Zusatzluftfederung für VW T2/ T3/ T4
199 €
Versand möglich- Art Weitere Autoteile
Beschreibung
Luftunterstützung für Schraubfedern
VW T- Serie 1985 bis 2003.
Komplettset von der Firma Airlift
Der Luftbalg wird einfach in die Schraubfeder eingesetz
Der Luftbalg unterstützt die Windungen der Schraubfeder und sorg für ein strammeres Fahrverhalten und höhere Gewichtsaufnahme.Die Bälge haben einen Durchmesser von 10 cm sind 10 cm hoch und sind für ein Gewicht von 450 KG pro Balg ausgelegt
Wenn der Luftbalg mit Luft befüllt ist, entlastet er die Schraubfeder und übt Druck auf die Windungen der Schraubfeder aus.
Besonders geeignet wenn man einen Heckfahrradträger montiert hat oder sonst größere Lasten transportiert.
Die Luftbälge können mit jedem Reifenfüller an der Tankstelle befüllt werden, oder mit einen optionalen Kompressor vom fahresitz aus(nicht enthalten).
Von den Bälgen gehen die beiliegenden Schläuche ab an deren Ende ein Reifenventil monteiert ist, wleches man an einer gut zugänglichen Stelle positionieren kann , zum bequemen befüllen der Luftbälge..
Zusätzlich wird noch eine Hitzschild mitgeliefert um die Luftbälge vor der Hitze des Auspuffs zu schützen.
Lieferumfang Luftset Airlift 60789
2x Lufbälge
Luftschlauch
Hitzeschild inkl. Montageteile
Kleinteile
Komplettset mit allen benötigten Kleinteilen ohne ABE für die Hinterachse
Portokosten betragen 10,50 EUR
Wir haben Luftfeder Sets für diverse Fahrzeuge
Auch das passende Kompressorkits führen wir 1-Kreis, 2- Kreis mit Funk oder Festinstallation
Anfragen bitte per E-mail
oder auf unserer Seite
www.americanwheel.de
Rechtliche Angaben
Rechtliche Angaben nach § 5 des Telemediengesetzes (TMG)
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Carsten Zimmermann
An der Aue 1
24802 Bokel b. Nortorf
Tel: 04330-994904
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UST-ID: DE172799838
Seit dem 9. Januar 2016 bestehen aufgrund Art. 14 der EU-Verordnung 524/2013 zur Online-Streitschlichtung („ODR-Verordnung“) neue gesetzliche Informationspflichten für in der EU niedergelassene Unternehmer. Diese sind beim Abschluss von Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen, also ein Kauf- oder Dienstleistungsvertrag, bei dem der Unternehmer oder der Vermittler des Unternehmers Waren oder Dienstleistungen über eine Website oder auf anderem elektronischen Weg angeboten hat und der Verbraucher diese Waren oder Dienstleistungen auf dieser Website oder auf anderem elektronischen Weg bestellt hat, verpflichtet, einen Link zur Online-Streitschlichtungsplattform der EU leicht zugänglich zur Verfügung zu stellen.
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage