In diesem Falle wird der Dritte durch die mit uns abgeschlossener Geheimhaltungsvereinbarung und umfangreich zur Verschwiegenheit bei der Ausführung des Auftrages und darüber hinaus von uns verpflichtet werden.
3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Preise sind Nettopreise, zu den die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzukommt. Die Preise gelten „ab Werk“ und schließen die Kosten von Transport, Transportversicherung, Fracht, Ab-/ Aufladen und Aufstellung nicht mit ein. Insofern keine andere schriftliche Vereinbarung oder vertragliche Regelung abgeschlossen oder unterschrieben wurde, gelten im Leistungsspektrum Werkzeugbau folgende Zahlungsbedingungen: 50% nach Auftragsbestätigung, 30% nach erster Musterung oder Baugruppenlieferung, 20% nach Formteilfreigabe aber spätestens mit einer Frist von 4 Wochen nach erster Musterung. Nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung ist ein Abzug von Skonto erlaubt.
3.2 Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Lieferung und/ oder Leistung zurückzuhalten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, soweit die Gegenansprüche von uns nicht anerkannt wurden oder rechtskräftig sind.
3.3 Wir sind berechtigt bei verspäteten Zahlungseingang, verschuldet durch den Auftraggeber vom Tage der Fälligkeit an Jahreszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, können wir Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite berechnen, mindestens aber 8 Prozentpunkten über dem Basiszinnsatz, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist. Wir behalten uns vor, weitere, uns aus dem Verzug des Auftraggebers entstehende Finanzierungskosten und sonstige Verzugsschäden geltend zu machen.
4 Lieferzeit und Verzögerungen, höhere Gewalt
4.1 Die angegebene im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ist grundsätzlich unverbindlich. Wir sind bemüht, die angegeben Lieferzeit einzuhalten, übernehmen dafür aber keine Garantie oder Haftung. Lieferzeiten sind erst dann verbindlich, wenn diese im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
4.2 Macht der Auftraggeber gegenüber dem ursprünglichen Auftrag Änderungswünsche geltend, welche sich negativ auf die Lieferzeit auswirken, gehen diese zu seinen Lasten. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber seiner Verpflichtung, Daten in der vereinbarten Form zu liefern, nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt oder die geleiferten Daten mangelhaft sind und nachgearbeitet werden müssen. Sollte es in diesen Fällen zu einem Fertigungsstillstand kommen, behalten wir uns das Recht, vom Auftraggeber die entstehenden Ausfallkosten wegen Leerlaufzeiten in Rechnung zu stellen.
4.3 Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt oder bei eintreten unvorhergesehener, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände oder Ereignisse, wie z. B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, behördlichen Eigriffen, Ausschussproduktion, Rohstoff- oder Energiemangel, Mangel an Transportmittel usw., auch wenn diese bei Vorlieferanten ein- bzw. auftreten.
4.4 Wird die Lieferung oder Leistung durch die i.S.v. 4.3 genannten Umständen und Ereignisse unzumutbar oder unmöglich, werden wir von unseren Lieferverpflichtungen frei. Dauert die Lieferverzögerung länger als 2 Monate, berechtigt es dem Auftraggeber vom Vertrag zurückzutreten. Sollte die Lieferverzögerung für den Auftraggeber unzumutbar sein, kann auch früher nach schriftlicher Einigung vom Vertrag zurückgetreten werden.
4.5 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Auftraggebers bleiben vorbehalten.
5 Eigentumsvorbehalt
5.1 Alle geleiferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung – Bezahlung durch Scheck oder durch Wechsel bis zur Einlösung und Freiheit von Regressforderungen – sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber zustehender Forderungen unser Eigentum.
5.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Produkte im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er nicht mit der Kaufpreiszahlung in Verzug ist. Zu außergewöhnlichen Verfügungen wie Verpfändungen und Sicherungsübereignungen an Dritte ist er nicht befugt. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Auftraggeber bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent sicherheitshalber mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Auftraggeber ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt, wenn der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt, Insolvenz beantragt oder eröffnet wird, bei einem außergerichtlichen Vergleichsverfahren oder bei sonstigem Vermögensverfall. In diesem Fall können wir verlangen, dass der Auftraggeber uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben macht, die dazugehörenden Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt.
5.3 Dem Auftraggeber ist es untersagt, über die Weiterverkaufsforderung ohne unsere schriftliche Zustimmung durch Sicherungs- oder Forderungsabtretung, auch im Wege des Forderungskaufs, zu verfügen.
5.4 Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Auftraggebers die Sicherungen zurück zu übertragen oder freizugeben, soweit der Wert der uns gegebenen Sicherung die Höhe unserer Forderung insgesamt um mehr als 20 % übersteigt.
6 Gefahrenübergang und Abnahme
6.1 Das Produkt ist nach Fertigstellung der Leistung abzunehmen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen.
6.2 Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
6.3 Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über. Das gleiche gilt, wenn eine vereinbarte Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird, und wenn die bis dahin erbrachten Leistungen einvernehmlich in die Obhut des Auftraggebers übergeben wurden.
