Wohnmobil Regal Heckgarage Schwerlastauszug Stauraum Lösung
VB
- Art Kastenwagen
Beschreibung
# Karl-Regal
# Wir planen, fertigen und montieren Regalsysteme für Dein Reisemobil.
Wir fertigen Dein Regale aus stabilen Aluminiumprofilen, um das Gewicht so gering wie möglich zu halten.
JETZT auch mit integrierter LED Beleuchtung und Bewegungsmelder.
Unsere komplett ausziehbaren Flüsterauszüge sind sehr leise,
bis zu 100kg je Ebene belastbar
(auf Wunsch auch mit mehr Belastbarkeit)
und mit einer Hand zu bedienen.
Für die zusätzliche Sicherheit während der Fahrt, wird jede Auszugsebene mit einer Einhand-Verriegelung versehen.
Von 300mm bis 1800mm Regallänge
mit oder ohne Auszügen-
sind bei uns kurzfristig umsetzbar.
Auch Doppelböden-Auszüge werden von uns in allen Längen
in Deinem Reisemobil montiert.
Da unsere Regalsysteme auf Euroboxen 600x400mm oder 300x400mm ausgelegt sind,
bieten wir diese natürlich auch in verschiedenen Höhen an.
Ihr habt bereits Euroboxen, kein Problem, nutzt Sie weiter.
Jedes Regalsystem ist jederzeit rückstandsfrei zu demontieren,
so das Du es bei einem Fahrzeugwechsel mitnehmen kannst.
Für den sicheren Transporter deiner Möbel, bieten wir Dir Airline-Schienen an.
Ab jetzt, kannst Du zu Deinem Regal, auch den integrierten Wäscheständer
mit bestellen.
Wir haben Dein Interesse geweckt?
Dir gefallen unsere Beispielfotos?
Dann lass Dich von uns beraten.
Wir freuen uns auf Deinen Anruf
und planen gerne Dein Regalsystem.
Dein Team von Karl-Regal
+49 160 63 41 300
www.Karl-Regal.de
Du kommst nicht aus der Nähe?
Kein Problem….
Auf unserem kostenlosen Stellplatz, mit Ver- und Entsorgung, steht man ruhig mitten im Grünen und bei unserem vereinbarten Termin montieren wir Dir Dein für Dich reserviertes Karl-Regal.
Die Einbauzeit liegt bei 1-1,5 Std.
Ostwestfalen bietet viele interessante Ausflugsziele und ist immer eine Reise wert.
Schöne Grüße aus Herzebrock
Martin und Stefan
Rechtliche Angaben
Karl-Regal GbR
Gütersloher Str.64
33442 Herzebrock-Clarholz
karl-regal@gmx.de
+49 160 63421300
Martin Kloke
Stefan Wilkenloh
Neue Informationspflichten aufgrund der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
Seit dem 9. Januar 2016 bestehen aufgrund Art. 14 der EU-Verordnung 524/2013 zur Online-Streitschlichtung („ODR-Verordnung“) neue gesetzliche Informationspflichten für in der EU niedergelassene Unternehmer. Diese sind beim Abschluss von Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen, also ein Kauf- oder Dienstleistungsvertrag, bei dem der Unternehmer oder der Vermittler des Unternehmers Waren oder Dienstleistungen über eine Website oder auf anderem elektronischen Weg angeboten hat und der Verbraucher diese Waren oder Dienstleistungen auf dieser Website oder auf anderem elektronischen Weg bestellt hat, verpflichtet, einen Link zur Online-Streitschlichtungsplattform der EU leicht zugänglich zur Verfügung zu stellen. Dieser lautet beispielsweise https://ec.europa.eu/consumers/odr . Neue Informationspflichten aufgrund der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
Seit dem 9. Januar 2016 bestehen aufgrund Art. 14 der EU-Verordnung 524/2013 zur Online-Streitschlichtung („ODR-Verordnung“) neue gesetzliche Informationspflichten für in der EU niedergelassene Unternehmer. Diese sind beim Abschluss von Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen, also ein Kauf- oder Dienstleistungsvertrag, bei dem der Unternehmer oder der Vermittler des Unternehmers Waren oder Dienstleistungen über eine Website oder auf anderem elektronischen Weg angeboten hat und der Verbraucher diese Waren oder Dienstleistungen auf dieser Website oder auf anderem elektronischen Weg bestellt hat, verpflichtet, einen Link zur Online-Streitschlichtungsplattform der EU leicht zugänglich zur Verfügung zu stellen. Dieser lautet beispielsweise https://ec.europa.eu/consumers/odr .