Wir sanieren für Sie Wohnungen in Mülsen!

381 €

  • Wohnfläche 70,26 m²
  • Zimmer 3
  • Etage 1
  • Wohnungstyp Andere Wohnungstypen
  • Verfügbar ab Oktober 2024
  • Online-Besichtigung Nicht möglich
  • Nebenkosten 110 €
  • Heizkosten 130 €
  • Warmmiete 621 €
  • Kaution / Genoss.-Anteile 761 €
  • Balkon
  • Badewanne
  • Neubau
  • Keller

Weitere Informationen

Standort

08132 Sachsen - Mülsen

Beschreibung

Die 3-Raum-Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses in ländlicher Umgebung im Ortsteil Mülsen St. Jacob. Im Ort befinden sich verschiedene Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, eine Oberschule, verschiedene Banken und Anbindungen an den Öffentlichen Personennahverkehr. Ein Kindergarten ist direkt im Wohngebiet Vettermannstraße ansässig. Die Umgehungsstraße S286, welche unter anderem zur B93 und A72 führt, ist in gerade einmal 3 Minuten zu erreichen.

Die Wohnfläche von ca. 70,26 m² verteilt sich auf ein großzügiges, helles Wohnzimmer mit Balkon, ein gemütliches Schlafzimmer, ein Kinderzimmer, eine Küche und ein Bad, raumhoch gefliest und mit BW oder Dusche, Handwaschbecken und WC ausgestattet. Zur Wohnung gehört ein separates Kellerabteil.

Angaben zum Energieausweis gem. EnEV:

* Art des Energieausweises: Energieverbrauchsausweis
* Endenergiebedarf: 40,6 kWh/(m²\*a)
* Wesentlicher Energieträger: Fernwärme mit KWK
* Baujahr: 1981
* Energieeffizienzklasse: A

Die Wohnung kann nach Sanierung bezogen werden. Als Kaution müssen zwei Kaltmieten hinterlegt werden. Der angegebene Preis bezieht sich auf die Kaltmiete zzgl. Nebenkostenvorauszahlung. Schreiben Sie uns eine Anfrage über das Portal oder rufen Sie uns direkt unter der 037601/500-36  an.

**Wenn Sie an weiteren sanierten 1-4 Raum Wohnungen in Mülsen interessiert sind rufen Sie uns gerne direkt unter 037601/50036 an.**

Diese Anzeige wurde gewissenhaft und mit großer Sorgfalt erstellt. Jedoch übernimmt der Eigentümer keine Haftung für eventuelle Fehler. Alle Angaben zur Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität sind ohne Gewähr. Ausschlaggebend sind die im Mietvertrag geschlossenen Vereinbarungen.

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