Standort
Beschreibung
Dieses attraktive Grundstück bietet Ihnen neben einem atemberaubenden Bergblick, auch eine sonnige Lage, die das ganze Jahr über für eine angenehme Atmosphäre sorgt. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre individuellen Wohnträume zu verwirklichen. Die Lage des Grundstücks ist ideal für Naturliebhaber und Familien, die Ruhe und Erholung suchen, aber dennoch die Nähe zu urbanen Annehmlichkeiten schätzen. Starten Sie jetzt Ihr Traumprojekt!
Das angebotene Grundstück bietet eine hervorragende Gelegenheit für handwerklich versierte Käufer, welche auf der Suche nach einem spannenden Herzensprojekt sind. Der Altbestand benötigt eine umfassende Sanierung. Dies bietet eine ideale Chance das Gebäude nach eigenen Vorstellungen zu gestalten und den modernen Standards anzupassen. Alternativ kann der Altbestand abgerissen werden. Das Grundstück eignet sich ideal zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus. Verwirklichen Sie Ihren Traum vom Eigenheim!
**Lagebeschreibung:**
Willkommen in Saaldorf, einem charmanten Ort im malerischen Bayern. Der Ort bietet Ihnen eine perfekte Kombination aus Naturnähe und urbanem Leben. Eingebettet in eine idyllische Landschaft, profitieren Sie hier von der unmittelbaren Nähe zu den Alpen, die zu zahlreichen Freizeitaktivitäten wie Wandern, Radfahren und Skifahren einladen. Die Lage von Saaldorf ist besonders attraktiv für all jene, die die Vorzüge der Stadt schätzen, ohne auf die Ruhe und Erholung der Natur verzichten zu wollen. Nur wenige Kilometer entfernt befindet sich die Städte Freilassing und Salzburg, welche eine Vielzahl an kulturellen Angebote, Einkaufsmöglichkeiten und gastronomische Highlights bieten. In Saaldorf befindet sich ein Kindergarten, wie auch eine Grundschule. Neben einem kleinen Dorfladen, welcher die Bedürfnisse des alltäglichen Lebens abdeckt, finden sich auch mehrere Restaurants. Eine Allgemeinmedizinerin hat Saaldorf ebenfalls zu bieten. Eine größere Auswahl an Ärzten und Einkaufsmöglichkeit bietet neben Surheim auch die Kleinstadt Freilassing. Beide Orte sind nur ca. 5 Minuten mit dem Auto entfernt. Saaldorf ist ein beliebter Wohnort. Besonders für diejenigen, die ein harmonisches Leben in der Natur mit den Annehmlichkeiten der Stadt verbinden möchten. Lassen Sie sich von der wundervollen Lage und der Lebensqualität in Saaldorf begeistern!
Baujahr Altbestand: 1938
Rechtliche Angaben
Impressum
Versicherungs- & Finanzmakler, Finanzfachwirt (FH)
Helmut Ratzesberger
Hermannstädter Str. 2
83395 Freilassing
Tel.: 08654/66587
Fax: 08654/69280
E-Mail: info@ratzesberger.de
Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Helmut Ratzesberger (Anschrift wie oben)
Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Gewerbeordnung, Aufsichtsbehörde: Landratsamt BGL Salzburger Str. 64 83435 Bad Reichenhall
Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (Versicherungsmakler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (Finanzanlagenvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (Immobiliardarlehensvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info):
Registrierungs-Nr. D-ADQ6-L9ZSO-01 (für § 34d GewO)
Registrierungs-Nr. D-F-155-BE9D-41 (für § 34f GewO)
Registrierungs-Nr. D-W-155-QH1S-94 (für § 34i GewO)
Beschwerdeverfahren via Online Streitbeilegung für Verbraucher (OS): ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
Berufsbezeichnung
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Berufskammer
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Berufsrechtliche Regelungen
- § 34c Gewerbeordnung (GewO)
- § 34d Gewerbeordnung (GewO)
- § 34f Gewerbeordnung (GewO)
- § 34i Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und - beratung (VersVermV)
- Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
- Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter nur bedingt berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Anbieter werden diese Aspekte aktuell nicht in der Beratung berücksichtigt. Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.