Anwesen mit 11 Wohneinheiten, Stallungen, Reitplatz und wunderschönem Blick ins Auetal
1.050.000 €
- Wohnfläche 810 m²
- Zimmer 31
- Grundstücksfläche 9.000 m²
- Baujahr 1936
- Provision Mit Provision
- Balkon
- Terrasse
- Aktuell vermietet
Standort
Beschreibung
# Objektbeschreibung
Das angebotene Anwesen umfasst das Haupthaus mit sechs Wohneinheiten aus dem Jahr 1936, welches Mitte der Neunziger saniert wurde. Im Jahr 2023 wurden das gesamte Erdgeschoss renoviert und die Bäder erneuert. Zusätzlich gibt es ein Reihenmittelhaus mit ca. 142 m² und ein weiteres Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten. Der Hof bietet reichlich Abstellmöglichkeiten, einige Garagen und Hallen sind vermietet, sowie zahlreiche Außenstellplätze.
Ein besonderes Highlight ist der Reitplatz und ein kleiner Stall für 3-4 Pferde. Für Pferdeliebhaber bestehen Möglichkeiten zur Erweiterung (zur Zeit ist 1 ha Land mit angepachtet). Die wunderschöne Lage mit Blick ins Auetal macht das Anwesen sowohl als Eigenheim als auch als Anlageobjekt äußerst attraktiv.
Energieausweis ist in Bearbeitung und liegt zur Besichtigung vor.
# Ausstattung
Objekt: Anwesen mit 11 Wohneinheiten, Stallungen und Reitplatz
Kaufpreis: 1.050.000 €
Kaufpreis pro Quadratmeter: 1.296 €/m²
Geschätzte Monatsrate: 3.136 €
Wohnfläche: 810 m²
Grundstücksfläche: 9.000 m²
Zimmeranzahl: 31
Badezimmer: 12
Garage/Stellplatz: 14 Außenstellplätze
Typ: Mehrfamilienhaus
Etagenanzahl: 3
Baujahr: 1995
Modernisierung/Sanierung zuletzt: 2023
Objektzustand: Gepflegt
Ausstattung: Normale Qualität, teilweise gehoben
Derzeit werden Mieteinnahmen von über 70.000.-€ erzielt, wobei weitere Steigerungen in Prozess sind und in absehbarer Zeit auf ca. 80.000.-€ liegen können.
Die Ausstattung ist teilweise gehoben und teilweise von normaler Qualität. Acht der zwölf Bäder wurden in den letzten sechs Jahren erneuert, zwei Wohnungen sind gerade saniert worden, so dass kein wesentlicher Renovierungsstau besteht. Alle Wohnungen sind gut vermietbar und bieten den Mietern eine angenehme Wohnatmosphäre.
Insgesamt handelt es sich bei diesem Anwesen um eine vielseitige Immobilie mit großem Potenzial für verschiedene Nutzungsmöglichkeiten.
# Weitere Angaben
Verfügbar ab: sofort
Objektzustand: gepflegt
Käuferprovision: 4,76 % Käuferprovision inkl. 19 % MwSt.
Provisionshinweis: Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis.Für ein Exposé und weitere Informationen zum Objekt sowie einen Besichtigungstermin füllen Sie bitte die nachfolgenden Angaben im Kontaktformular aus:- vollständiger Name/Anschrift- E-Mail-Adresse- Telefon/Mobilnummer
Grundstücksfläche: ca. 9000 m²
Vermietbare Fläche: ca. 810 m²
Nutzfläche: ca. 500 m²
# Lagebeschreibung
Das Anwesen befindet sich in einer malerischen Lage mit einem wunderschönen Blick ins Auetal. Die Umgebung zeichnet sich durch ihre natürliche Schönheit und Ruhe aus und bietet eine idyllische Umgebung für Natur- und Pferdeliebhaber. Das Auetal ist bekannt für seine grünen Wiesen, sanften Hügel und weitläufigen Landschaften, die zu erholsamen Spaziergängen und Ausritten einladen.
Die Lage bietet zudem eine gute Anbindung an die umliegenden Städte und Gemeinden, was sowohl für Bewohner als auch potenzielle Mieter von Vorteil ist. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, und andere Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind bequem erreichbar.
