Charmantes Einfamilienhaus mit großzügigem Wohnbereich, Anbau, Garten und Potenzial in ruhiger Lage
299.000 €
- Terrasse
- Einbauküche
- Badewanne
- Keller
- Garage/Stellplatz
- Garten/-mitnutzung
Weitere Informationen
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Dieses charmante Einfamilienhaus mit ca. 141 m² Wohnfläche befindet sich in ruhiger Wohnlage von Winsen (Aller) in der beliebten Kantstraße. Es bietet mit 4 Zimmern, einem großzügigen Wohnzimmer mit angrenzendem Essbereich und separater Küche viel Raum für Familien oder Paare mit Platzbedarf.
Das gepflegte Haus steht auf einem 787 m² großen Grundstück mit schönem Garten, Gartenhaus, kleiner Garage und sonniger Holzterrasse. Der Ursprungsbau ist teilunterkellert, während die Anbauten aus den Jahren 2004 (Küche) und 2014 (Wohnzimmer & Hauseingang) nicht unterkellert sind.
# Ausstattung
Das Haus wurde über die Jahre stetig modernisiert:
2004: Erneuerung der Elektrik und Wasserleitungen, sowie Anbau des Küchentrakts
2014: Großzügiger Wohnraumanbau mit neuem Eingangsbereich und viel Tageslicht
2023: Neue Gaszentralheizung
Die helle Einbauküche ist im Kaufpreis enthalten und in gutem Zustand. Das Wohnzimmer ist mit großen Fensterfronten zur Terrasse ausgestattet und schafft ein luftiges, offenes Wohngefühl. Das Bad im Obergeschoss ist renovierungsbedürftig, bietet aber viel Potenzial zur Modernisierung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen kleinen Raum im Eingangsbereich zu einem Gäste-WC umzubauen.
Ein gepflegter Garten mit viel Platz für Spiel, Erholung oder Hobbygärtner rundet das Angebot ab.
# Weitere Angaben
Garagen/Stellplätze: 2
Verfügbar ab: 15.08.2025
Objektzustand: gepflegt
Qualität der Ausstattung: Standard
Bodenbelag: Dielen, Laminat, Linoleum
Kaufpreis pro m²: 2.120,57 €
Käuferprovision: 5 % zzgl. gesetzl. MwSt.
Grundstücksfläche: ca. 797 m²
Balkon-/Terrassenfläche: ca. 20 m²
# Lagebeschreibung
Das Haus liegt ruhig und familienfreundlich in der Kantstraße in Winsen (Aller). Die Nachbarschaft ist geprägt von Einfamilienhäusern mit gepflegten Gärten – hier wohnt man naturnah und dennoch mit guter Anbindung.
Winsen (Aller) bietet eine hervorragende Infrastruktur mit Supermärkten, Schulen, Kitas, Ärzten und Restaurants. Die reizvolle Landschaft der Südheide lädt zu ausgedehnten Spaziergängen, Fahrradtouren und Naturerlebnissen ein. Die Nähe zu Celle (ca. 15 Autominuten) macht den Standort auch für Pendler attraktiv.
# Sonstiges
Das Haus steht ab sofort zur Verfügung.
Die Übergabe erfolgt nach Absprache.
Besonderheiten:
Gasheizung neu in 2023
Teilunterkellerung im Altbau
Zwei Anbauten (2004 + 2014)
Renovierungsbedarf im Bad OG
Gartenhaus & Garage
Gäste-WC möglich
Dieses Haus vereint solides Wohnen mit Entwicklungspotenzial – ideal für Käufer, die Wohnkomfort schätzen und Gestaltungsfreiraum nutzen möchten.
