Zelt mieten, Zelt Verleih, Partyverleih
Beschreibung
Feiere unabhängig von Wetter und Location mit unserem Partyzeltverleih! Ob Geburtstag, Hochzeit oder Firmenfeier - unsere Zelte bieten dir den perfekten Schutz und eine tolle Atmosphäre für deine Veranstaltung.
Unsere Zelte sind in verschiedenen Größen und Ausführungen erhältlich, so dass wir für jede Art von Veranstaltung die passende Lösung haben. Ob du nur eine kleine Party im Garten planst oder eine große Veranstaltung in einem Mietraum organisierst - wir haben die passende Zeltgröße für dich.
Unsere Partyzelte sind robust und wetterfest und bieten genug Platz für deine Gäste und das benötigte Equipment. Wir bieten auch Heizungen an, um das Zelt warm und gemütlich zu halten, auch an kälteren Tagen.
Unser freundliches und erfahrenes Team unterstützt dich gerne bei der Planung und Einrichtung deines Zeltes. Wir liefern es pünktlich zu deiner Veranstaltung und bauen es für dich auf. Nach der Veranstaltung bauen wir es wieder ab und nehmen es mit, so dass du dich um nichts kümmern musst.
Entdecke jetzt unser umfangreiches Angebot auf www.ackermannevents.de und finde das perfekte Partyzelt für deine nächste Veranstaltung. Wir bieten hochwertige Zelte zu fairen Preisen und unser Ziel ist es, deine Veranstaltung zu einem unvergesslichen Erlebnis zu machen.
Kontaktiere uns noch heute und lass uns gemeinsam dein perfektes Partyzelt planen!
Rechtliche Angaben
Angaben gemäß § 5 TMG
Lager und Abholung:
Für Beratung bitte vorher telefonisch anmelden!
Postadresse:
Ackermann Events - Jan Ackermann
Marienstraße 6
47661 Issum
Kontakt:
Telefon: 017634224032 (auch WhatsApp)
E-Mail: info@ackermannevents.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE297967168
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Quelle: e-recht24.de