Darf Kally bei dir ankommen?
500 €
Verantwortungsvoll Tiere vermitteln
Kaufe Tiere nie aus Mitleid oder auf offener Straße! Du förderst damit Tierleid, riskierst Strafen und hohe Folgekosten. Halte dich stets an unsere Tipps und nutze unseren Musterkaufvertrag.
Weitere Informationen & Tipps- Art Mischlinge
- Alter jünger als 12 Monate
- geimpft und gechipt Ja
- Behördliche Erlaubnis Ja
Beschreibung
46354 Südlohn. Leider muss unser Kally sein neues Zuhause wieder verlassen. Dabei ist er ein richtiger Traumhund, der so gerne bei seinen Herzensmenschen ankommen möchte. Uns erreichte jetzt folgendes Update:
Kally hatte sich in der kurzen Zeit schon gut eingewöhnt. Er ist Menschen gegenüber offen und zutraulich, wenn man ihm sein Tempo lässt. Wenn man Kally nicht gleich ‚überfällt‘ und auf seine Zustimmung wartet, genießt er die Streicheleinheiten, der kleine Kuschelbär. Kally liebt die Nähe seiner Bezugspersonen und mag gerne in ihrer Nähe schlafen. Dann aber möchte er auch gerne in Ruhe gelassen werden. Das setzt voraus, dass man seine Privatsphäre akzeptiert. Da kleine Zweibeiner das oft nicht verstehen können, sehen wir Kally eher in einem neuen Zuhause ohne kleine Kinder. Längere Autofahrten machen Kally gar nichts aus und er kann auch mittlerweile mal allein zu Hause bleiben.
Kally ist sehr gelehrig und freut sich, wenn er etwas lernen kann. Gerne holt er sich dabei ein Leckerli ab. Der Rückruf funktioniert schon gut und Kally ist stubenrein. Spazieren geht der hübsche Rüde sehr gerne, am liebsten bei Sonnenschein und ohne Regenwetter. An der Leine läuft der Junghund sehr passabel. Wenn ihm andere Hunde entgegenkommen, wird er manchmal etwas ungeduldig, weil er sie unbedingt begrüßen möchte. Kally spielt und tobt sehr gerne mit ihnen und weiß sich auch zurückzunehmen.
Kally ist etwa 34 cm groß und wird auch nicht mehr sehr viel wachsen. Die Größe macht ihn zu einem idealen Begleiter für Ausflüge und Unternehmungen.
Er reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht mit einem EU-Heimtierausweis in sein neues Zuhause. Kally wird nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt.
https://youtu.be/kWTYAaabli0
Rechtliche Angaben
Angaben gemäß § 5 TMG:
Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.