Doppelhaushälfte mit 37 m² Einliegerwohnung im DG
850.000 €
- Wohnfläche 186 m²
- Zimmer 6
- Schlafzimmer 3
- Badezimmer 2
- Grundstücksfläche 292 m²
- Verfügbar ab Mai 2023
- Haustyp Doppelhaushälfte
- Etagen 4
- Baujahr 2010
- Provision Mit Provision
- Terrasse
- Einbauküche
- Badewanne
- Gäste-WC
- Stufenloser Zugang
- Fußbodenheizung
- Keller
- Garage/Stellplatz
- Garten/-mitnutzung
- Einliegerwohnung
Standort
Beschreibung
• Objektbeschreibung
• Doppelhaushälfte mit 37 m² Einliegerwohnung im Dachgeschoss. Nutzbar für Familienmitglieder bei Mehrgenerationen, auch Haushaltshilfe, oder Wohngemeinschaft, da ohne zusätzlichem Aufgang.
292 m² Kaufgrund
Doppelhaushälfte EG u. OG = 149,46 m², * zuzüglich 37 m² Einliegerwohnung im Dachgeschoss mit Bad, und weiteren Anschlüssen
( innenliegend ohne zusätzlichem Aufgang )
( Zur Wohnfläche zählen alle Räumlichkeiten innerhalb der Wohnung, Wintergärten i. d. R. zu 50%, Balkone und Terrassen zu 25%. Flächen mit einer Deckenhöhe zwischen 1 und 2m zählen 50% zur Wohnfläche. Flächen mit einer Deckenhöhe unter 1m zu 0% )
Hiervon wurde extra nichts in Anrechnung gebracht !
Lage
Die Immobilie liegt im Nordosten der Stadt Münster im Bereich Hoher Heckenweg - links der Meerwiese. ( siehe Bild der Lage )
Alle Geschäfte des täglichen Bedarfs sind sogar fußläufig zu erreichen.
Einkaufszentrum, Ärzte, Apotheken, Sparkassen, Seniorenresidenzen, kirchliche Einrichtungen, Kindergärten, zwei Grundschulen sowie Hauptschule, Sportverein, Baumarkt, Gartenmarkt, Restaurants, Gaststätten, wie auch Tankstellen sind in unmittelbarer Nähe gelegen.
Durch direkte Zufahrt über den Hohen Heckenweg erreichen Sie den Innenstadt-Ring mit Anbindung zu allen weiterführenden Schulen, zum Bahnhof, der Innenstadt und den Autobahnzufahrten. A1 / A 43.
Der Kapitalmarkt vermeldet zur Zeit leider keine positiven Nachrichten für Käufer oder Häuslebauer. Da man sich Ende Oktober über eine weitere Anhebung der Zinsen austauschen wird, und der Prognose zur Folge, zum Jahresende die 4 % Zinsen erreicht sind, ist eigentlich Eile geboten, um dem zuvorzukommen.
Da zusätzlich auch in Münster die Immobilienpreise jährlich um durchschnittlich 10 bis 15 % steigen, je nach Lage, ergibt sich hier jetzt aktuell ein deutliches Kaufpreis Plus!
Auch heute gilt mehr denn je: Immobilien sind BETON GOLD!
• Ausstattung
• Zustand: neuwertig
mit 74,73 m² voll unterkellert
2 Terrassen, Südterrasse davon überdacht, Garten
Bad mit Wanne und Dusche, Gäste-WC mit Dusche
Einbauküche
abgehängte Decken im EG und OG wegen Fluter Einbauten
barrierefrei, rollstuhlgerecht
Fußbodenheizung vom Erdgeschoss bis ins Dachgeschoss.
elektrische Rollläden im Erdgeschoss und Obergeschoss.
Dreifachverglasung.
Außendrainage mit Ablauf in öffentlichen Abwasserkanal.
Garage mit Rolltor und elektrischem Toröffner.
Zweiter Zu/Ausgang in den Nordgarten.