Insgesamt bietet das Auetal eine harmonische Verbindung von ländlicher Idylle und guter Erreichbarkeit, was diese Lage zu einem attraktiven Standort für Wohn- und Investitionszwecke macht.
# Sonstiges
IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH
Untere Bühlstr. 5, 91338 Igensdorf
Tel.: 01715388422
Email: srverwaltungiad-immobilien.de
IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Anbieter-Objekt-ID: DT-SR0076
Rechtliche Angaben
IAD
Immobilien Agentur Deutschland GmbH
Verwaltung: 0176 14148807 | E-Mail: verwaltung@iad-immobilien.de
Untere Bühlstraße 5 | 91338 Igensdorf
Benno-Strauß-Str. 7b | 90763 Fürth
Tel: 0176 14148800 | E-Mail: h.haenfling@iad-immobilien.de
www.iad-immobilien.de
Handelsregister Amtsgericht Bamberg HRB 7040
Sitz: Igensdorf
Maklererlaubnis nach 34c durch das Landratsamt Forchheim
Steuernummer 216/129/00040
Geschäftsführer: Johann Hänfling
Anmerkungen:
Alle Angaben stammen vom Eigentümer. Für die Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung. Bitte bedenken Sie, dass auch die beste Beschreibung keinen Besichtigungstermin ersetzen kann.
Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz(GwG) gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG.
Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.
Gerne sind wir Ihnen auch bei Fragen zur Finanzierung unter verwaltung@imagde.de behilflich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Sämtliche Angebote erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Sie werden durch den Empfänger* anerkannt, sofern er von diesen Angeboten Gebrauch macht, so z.B. durch Annahme einer Offerte bzw. einer Mitteilung (schriftlich oder mündlich) über das betreffende Objekt/Angebot. *Der besseren Lesbarkeit wird die männliche Form benutzt ohne dass hierdurch eine Diskriminierung erfolgen soll.
1. Angebote:
Das Angebot unserer Lizenzpartner* erfolgt aufgrund der den Lizenzpartnern vom Auftraggeber erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf/Vermietung bleiben vorbehalten.
2. Angebotsweitergabe an Dritte
Die Angebote der Lizenzpartner sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung des jeweiligen Lizenzpartners nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Weitergabe - auch auszugsweise - an Dritte ohne Zustimmung des jeweiligen Lizenzpartners haftet der Weitergebende für die volle Courtage, wenn ein Vertrag zustande kommt.
3. Tätigwerden für den anderen Vertragspartner
Unsere Lizenzpartner sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.
4. Weiteres Geschäft/ anderes Geschäft
Der Provisionsanspruch unserer Lizenzpartner wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande kommt (Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung statt Kauf, u. a.), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht. Das Gleiche gilt, wenn mit dem Käufer bzw. Verkäufer oder dem Mieter bzw. Vermieter ein anderes Geschäft als das beabsichtigte zustande kommt.
5. Vorkenntnis des Angebotsempfängers
Der Empfänger eines Angebots, dem das angebotene Verkaufs- oder Vermietungsobjekt bereits bekannt ist, ist verpflichtet, dies dem Lizenzpartner unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er diese Anzeige, ist er im Falle eines Vertragsabschlusses über das im Angebot nachgewiesene Objekt zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet.
6. Provision
Der Provisionsanspruch der Lizenzpartner besteht und wird fällig, sobald aufgrund des Nachweises bzw. der Vermittlung des Lizenzpartners bezüglich des vom Lizenzpartner benannten Objektes ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet worden ist. Eine Mitursächlichkeit der Tätigkeit des Lizenzpartners ist ausreichend.
Der Provisionsbetrag ist ohne Abzug, sofort nach Rechnungserteilung zu zahlen. Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner. Nach Verzugseintritt sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem Basissatz fällig.
Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der Vertrag aufgrund Eintritts einer auflösenden Bedingung erlischt oder ein Rücktrittsrecht ausgeübt wird, wenn die andere Partei den Rücktritt zu vertreten hat. Wird ein Anfechtungsrecht durch den Angebotsempfänger (den Kunden des Lizenzpartners) ausgeübt, welches nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Partei begründet ist, tritt an Stelle des Provisionsanspruches des Lizenzpartners ein Schadensersatzanspruch gegen den Anfechtenden.
