Bezugsfrei/Vacant: Altbauwohnung im Flughafen-Karree Neukölln

325.000 € VB

  • Wohnfläche 55 m²
  • Zimmer 2
  • Schlafzimmer 1
  • Badezimmer 1
  • Etage 1
  • Verfügbar ab September 2024
  • Wohnungstyp Etagenwohnung
  • Baujahr 1930
  • Hausgeld 160 €
  • Provision Mit Provision
  • Einbauküche
  • Altbau
  • Keller
  • Garten/-mitnutzung

Standort

Lichtenrader Straße 15, 12049 Berlin - Neukölln

Beschreibung

Die Wohnung liegt im Flughafen Karree Neukölln in einem Altbau
aus dem Jahr 1930. Der praktische Grundriss ermöglicht eine per-
fekte Ausnutzung der Wohnfläche und biete eine großzügige Kü-
che mit Essbereich, ein Tageslichtbad und zwei große Räume zur
Straßenseite als Wohn- bzw. Schlafzimmer. Gegenüber dem Ob-
jekt liegt eine Baulücke, welche als Kinderspielplatz genutzt wird.
Dadurch gelangt viel Licht bereits in die erste Etage des Mehrfami-
lienhauses und schafft somit eine angenehme Wohnatmosphäre.
Das komplette Mehrfamilienhaus und die Wohnung wurde in den
letzten Jahren umfassend saniert und modernisiert.

Überblick:
- Die Abwasserfallrohre wurden im Jahr 2008/9 im ganzen
Haus erneuert
- Grundsanierung der Wohnung im Jahr 2014
- Komplette Elektroinstallation neu erstellt.
- Alle Fenster auf der Straßenseite durch dreifach verglaste
Kunststofffenster ersetzt.
- Heizkörper der gesamten Wohnung durch Flachheizkörper
(im Bad Röhrenheizkörper) ersetzt.
- Bad und Küche komplett neu erstellt
- Dielen in beiden Zimmern und Küche abgezogen und la-
ckiert. Im Flur Laminat verlegt.
- Alle Wände und Decken verspachtelt und gestrichen. In
Bad (soweit nicht gefliest) und Küche
- (soweit nicht gefliest) mit Latexfarbe gestrichen.
- Wohnungseingangstür durch Metalleinlage verstärkt und
mit Querriegelschloss versehen.
- Den hölzernen Kellerverschlag durch Leichtbetonwände
und feuerhemmende Tür ersetzt.
- Beleuchtung (Stromversorgung aus der Wohnung) und Flie-
senboden eingebaut.

Hinweis: In der letzten EV vom 15.12.2023 beschloss die EV den
Anbau von Balkonsträngen im Innenhof für alle Wohnungen ohne Balkon zu genehmigen. Die Genehmigung durch das Bauamt und die Zustimmung aller Eigentümer des jeweiligen Strangs ist Voraussetzung für den Bau. Die Hausgemeinschaft ist von allen Kosten (auch Folgekosten) freigestellt. In Aufgang Nr. 15 sind einige der Eigentümer interessiert.

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