Hochwertige Fliesen in allen Bädern.
Pflegeleichte Fußböden Fliesen EG - Laminat OG + DG
überdachte Terrasse mit Südgarten
weitere Terrasse im Nordgarten
zusätzlich angebautes Gartenhaus
• Energie & Heizung
• A+
• Energieausweistyp
• Verbrauchsausweis
• Gebäudetyp
• Wohngebäude
• Baujahr laut Energieausweis
• 2010
• Effizienzklasse
• A
• Endenergieverbrauch
• 48,00 kWh/(m²·a) - Warmwasser enthalten
• Weitere Energiedaten
• Energieträger
• Erdwärme
• Heizungsart
• Zentralheizung
• Weitere Informationen
• Kontaktaufnahme Voraussetzung
PiCasa Immobilien bietet diese Immobilie im ALLEINAUFTRAG an.
Hier besteht die seltene Möglichkeit, ein Haus mit Einliegerwohnung, welches im Steuerrecht als Zweifamilienhaus Anrechnung findet, und bei Bedarf auch direkt genutzt werden könnte, kurzfristig zu erwerben.
Von einer Provision für den Käufer in Höhe von 5,95 % nehmen wir Abstand, sondern reduzieren auf eine deutlich niedrigere Pauschale.
Näheres bei Kaufentscheid.
Wir weisen darauf hin, dass wir gehalten sind, einen Kapitalnachweis zu fordern.
Dieser ist vor Besichtigung zwingend vorzulegen.
Sonstiges:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auf Grund der Nachfrage und der Bestimmungen des Datenschutzes und der Geldwäsche nur SCHRIFTLICHE ANFRAGEN MIT VOLLSTÄNDIGEN KONTAKTDATEN SOWIE EINER RÜCKRUFMÖGLICHKEIT bearbeitet werden können.
Ihr Ansprechpartner Ingo Vaters wird sich danach mit Ihnen in Verbindung setzen, um weitere Details zu dieser attraktiven Immobilie in einem persönlichen Termin zu besprechen.
Unsere Baufinanzierungsspezialisten, an d
Rechtliche Angaben
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht für Verbraucher Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns PiCasa-Immobilien,
Petra & Ingo Vaters, Auf dem Bült 54, 48324 Sendenhorst Tel. 02526-9372007
mobil 0160-99021067 Mail: info@picasa-immobilien.de mittels einer eindeutigen Erklärung
(z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss,
diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das hier verlinkte Muster-Widerrufsformular (siehe unten) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen,
an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Ende der Widerrufsbelehrung
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus
und senden Sie es zurück.)
An PiCasa-Immobilien, Petra & Ingo Vaters Auf dem Bült 54 48324 Sendenhorst :
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf
der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
• Bestellt am (*)/erhalten am (*) • Name des/der Verbraucher(s) • Anschrift des/der Verbraucher(s) • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) • Datum (*)
Unzutreffendes streichen.
Datum: Hiermit verzichten wir auf das Widerrufsrecht und bitten PiCasa-Immobilien,
Petra & Ingo Vaters, Auf dem Bült 54, 48324 Sendenhorst, sofort für uns tätig zu werden.
