Gepflegtes Zweifamilienhaus in ruhiger Wohnlage der Stadtheide
449.000 € VB
- Balkon
- Terrasse
- Keller
- Garage/Stellplatz
- Garten/-mitnutzung
Standort
Beschreibung
Zum Verkauf steht ein gepflegtes Zweifamilienhaus in einer ruhigen, etablierten Wohnsiedlung in Paderborn. Das Objekt verfügt über zwei großzügige 4-Zimmer-Wohnungen, jeweils mit eigenem Balkon. Beide Einheiten sind derzeit vermietet und sorgen für sofortige, stabile Mieteinnahmen ab dem ersten Tag.
Die Obergeschosswohnung wurde vollständig saniert und befindet sich in einem modernen, zeitgemäßen Zustand. Die Erdgeschosswohnung ist unsaniert, jedoch gepflegt und funktional – hier besteht zusätzliches Wertsteigerungspotenzial durch eine künftige Modernisierung.
Zur Immobilie gehören ein gepflegter Garten, eine Doppelgarage sowie ein Keller. Das Erscheinungsbild des Hauses ist insgesamt sehr ordentlich und zeigt eine sorgfältige Bewirtschaftung über die Jahre.
Ein solides Renditeobjekt mit stabilem Mietbestand, ansprechender Substanz und Entwicklungspotenzial – ideal für Kapitalanleger, die auf langfristige Wertstabilität in einer nachgefragten Paderborner Wohnlage setzen.
Besichtigungen nach Vereinbarung.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Rechtliche Angaben
Atrium Immobilien Paderborn UG
Postanschrift:
Theodor-Heuss-Straße 17
33102 Paderborn
E-Mail: jan.dirkes@atrium-paderborn.de
Vertreten durch: Geschäftsführer: Jan Dirkes
Eingetragen am Handelsregister:13628
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
DE320691231
Rechtliches
Gewerbezulassung nach § 34c
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Abschluss des Kaufvertrages eine einmalige Maklerprovision in Höhe von 3,57 % inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (19%) aus dem Gesamtentgelt für das Auftragsobjekt an den Makler zu zahlen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Abschluss des Mietvertrags eine einmalige Maklerprovision in Höhe von 2,38 Monatsmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (19%) aus dem Gesamtentgelt für das Auftragsobjekt an den Makler zu zahlen.
Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis einschließlich etwaiger dem Auftraggeber oder Dritten zugutekommender Nebenleistungen des Käufers.
Wird der Kaufpreis nachträglich reduziert, hat dies auf den Provisionsanspruch des Maklers keinen Einfluss.
Die Provision wird bei Vertragsabschluss fällig. Als Vertragsabschluss gilt im Falle des Grundstückserwerbs die Beurkundung des Kaufvertrags. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber auf Grund der Tätigkeit des Maklers zustande kommt. Der einmal entstandene Provisionsanspruch des Maklers wird nicht dadurch hinfällig, dass der Kaufvertrag wieder aufgehoben, angefochten oder sonst wie rückgängig gemacht wird.