Alle Augen auf die süße Bitzi
500 €
Verantwortungsvoll Tiere vermitteln
Kaufe Tiere nie aus Mitleid oder auf offener Straße! Du förderst damit Tierleid, riskierst Strafen und hohe Folgekosten. Halte dich stets an unsere Tipps und nutze unseren Musterkaufvertrag.
Weitere Informationen & Tipps- Art Mischlinge
- Alter 12 Monate oder älter
- geimpft und gechipt Ja
- Behördliche Erlaubnis Ja
Beschreibung
81927 München. Bereit für Bitzi? Diese süße Hündin hat uns von Anfang an begeistert und sich super in ihrer Pflegestelle eingelebt. Tag für Tag wird sie mutiger und selbstsicherer. Ein bisschen Leinentraining ist noch angesagt, besonders wenn sie andere Hunde sieht, aber sie ist lernfreudig und kooperativ.
Bitzi ist absolut hundefreundlich und versteht sich mit Hunden aller Größen. Spielen ist ihre Leidenschaft, und sie ist immer aufgeregt, wenn sie neue Spielkameraden trifft. Trotz ihrer lebhaften Natur kann sie auch total gelassen sein. Sie passt sich gut an und ist aufmerksam, was sie zu einem tollen Begleiter für Menschen jeden Alters macht.
Was ihr Gemüt angeht, ist sie ein Schatz: ruhig und ausgeglichen, nichts bringt sie aus der Fassung, nicht mal laute Geräusche wie die Kaffeemaschine oder der Staubsauger. Ihre Freundlichkeit und Zutraulichkeit machen sie zu einem Liebling bei Menschen, Tieren und Kindern. Aktuell lebt sie unter anderem mit einer Katze zusammen.
Auch das Leben in der Stadt macht ihr nicht viel aus, viele Menschen oder das wuselige Stadttreiben, damit kommt sie klar. Bitzi würde sich in einem Zuhause mit einem weiteren Hund wohl fühlen, mag es aber auch eine Einzelprinzessin zu sein. Mit ihrer liebenswerten Art und ihrer Anpassungsfähigkeit können wir sie uns auch in einem Erstbesitzerhaushalt vorstellen und sie wird jeden Tag mehr und mehr zu einem tollen Familienmitglied in jedem Zuhause.
Bitzi ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht und besitzt einen EU-Heimtierausweis. Nach einer positiven Vorkontrolle könnte sie gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in ihr neues Leben starten.
Schenkst du Bitzi ihr Ticket in ihre eigene Familie?
https://einherzfuerstreuner.de/project/bitzi/
Rechtliche Angaben
Angaben gemäß § 5 TMG:
Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.