Mit freundlichem Gruß
Das müssen Verbraucher zum Widerrufsrecht wissen
Das Widerrufsrecht bei Maklerverträgen sorgt bei Mietern und Käufern immer wieder für Unsicherheiten. Vor allem die Belehrungspflicht führt häufig zu der Angst,
eine Provision zahlen zu müssen. Was Verbraucher über das Widerrufsrecht bei Maklerverträgen wissen sollten. Bei Fernabsatzgeschäften haben auch Maklerkunden ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Wenn sich Immobilieninteressenten auf Online-Portalen wie immowelt.de umschauen und eine Anfrage für ein bestimmtes Objekt versenden, erhalten sie von Maklern in der Regel zunächst
eine Widerrufsbelehrung. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Allerdings sorgt ebendiese
Regelung bei Verbrauchern häufig für Unverständnis – oft haben sie Angst, auch ohne Geschäftsabschluss bestimmte Zahlungen an den Makler leisten zu müssen. Immobilieninteressenten müssen schriftliche Widerrufsbelehrung erhalten. Seit 13. Juni 2014 können Verbraucher Maklerverträge, die außerhalb von Geschäftsräumen, über das Internet,
per Telefon, Brief oder E-Mail geschlossen worden sind, innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Bei einem solchen Fernabsatzvertrag sind Immobilienmakler daher verpflichtet, ihre Kunden schriftlich über ihr Widerrufsrecht zu informieren – und zwar bei allen Geschäften, bei denen
der Verbraucher provisionspflichtig werden könnte. Jeder, der sich also für ein Immobilienangebot mit einem eindeutigen Provisionsverlangen interessiert und den Makler mit der Bitte um weitere Informationen kontaktiert, wird im Normalfall ein Dokument mit der Widerrufsbelehrung zugeschickt bekommen.
Versäumt der Makler es, den Kunden über sein Widerrufsrecht zu belehren, verlängert sich
die Widerrufsfrist automatisch auf ein Jahr und 14 Tage. Provision wird erst fällig,
wenn der Makler seine Dienstleistung erfüllt hat Weil im Zweifel der Immobilienmakler in der Pflicht ist zu beweisen, dass er seine Kunden belehrt hat, lassen sich Makler in der Regel
den Erhalt der Widerrufsbelehrung bestätigen oder möchten eine Unterschrift von ihren Kunden. „Unterschrieben werden muss aber erst, wenn auch ein Vertrag zwischen dem Interessenten und dem Makler zustande kommen soll“. Angst vor Zahlungsverpflichtungen müsse man dabei nicht haben. Denn: „Das Maklerhonorar ist ein Erfolgshonorar.“ Die Courtage für den Makler wird also erst fällig, wenn er seine Dienstleistung erfüllt hat und ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Kein Widerruf nötig, wenn Kunde kein Interesse mehr am Objekt hat Prinzipiell hat sich für den Verbraucher mit dem Widerrufsrecht gar nicht so viel geändert. Genauso wie bisher wird eine Provision erst fällig, wenn der Kunde einen Kaufvertrag unterschrieben hat. Wem also nach einer Besichtigung die angebotene Immobilie nicht gefällt, muss nicht widerrufen. Dennoch sollten potenzielle Käufer ihren Makler darüber informieren, dass sie kein Interesse mehr am fraglichen Objekt haben. Bei vollständiger Vertragserfüllung verliert Verbraucher Widerrufsrecht Möchte ein Kunde doch von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, kann er das innerhalb der 14-Tagesfrist nach Vertragsabschluss tun. „Widerrufen werden kann ohne Gründe. Es ist auch keine bestimmte Form vorgegeben“. Laut Gesetz wird bei einem Widerruf der Vertrag zurück abgewickelt. Das heißt: Alle geleisteten Zahlungen müssen binnen 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufs zurückgezahlt werden. Eine Gebühr für die Rückabwicklung des Vertrags darf der Makler nicht verlangen.
Doch Vorsicht: „Hat der Makler ein Objekt bereits erfolgreich vermittelt und den Kunden ordnungsgemäß über seine Rechte aufgeklärt, ist ein Widerruf des Vertrags nicht ohne weiteres möglich. Verbraucher verlieren in diesem Fall bei vollständiger Vertragserfüllung ihr Widerrufsrecht“. Anders sieht dies aus, wenn keine Widerrufsbelehrung erfolgte. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Maklervertrag in diesem Fall auch nach Vertragserfüllung widerrufen werden kann und der Makler sein Recht auf eine Provision verliert.
Es gibt die Möglichkeit, vom Makler zu verlangen, vorzeitig mit der Vertragserfüllung zu beginnen Auf das Widerrufsrecht könne nicht verzichtet werden. Allerdings könne der Kunde vom Makler verlangen, mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist zu beginnen.
