Australien Shepherd Hündin red Merle blaue Augen
850 €
Verantwortungsvoll Tiere vermitteln
Kaufe Tiere nie aus Mitleid oder auf offener Straße! Du förderst damit Tierleid, riskierst Strafen und hohe Folgekosten. Halte dich stets an unsere Tipps und nutze unseren Musterkaufvertrag.
Weitere Informationen & Tipps- Art Weitere Hunde
- Alter 12 Monate oder älter
- geimpft und gechipt Ja
- Behördliche Erlaubnis Ja
Beschreibung
Shanxi, Australian Shepherd, merle-rot mit zwei blauen Augen.
Sie ist 3 Jahre alt (geboren am 15.08.2021).
Sie ist anfangs ängstlich, wird aber schnell Fortschritte machen.
Sie ist etwas dominant gegenüber Artgenossen, aber ich schaffe es, sie trotzdem in eine Gruppe zu bringen, indem ich gut auswähle, mit wem.
Sie ist momentan im Duo mit einer Hündin, die mehr Charakter hat als sie, und sie geht in einer Vierergruppe aus (3 Hündinnen + 1 Rüde), alle Australian Shepherds.
Sie kennt keine kleinen Hunde oder Katzen.
Sie hat eine aktuelle Impfung und auch die Tollwutimpfung (gemacht am 11.09.2023, also gültig bis zum 11.09.2024).
Sie hat keinen Hütetrieb ist eher die Show Linie. Dennoch mag sie Art rechte Beschäftigung und gerne ein ländliches, ruhiges, aber dennoch aktives Leben.
Rechtliche Angaben
Französische Hunde in Not - Sans Famille gUG (haftungsbeschränkt)
Geschäftsführerin/Vertretungsberechtigt: Nina Jüttner
Obere Karspüle 1
37073 Göttingen
Telefon: 0151 46687203
Email: *sansfamille@web.de*
Gerichtsstand: Göttingen
Die Französische Hunde in Not - Sans Famille gUG (haftungsbeschränkt) ist in das Handelsregister AG Göttingen unter der Registernummer HRB 206896 eingetragen.
Das Finanzamt Göttingen hat die Französische Hunde in Not - Sans famille gUG (haftungsbeschränkt) nach §§ 51 ff. AO anerkannt.
Die „Französische Hunde in Not - Sans Famille gUG (haftungsbeschränkt)“ hat die Genehmigung der Veterinärbehörde Göttingen nach § 11 Abs. 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz. Aufsichtsbehörde ist das Veterinäramt Göttingen.
Der Fahrer, der für die Französische Hunde in Not - Sans Famille gUG (haftungsbeschränkt) fährt, hat den Befähigungsnachweis für Fahrer und Betreuer gemäß Art. 17 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005