Wohnungsbaugrundstück (§34BauGB) in Riede zu verkaufen.

549.000 €

  • Grundstücksart Baugrundstück
  • Angebotsart Kaufen
  • Grundstücksfläche 3.487 m²
  • Provision Mit Provision

Standort

27339 Niedersachsen - Riede

Beschreibung

# Objektbeschreibung
Das im Zentrum der Gemeinde Riede gelegene, erschlossene Grundstück umfasst insgesamt 3.487 m².
Gemeinde Riede, Gemarkung 2153, Flurnummer 15, Flurstück 184/5.
Das Grundstück ist nach §34 BauGB bebaubar, d.h. die Bebauung muss sich hinsichtlich Art und Nutzung in die Umgebung einfügen (ortsübliche Bebauung).
Ein- bzw. Zweifamilien- und Doppelhäuser, jeweils mit eineinhalb bis zwei Vollgeschossen, sind hier realisierbar.
Ob größere Wohngebäude mit mehr Wohneinheiten genehmigungsfähig wären, müsste mit dem Bauamt geklärt werden.
Auf dem Grundstück befindet sich derzeit ein sanierungsbedürftiges Gebäude, das im Falle einer Neubebauung abgerissen werden müsste.

# Ausstattung
Laut Bodenrichtwertkarte des Gutachterausschusses liegt hier aktuell ein Bodenwert von 165€/m² vor (Stand 01.01.2023).
Das Grundstück soll als ganzes verkauft werden.

+ Größe 3.487 m²
+ Bebauung nach §34 BauGB (Innenbereich, ortsübliche Bebauung), bspw. Ein-/Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser
+ Grundflächenzahl (Mischgebiet, GRZ bis zu 0,6 maximal)
+ Bodenrichtwert laut Gutachterausschuss Sulingen-Verden aktuell bei 165€/m²
+ nähere Informationen zur möglichen Bebauung erhalten Sie auch beim Bauamt Verden/Aller, oder bei der Samtgemeinde Thedinghausen.

# Weitere Angaben
Verfügbar ab: ab sofort

Käuferprovision: 5,95 inkl. gesetzl. MwSt.

# Lagebeschreibung
Dieses Wohnungsbaugrundstück liegt zentral in der Ortschaft Riede und hat eine Größe von 3.487 m² .
Die Ortschaft Riede mit seinen 2.960 Einwohnern befindet sich im Niedersächsischen Landkreis Verden und ist nur neun Kilometer von der Autobahn Anschlussstelle Bremen-Arsten entfernt(A1).
Der Flughafen Bremen (15 Km) und die Stadtmitte Bremen (18 Km) sind mit dem Pkw in 15-20 Minuten sehr gut erreichbar. Die Anbindung an den öffentlichen Personen Nahverkehr ist im Allgemeinen als gut zu bezeichnen (diverse VBN Buslinien).
Riede bedeutet ländlich im Grünen wohnen und doch stadtnah zu leben. In der Ortsmitte finden sie einen Lebensmitteldiscounter, Ärzte, eine Apotheke, einen Friseur, eine Pizzeria, einen Finanz­ und Immobilienmakler, eine Massagepraxis, zahlreiche Handwerksbetriebe u.v.m.
Riede bietet den Ein­/Anwohnern einen Kindergarten (mehrere Kitas), eine Grundschule, einen Sportverein mit einer Vielfalt an Sportmöglichkeiten, einen Schützenverein, eine freiwillige Feuerwehr und eine eigene ev. Kirchengemeinde mit der St. Andreas Kirche.

# Sonstiges
Sämtliche bautechnischen u. technische Objektdaten, sowie Angaben im Exposé sind unverbindlich. Sie basieren auf Angaben des Verkäufers. Dieses ist eine vorab Information.
Als Rechtsgrundlage dient allein der notarielle Kaufvertrag. Rechtsgültig ist der Kaufvertrag.
Der Inhalt ist vertraulich, eine Weitergabe unseres Angebotes an Dritte ist nicht gestattet und verpflichtet bei Umgehung zum Schadenersatz in Höhe der uns entgangenen Provision.
Der Maklerauftrag kommt auch dann zustande, wenn Sie sich aufgrund unseres Angebotes direkt mit dem Verkäufer (Auftraggeber) in Verbindung setzten und von diesem Angebot Gebrauch machen, oder das Objekt von anderer Seite angeboten wird.
Nach Vertragsabschluss ist die angegebene Courtage fällig, selbst, wenn wir bei dem Vertragsabschluss nicht mitwirken.

Kersken Immobilien hat sich auf den Verkauf und die Vermittlung von hochwertigen Immobilien und passgenauen Immobilienfinanzierungen spezialisiert.
Seit Jahren begleiten wir unsere Kunden rund um das Thema Immobilien. Wir verkaufen und finanzieren in den gefragten Bremer Stadtgebieten und im Bremer Umland.
Wir sind bestens vernetzt und können so unsere Objekte diskret und erfolgreich vermarkten.
Mit hohem Engagement und großer Motivation wickeln wir die Immobilien und Immobilienfinanzierungen unserer Kunden ab.
Wir verstehen uns als mitverantwortlicher Zukunftsgestalter unserer Kunden.
Kersken Immobilien
Inh. Andreas Kersken

GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist der Makler nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.

Anbieter-Objekt-ID: 2023-BS72-B

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