Wird der Vertrag zu anderen als den vom Lizenzpartner ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des vom Lizenzpartner nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch des Lizenzpartners nicht, sofern das zustande kommende Geschäft mit dem vom Lizenzpartner angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.
Entsprechendes gilt auch, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertragstyp infolge unserer Vermittlungstätigkeit geschlossen wird.
7. Provisionssätze
Es gelten die in den Angeboten und Exposés angegebenen Provisionssätze als vereinbart.
Soweit nichts anderes angegeben ist, gilt die ortsübliche Provision gemäß § 653 BGB als vereinbart.
8. Vertragsverhandlungen und Abschluss
Der Lizenzpartner ist berechtigt, beim Vertragsschluss anwesend zu sein. Ein Termin ist dem Lizenzpartner daher rechtzeitig mitzuteilen. Der Lizenzpartner hat des weiteren Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Erfolgen Vertragsverhandlungen und/oder der Vertragsabschluss ohne Anwesenheit des Lizenzpartners, so ist der Kunde verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand als auch die Vertragskonditionen Auskunft zu erteilen.
9. Maklerverträge mit Immobilienbesitzern
Sie können die Lizenzpartner schriftlich oder mündlich beauftragen. Bei mündlichen Maklerverträgen besteht grundsätzlich seitens des Lizenzpartners keine Tätigkeitsverpflichtung. Rechtsverbindliche Makleraufträge benötigen die schriftliche Zustimmung des Lizenzpartners der Firma IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH.
10. Lizenzpartner
Die als Lizenzpartner der Firma IAD Deutschland GmbH tätigen Makler arbeiten grundsätzlich eigenständig. Diese können gegenüber Dritten keine rechtsverbindlichen Erklärungen im Namen von IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH abgeben. Vereinbarungen, die zwischen dem Lizenzpartner und dem Kunden getroffen werden, sind nur zwischen dem Lizenzpartner und der jeweiligen dritten Person (Interessent/ Auftraggeber) vertraglich verbindlich.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Erlangen, ansonsten der Wohnsitz des Kunden.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
13. Verbraucherinformationen:
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur
Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: ec.europa.eu/consumers/odr
14. Widerruf durch Verbraucher/Widerrufsbelehrung
Im Falle eines zu Stande kommenden Vertrages haben Verbraucher das folgende Widerrufsrecht:
Ausübung Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den Lizenzpartnern über die IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH, Untere Bühlstr. 5 in 91338 Igensdorf, Telefon 0911-50716997, Telefax 0911-50716998
E-Mail: verwaltung@imagde.de mittels einer eindeutigen Erklärung - z. B. per Telefon, ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail - über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Muster-Widerrufsformular:
http://www.imagde.de/de/muster_widerrufsformular.php
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Dienstleitung vollständig erbracht haben.
Erlöschen des Widerrufsrechtes
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Sie eine Anfrage zu dem beworbenen Objekt an den Lizenzpartner der IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH senden und dieser die Dienstleistung vollständig erbracht und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem Sie als Verbraucher Ihre ausdrückliche Zustimmung zur sofortigen Ausführung der Dienstleistung gegeben und gleichzeitig bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Lizenzpartner verlieren.
Mir ist bekannt, dass ich bei einer vollständigen Vertragserfüllung durch den von mir beauftragten Makler mein Widerrufsrecht verliere.
Lizenzpartner
der IAD Immobilien Agentur Deutschland GmbH
Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent, sollten Sie eine Anfrage zu diesem Objekt an uns senden, beauftragen Sie uns für Sie tätig zu werden. Wir wollen Ihre Anfrage und Ihr Anliegen umgehend beantworten und wenn Sie wünschen auch kurzfristig einen Besichtigungstermin vereinbaren. Wir weisen daraufhin, dass gemäß Fernabsatzgesetz hiermit ein Vertragsverhältnis nachgewiesen werden kann, und dass bei Vertragsabschlüssen von Kaufverträgen die im Expose ausgewiesene Courtage zu zahlen ist. Widerrufsbelehrung:
Sie können dieses Vertragsverhältnis innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Die Frist beginnt mit Versenden Ihrer Anfrage. Im Falle eines Fernabsatzvertrages erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn ein Kaufvertrag von beiden Seiten, auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wird, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben (§ 312d Absatz 3 BGB).