Bona Parkettschleifmaschine FlexiDrum 200 / K&T Randy
1.849 €
Beschreibung
!! ACHTUNG PROFIS !! !! INDUSTRIEARTIKEL !!
Gebrauchtes Parkettschleifmaschinenset bestehend aus Parkettschleifmaschine, Fabrikat Bona, Typ FlexiDrum 200 mit Zentrifugalwalze sowie Rand- und Treppenschleifer, Fabrikat K&T, Typ Randy.
Die Universellen
FlexiDrum 200
BESCHREIBUNG
Die Walzenschleifmaschine Bona Drum 250 eignet sich hervorragend für nahezu alle Schleifarbeiten. Aufgrund ihrer Wendigkeit und ihres geringen Gewichtes wird sie bevorzugt bei kleineren und verwinkelten Flächen eingesetzt. Das Schleifband kann leicht gewechselt werden und wird aufgrund der sich ausdehnenden Gummisegmente perfekt auf der Schleifwalze gehalten.
HIGHLIGHTS
Robuste und leistungsfähige Walzenschleifmaschine
Leistungsstarker 2,2 kW Motor
TECHNISCHE DATEN
Netzanschlus 230 Volt
Leistungsaufnahme 2,2kW
Absicherung16 A
Schleifwalzenbreite 200 mm
Schleifwalzendrehzahl 2100 1/min
Schleifhülsenabmessung200x551mm
Motorgeschwindigkeit27501/min
Arbeitsbreite 200 mm
Staubaustrit < 2 mg/m²Luft
Maschinengewicht 65,5kg
Randy
BESCHREIBUNG
Für Ränder, Treppen und kleinere Flächen.
Randy sticht in Vielseitigkeit und Qualität hervor. Die Maschine ist für das einfache und schnelle Schleifen von Ecken, Treppen und Randbereichen konzipiert. Durch Ihre ergonomische Formgebung ist sie hervorragend für die vorstehend genannten Arbeitsaufgaben geeignet.
HIGHLIGHTS
Leistungsstarker Motor 1 kW
Kompakte Bauweise
Ergonomische Formgebung
Exakte Führung
Hervorragende Saugleistung
Hoher Sicherheitsstandard
Kurzer Vorsatz (13cm) besonders für Treppen und schwer zugängliche Stellen geeignet
TECHNISCHE DATEN
Netzanschluss230 Volt
Leistungsaufnahme1050Watt
Vorsatzlänge130mm
Motordrehzahl (Normalbelastung) 900
LIEFERUMFANG: wie abgebildet einschl. Staubsäcke
NEUPREIS: FlexiDrum 4795,00 Euro // NEUPREIS: K&T Randi 1150,00 Euro
ZUSTAND: Werkstattgeprüft und voll funktionstüchtig
Versand ist möglich
Rechtliche Angaben
Verwaltung :
Erdt Baumaschinen
Jutta Erdt
Lindnerstr. 188
46149 Oberhausen
Telefon Verkauf : 0208 - 6070855 ( Mo- Fr 8.00-16.45 )
Abholungen sind nur nach telefonischer Absprache möglich!
EU - Online - Streitbeilegungs - Plattform : http://ec.europa.eu//consumer/odr/
Nachstehend unsere AGB & Datenschutzerklärung
AGB
1. Allen Lieferungen und Leistungen der Firma ERDT-Baumaschinen aufgrund von Onlinebestellungen über das Internet oder andere Onlinedienste liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von ERDT-Baumaschinen, sowie der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
2. ERDT-Baumaschinen wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als vier Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Käufer im Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des Kaufpreises und umfasst lediglich den Ersatz unmittelbaren Schadens, also insbesondere nicht Ersatz des entgangenen Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche des Käufers - insbesondere auf Lieferung - sind ausgeschlossen.
3. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden an ERDT-Baumaschinen trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei ERDT-Baumaschinen in Oberhausen.
4. Rechnungen von ERDT-Baumaschinen sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum ist ERDT-Baumaschinen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, es sei denn, dass
ERDT-Baumaschinen höhere Verzugszinsen oder der Käufer eine geringere Belastung der Firma ERDT-Baumaschinen nachweist, ohne dass es der vorherigen Mahnung bedarf. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5 Die Gewährleistungsfrist durch ERDT-Baumaschinen beträgt für Neuprodukte bei privaten Verbrauchern zwei Jahre und bei gewerblicher Nutzung ein Jahr ab Erhalt der Ware. Bei Gebrauchtprodukten beträgt die Gewährleistungsfrist bei privaten Verbrauchern ein Jahr. Bei berechtigten Beanstandungen wird ERDT-Baumaschinen die Ware nach ihrer Wahl reparieren oder umtauschen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf Minderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag zu. Die Gewährleistung für Mängel bei Geräten ist auf Nachbesserung beschränkt. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind sämtliche Verschleißteile, Leuchtmittel und aufladbare Akkus.
6. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der ERDT-Baumaschinen aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen im Eigentum von ERDT-Baumaschinen. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die ERDT-Baumaschinen gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, ERDT-Baumaschinen alle im Rahmen einer Rechtsverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
7. ERDT-Baumaschinen ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
8. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Oberhausen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand Oberhausen / Rheinl
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