6.4 Sofern keine Abnahme erforderlich oder vereinbart ist, geht die Gefahr spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen haben.
6.5 Auf Wunsch des Auftraggebers versichern wir auf seine Kosten die Sendung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken.
7 Sachmangelhaftung und Schadensersatz;
7.1 Für die Güte der Konstruktion und Ausführung übernehmen wir vom Liefertage an für die Dauer von 12 Monaten, bei Mehrschichtbetrieben für 6 Monate die Sachmangelhaftung in der Weise, dass etwaige, während dieser Frist nachweislich infolge fehlerhaften Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder schadhaft werdende Teile schnellstmöglich und unentgeltlich von uns ausgetauscht oder sachgemäß ausgebessert werden. Die Sachmangelhaftung erstreckt sich nicht auf Verschleißteile und auf solche Schäden, die beim Auftraggeber durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse, unsachgemäße Behandlung, rohe Gewalt, Überanstrengung und Verwendung ungeeigneter Betriebs- oder Schmiermittel entstehen. Nacherfüllungs-, Schadensersatz-, Minderungs- oder Rücktrittsansprüche i.S.v. §§ 437, 634 BGB wegen offensichtlicher Mängel erlöschen nach Abnahme, spätestens aber, wenn der Auftraggeber sie nicht sofort, also innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe rügt. Wir tragen die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Wir können die Nacherfüllung unbeschadet unserer Rechte aus § 275 Abs. 2 und 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
7.2 Statt nachzubessern können wir auch eine Ersatzsache liefern. Liefern wir eine Ersatzsache, so können wir vom Auftraggeber Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 BGB verlangen. Schlägt die Nachbesserung fehl, verweigern wir die Ersatzlieferung oder wir bringen sie nicht innerhalb angemessener Frist, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrages zurücktreten. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
7.3 Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen insbesondere bei Nachbestellungen berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die Einhaltung von Maßen und Farbtönen ausdrücklich vereinbart worden ist. Technische Verbesserungen sowie notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß, soweit sie keine Wertverschlechterung darstellen.
7.4 Schreibt der Auftraggeber die Verwendung eines bestimmten Materials vor oder stellt er uns das zu verwendende Material zur Verfügung, haften wir nicht für daraus und damit entstehende Mängel und Schäden, die entweder an unserem Produkt entstehen oder zu Mängel am herzustellenden Produkt führen.
7.5 Sämtliche Sachmangelansprüche erlöschen, wenn der Auftraggeber selbst oder durch Dritte ohne unsere schriftliche Genehmigung Änderungen oder Eingriffe am Produkt vornimmt.
7.6 Sämtliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Pflichtverletzung, Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung und anderen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, soweit die Schäden oder die Folgeschäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
7.7 Schadenersatzansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (ProdHaftG) bleiben unberührt.
7.8 Auf die vorstehenden Haftungsbeschränkungen können wir uns nicht berufen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.
8 Urheberrecht
8.1 Das Urheberrecht und das Eigentum an Konstruktionszeichnungen, 3D-Werkzeugdaten, 3D-Vorrichtungsdaten, sonstige CAD-Daten, CAM-Daten, Elektroden, Technologiedaten sowie an allen urheberrechtsfähigen Leistungen, die wir für den Auftraggeber erbringen, verbleibt bei uns. Der Auftraggeber erhält nur auf Anfrage oder nach schriftlicher Einwilligung, CAD-Daten im STEP-Format.
8.2 Lizenzen und Nutzungsrechte können vom Auftraggeber durch gesonderten Vertrag erworben werden.
9 Aufrechnungsverbot, Vertragsstrafe
9.1 Der Auftraggeber kann gegen Forderungen von uns auf Zahlung der vereinbarten Vergütung nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers entweder von uns anerkannt wurde oder rechtskräftig festgestellt ist. Ebenso sind Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers ausgeschlossen.
9.2 Vertragstrafen werden von uns nur dann akzeptiert, wenn sie vertraglich ausgehandelt, schriftlich niedergelegt von uns unterschrieben werden. Vertragsstrafen in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers binden uns in keinem Fall. Sämtliche Vertragstrafen beinhalten für uns die Rechte nach §§ 339 ff. BGB mit der Maßgabe, dass derjenige, der Rechte aus einem Vertragsstrafeversprechen herleiten will, sämtliche Voraussetzungen hierfür darzulegen und zu beweisen hat. Jedwede Vertragsstrafe ist auf sonstige Schadensersatzansprüche anrechenbar. Wir behalten uns das Recht vor, nachzuweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist, den die Vertragsstrafe auswirft und die Vertragsstrafe entsprechend zu reduzieren.
10 Schriftform
Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
11 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder sollten mehrere der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen dieses Vertrages. Die Parteien verpflichten sich, in einem derartigen Fall in eine neue Regelung einzuwilligen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt und die sie vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten.
12 Gerichtsstand, Rechtswahl
12.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Bad Aibling.
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Rosenheim, ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes.
12.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.