Argos sucht seine Menschen
500 €
Verantwortungsvoll Tiere vermitteln
Kaufe Tiere nie aus Mitleid oder auf offener Straße! Du förderst damit Tierleid, riskierst Strafen und hohe Folgekosten. Halte dich stets an unsere Tipps und nutze unseren Musterkaufvertrag.
Weitere Informationen & Tipps- Art Mischlinge
- Alter 12 Monate oder älter
- geimpft und gechipt Ja
- Behördliche Erlaubnis Ja
Beschreibung
29413 Wallstawe. Traumhund Argos sucht seine Familie. Argos ist 2,5 Jahre, wiegt ca. 30 kg und hat eine Schulterhöhe von ca. 60 cm,
Argos ist ein sehr aktiver Hund, läuft gut an der Leine, liebt es im Auto mitzufahren und geht es ans Wasser, ist er in seinem Element. Er liebt es mit anderen Hunden etwas zu unternehmen oder mit ihnen über das Grundstück zu toben. Fremde Hunde sind auch ok, allerdings lässt er sich nicht gerne von ihnen anstänkern. Nach einer Eingewöhnungszeit bewacht er sein Grundstück und lässt Fremde nur rein, wenn seine Menschen dabei sind.
Argos hat bisher mit 3 Katzen zusammengelebt. Wild lebende Katzen findet er jedoch interessant. Pferde kennt er auch.
Er kann gut allein bleiben, würde aber liebe immer Gesellschaft haben – egal ob Mensch oder Tier.
Aufgrund seiner Optik und seinem Verhalten können wir nicht ausschließen, dass Argos Hüte- und/oder Herdenschutzeigenschaften mitbringt. Daher suchen wir für ihn ein erfahrenes Zuhause, dass bereits Erfahrungen mit diesen Eigenschaften gemacht hat oder dazu bereit ist, sich mit diesen auseinander zu setzen und vor allem die optimalen Bedingungen mitbringt. Man sollten daher eher ländlich leben, ein gut eingezäunter Garten wäre toll und hundefreundliche Nachbarn.
Der Besuch einer guten Hundeschule, wäre für ihn ein Highlight, da er die Gesellschaft von anderen Hunden liebt und auch gerne neue Sachen lernt. Das macht nicht nur Argos Spaß, sondern stärkt auch die Bindung zwischen Hund und Mensch.
Argos ist kastriert, gechipt, geimpft und wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt. Seinen EU-Heimtierausweis bringt er mit.
Argos kann gerne auf seiner Pflegestelle besucht werden.
Rechtliche Angaben
Angaben gemäß § 5 TMG:
Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.