Verbraucherinformation
Für unsere Maklerkunden gemäß § 312d BGB i.V.m. Art. 246 a § 1 EGBGB sowie Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
# Energie
Energieausweis: Energiebedarfsausweis
Wesentliche Energieträger: Gas
Endenergiebedarf: 198,00 kWh(m²*a)
Energieeffizienzklasse: F
Ausstellungsdatum: 13.06.2025
Gültig bis: 2035-06-11
Wärmeerzeuger von 2023
Baujahr (gemäß Energieausweis): 1963
Letzte Modernisierung: 2020
Heizungsart: Zentralheizung
Wesentliche Energieträger: Gas
Anbieter-Objekt-ID: 0131
Rechtliche Angaben
Firma: Schlossgarten Immobilien GmbH
Vertretungsberechtigter: Geschäftsführer: Steffen Müller
Strasse: Mühlenstraße 8a
PLZ/Ort: D-29221 Celle
Telefon: 015237714174
E-Mail: info@schlossgartenimmobilien.de
Homepage: www.schlossgartenimmobilien.de
Handelsregister: Amtsgericht Lüneburg
Handelsregisternummer: HRB210797
Online-Streitbeilegung: Verbraucherinformation zur Online-Streitbeteiligung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeteiligung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht verpflichtet, an einem Streitbeteiligungsverfahren teilzunehmen und nehmen daran auch nicht teil.
Weiteres: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schlossgarten Immobilien GmbH
1. Aufgaben
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Inhalt eines Angebots beruht auf Informationen des Auftraggebers. Die Objektangaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
2. Weitergabe und Kontaktaufnahme
Weitergabe von Exposés und anderen Dokumenten sowie Informationen vom Auftraggeber an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Schlossgarten Immobilien GmbH. Wird die Zustimmung erteilt, so ist der Vertragspartner verpflichtet, den Dritten darüber aufzuklären, dass Maklerleistungen, die der Dritte nach Erhalt der Dokumente oder Informationen vom Auftragnehmer in Anspruch nimmt, bei ihm eine Provisionspflicht im Falle des Zustandekommens des Hauptvertrages auslösen. Erhält der Auftraggeber Kenntnis von einem Interessenten, sind dessen Kontaktdaten unverzüglich an den Makler weiterzugeben. Nur der Makler ist berechtigt, den weiteren Kontakt herzustellen. Bei direkten Verhandlungen der Beteiligten ist auf uns Bezug zu nehmen. Nimmt der Auftraggeber dennoch selbst Verhandlungen mit einem Dritten bzw. Interessenten auf, so handelt er vertragswidrig. Ein solches Handeln kann Schadensersatzansprüche gegenüber dem Makler auslösen.
3. Benachrichtigung
Ist dem Auftraggeber das Angebot/Objekt bzw. die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Zugang des Angebotes, schriftlich mitzuteilen. Im Falle der Unterlassung dieser Mitteilung kann er sich in Höhe vergeblich aufgewendeter Kosten, die der Makler in Unkenntnis der Vorkenntnis des Auftraggebers eingegangen ist, regresspflichtig machen.
4. Honorarhöhe
Das Honorar beträgt die Höhe der vereinbarten Provision, fällig bei Vertragsabschluss. Optionen, Vorkaufs- und Erbbaurechte werden auf gleicher Basis hälftig bewertet. In Zweifelsfällen bzgl. der Honorarhöhe gilt der im Angebot angegebene Betrag als Rechnungsgrundlage oder, falls fehlend, das ortsübliche Maklerhonorar.
5. Honoraranspruch
Unser Honorar entsteht für die Vermittlung und/oder den Nachweis eines Objektes/ einer Geschäftsgelegenheit oder eines Käufers/Mieters und ist fällig und verdient bei Vertragsabschluss. Der Honoraranspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird, schließlich, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Dies beinhaltet den Kauf/die Miete weiterer Objektflächen, sowie die Anmietung/den Erwerb nachbarschaftlicher Objekte des nachgewiesenen. Eine Anmietung des nachgewiesenen Objektes ohne den Abschluss eines Vertrages (Verzögerung, Aufschiebung, Unterlassung) gilt durch den Einzug/Nutzung als Vertragsvollzug und berechtigt ab Einzug/Nutzung zu vollem Honoraranspruch. Der Honoraranspruch entsteht auch bei Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch bei Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Der Anspruch auf Honorar bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag rückgängig gemacht oder infolge von Anfechtung oder aus sonstigem Rechtsgrund hinfällig oder für unwirksam erklärt wird. Dies betrifft auch die Auflösung infolge aufschiebender Bedingungen. Dabei ist der Vertragsteil zur Zahlung des Gesamthonorars verpflichtet, bei dem der Grund der Aufhebung des Vertrages liegt. Bei Gemeinschaftsgeschäften gilt der jeweils höhere Honorarsatz. Abwicklung und Bezahlung des Honorars erfolgt über uns.
6. Maklervertrag
Unsere Verpflichtungen ergeben sich im Übrigen aus den Vorschriften des BGB über den Maklervertrag.