Der Makler müsse dabei aber den Kunden davon in Kenntnis setzen, dass das Widerrufsrecht erlischt, wenn er seine Vermittlungsleistung vollständig erfüllt hat. „Und der Verbraucher muss
eine ausdrückliche Erklärung abgeben, dass er vollständig über seine Rechte und die Rechtsfolgen aufgeklärt worden ist“. In diesem Fall habe der Makler bereits mit der Übermittlung der Verkäuferdaten den „tauglichen Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages“ erbracht. Das heißt: Der Verbraucher kann dann nicht einfach mit dem Verkäufer einen Vertrag abschließen, den Makler dabei umgehen und so die Provision vermeiden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der PiCasa Immobilien
Die in unserem Exposé enthaltenen Angaben beruhen auf den Angaben des Verkäufers.
Wir bemühen uns, möglichst genaue Angaben über Objekt und Vertragspartner zu erhalten, eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir jedoch nicht übernehmen.
2. Mit Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit aufgrund des umseitigen Angebots bzw. Rückfragen und Besichtigungen sowie Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer wird der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten geschlossen.
Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und
dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits
die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
Ist dem Auftraggeber unser Angebot zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so ist
er verpflichtet, in angemessener Frist uns dies schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen
auch zu belegen.
Mit Abschluss eines durch unseren Nachweis oder durch unsere Vermittlung zustande gekommenen Kaufvertrages ist eine Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision (zzgl. MwSt. in Höhe von 19%) fällig und am Tage des notariellen Kaufabschlusses zahlbar. Sofern keine Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze: a) Bei Kaufverträgen: Im Inland 5% (bei Objektwert unter EUR 100.000,- beträgt die Mindestprovision EUR 5.000,-). Im Ausland 5,9% (bei Objektwert unter EUR 100.000,- beträgt die Mindestprovision EUR 9.900,-). b) Bei Miet- und Pachtverträgen: Im privaten Bereich zwei Monatsmieten; bezogen auf die Nettomiete; im gewerblichen Bereich drei Monatsmieten bezogen auf die Bruttomiete abzüglich der Energiekosten. c) Bei Verträgen von Grundstücken auf Erbpacht: 4% auf den Kapitalisierungsanteil zuzüglich sechs Nettomonatspachten. d) Im Übrigen gelten die ortsüblichen Provisionssätze.
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald auf Grund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Kaufvertrag zustande kommt. Darauf gründet sich eine Verpflichtung, uns unverzüglich mitzuteilen, wenn und eventuell zu welchen Bedingungen ein Vertrag über ein von uns angebotenes Objekt zustande gekommen ist.
Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst, ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solchen natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.
Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Kaufvertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder auf Grund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.
Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner darf ohne unsere Zustimmung nicht erfolgen. Von direkten Verhandlungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Kaufinteressenten und dem Verkäufer sind wir unverzüglich zu unterrichten.
Wir haben Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung
oder Abschrift des Kaufvertrages, soweit diese für Fälligkeit der Maklerprovision
bedeutsam ist.
Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme grob fahrlässigen Handels, ausgeschlossen.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch,
wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist.
Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien ist, soweit zulässig, ausschließlich der Sitz des Maklers.
Sendenhorst, 14.02.2014/17.06.2018
Impressum
PiCasa Immobilien Service Vermittlung-Beratung-Betreuung
Auf dem Bült 54, 48324 Sendenhorst
+49(0)2526-9372007
info@picasa-immobilien.de
Rechtliche Angaben
Gesetzlicher Vertreter:
Geschäftsführer Ingo Vaters
USt-IdNr.:
54705213895
Gewerbeerlaubnis gem. §34c GewO wurde erteilt durch:
Gewerbeamt Stadt Sendenhorst
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Kreisbehörde Warendorf
AGB
Verbraucherinformationen
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.
Der Anbieter nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.