⏩ VERMIETE Beamer, Projektor mieten, leihen ⏪
30 €
Beschreibung
Warum teuer kaufen, wenn man günstig mieten kann?
Gerne vermiete ich Ihnen folgendes hochwertiges Multimedia Gerät.
⏩ Beamer BenQ TH681 DLP-Projektor ⏪
- Full HD-Auflösung (1080p)
- Auflösung 1920 x 1020
- Gewicht 2,6 kg
- 3000 Lumen
- Sichtbare Bildfläche 114,3 cm – 762 cm
- 120 Hz x 102 kHz
- diverse Schnittstellen wie z. B. S-Video, VGA, HDMI usw.
- Fernbedienung
❗❗ Keine ausreichend große Wand zur Verfügung um den Beamer zu nutzen? Keine Soundanlage um für die richtige Stimmung zu sorgen? Gerne vermiete ich Ihnen auch die passende Leinwand für In- und Outdoor und eine Soundanlage mit dazu. Schauen Sie sich hierzu meine weiteren Anzeigen an für weitere Informationen. ❗❗
✅ Mietpreise:
30,- € / Tag
54,- € / Wochenende (Fr-So)
22,- € / Tag (ab 8 Tagen Mietzeit)
✅ Kaution:
wird nicht verlangt
✅ Bezahlmöglichkeiten:
EC-Karte, PayPal, Bar
✅ Benötigte Unterlagen:
Gültiger Personalausweis. Dieser wird zur Erstellung des Mietvertrags benötigt.
✅ Kontakt:
Telefonisch, WhatsApp oder per E-Mail
✅ Web:
❗ www.maschinenverleih-dreher.de ❗
Die Vermietung erfolgt nur an Selbstabholer, der Versand ist nicht möglich.
Ich freue mich über Ihre Anfrage.
Maschinen- und Werkzeugverleih
Dreher
Ich weiße darauf hin, dass auf meinen Rechnungen gemäß § 19 Abs. 1 UstG keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.
Rechtliche Angaben
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Kim-Eric Dreher
Maschinen- und Werkzeugverleih
Mühlstraße 8/2
72361 Hausen am Tann
Kontakt
Telefon: 01522 / 7166374
E-Mail: dreher.mietpark@gmail.com
http://maschinenverleih-dreher.de/
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE350132133
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Quelle:
https://www.e-recht24.de