8. Nebenabreden
Änderungen, Ergänzungen, mündliche Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrags haben nur Gültigkeit, wenn Sie schriftlich getroffen werden: die Einhaltung der Schriftform ist unabdingbare Wirksamkeitsvoraussetzung.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand?Erfüllungsort und Gerichtstand ist für beide Seiten Celle.
10.Inhalt der Internetpräsenz Schlossgarten Immobilien GmbH übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereit-gestellten Informationen die Bereitstellung der Informationen wird durch die angeschlossene/-n, selbstständige/-n Lizenzmakler/-in - die ebenfalls keinerlei Gewähr für die Richtigkeit übernehmen - auf Grundlage der Daten, die ihnen die Eigentümer/-in der jeweiligen Objekte zur Verfügung gestellt haben, dargestellt. Haftungsansprüche gegen Schlossgarten Immobilien GmbH welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern von der jeweiligen Maklerin/des jeweiligen Maklers, kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.?Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die im Objekt genannte Maklerin/Makler behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
11. Salvatorische Klausel?Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, falls einzelne Vorschriften davon sich als unwirksam erweisen.
Celle, 01.11.2022
Verbraucherinformationen
Verbraucherinformation
Für unsere Maklerkunden gemäß § 312d BGB i.V.m. Art. 246 a § 1 EGBGB sowie Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
1. Wesentliche Eigenschaften der Maklerleistung
Der Maklervertrag verpflichtet die Schlossgarten Immobilien GmbH zum Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder zur Vermittlung eines Vertrages (z. B. Kauf-, Miet-, Pachtvertrag usw.) über eine Immobilie (z. B. unbebautes/bebautes Grundstück) als Gegenleistung für die Zahlung des Maklerhonorars („Maklercourtage“) durch den Maklerkunden. Die Schlossgarten Immobilien GmbH wird durch den Maklervertrag zu intensiven Nachweis- oder Vermittlungsbemühungen verpflichtet. Dies beinhaltet neben der Auswertung des vorhandenen Bestandes auch, individuell nach einem geeigneten Vertragspartner zu suchen. Im Allgemeinauftrag, d.h. ohne Ausschließlichkeit in der Beauftragung des Maklers, erfüllt die Schlossgarten Immobilien GmbH ihre allgemeine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit, die im Wesentlichen auf die Auswertung des vorhandenen Bestandes (Bestandsdatei) ausgerichtet ist, ohne hierbei eine Verpflichtung zu werblichen Aktivitäten zu haben.
2. Identität des Unternehmers, ladungsfähige Anschrift und Adressat für Beschwerden
Schlossgarten Immobilien GmbH?Geschäftsführer: Steffen Müller?Handelsregister: HRB 210797; Amtsgericht Lüneburg?Genehmigung nach § 34 c GewO durch die Stadt Celle?Sitz der Gesellschaft: Mühlenstraße 8A, 20221 Celle
Kontakt:?Telefon: 015237714174?E-Mail: info@schlossgartenimmobilien.de?Internet: www.schlossgartenimmobilien.de
3. Maklercourtage
Die Maklercourtage kann aufgrund der Beschaffenheit der Maklerleistung im Voraus nicht benannt werden. In der Regel wird sie als ein Bruchteil des wirtschaftlichen Wertes des vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrages bzw. als ein Vielfaches der Monatsmiete/-pacht berechnet. Sie orientiert sich grundsätzlich an der Ortsüblichkeit.
4. Zahlungs- und Leistungsbedingungen
Die Schlossgarten Immobilien GmbH beginnt unverzüglich nach Abschluss des Maklervertrages mit der Erbringung der von ihr geschuldeten Dienstleistung. Die Maklercourtage ist fällig und zahlbar mit Wirksamkeit des nachgewiesenen Vertrages. Die unter Ziffer 1 beschriebenen Maklerleistungen werden bis zum Eintritt des Erfolges (wirksamer Abschluss des angestrebten Vertrages) oder bis zum Wirksamwerden einer Kündigung des Maklervertrages erbracht.
5. Laufzeit des Maklervertrags
Die Laufzeit des Maklervertrages und dessen Kündigungsmöglichkeiten ergeben sich aus der individuell geschlossenen Vereinbarung und den gesetzlichen Regelungen.
Stand November 2022